eBay-Bewertung Straftat?

Guten Tag !!!

Eine Frage.

Und zwar:

Am 14. Dezember vergangenen Jahres hat jemand bei der Online Auktionsplattform „eBay“ ein Smartphone für 350 € erstanden.
Nun meldete sich der Verkäufer vor einigen Tagen um diesem Jemand mitzuteilen, dass der Artikel plötzlich defekt sei und er nicht liefern könne, ihm allerdings das Geld erstatten würde. (Fast einen Monat später!!)

Man glaubte ihm nicht und bewertete den besagten Verkäufer negativ mit folgenden Worten:

„Betrüger !! Verkauft Artikel die er nicht besitzt !! Nicht nochmal !!..“

Daraufhin kontaktierte der Verkäufer diesen Jemand und drohte mit einer Strafanzeige wegen Verleumdung und kündigte an, zur Polizei zu gehen und einen Anwalt aufzusuchen etc… Der Käufer soll dann auch noch seine Anwaltskosten übernehmen und so weiter…

Daraufhin änderte der Käufer/Geschädigte die Bewertung in:

„Dubioser Verkäufer! Dubiose Geschichten! Artikel NICHT erhalten“

Doch auch dies stellt nach Ansicht des Verkäufers eine Beleidigung und Verleumdung dar und so kündigte er nun an, am nächsten Tag zu Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.

Nun meine Frage:

Stellen die zwei oben genannten negativen Bewertungen in irgendeiner Weise eine Straftat dar, z.B. Verleumdung oder Ehrverletzung(…)?

Und muss man in dem Falle bzw. im Falle einer Schuldigsprechung SEINE Anwaltskosten übernehmen?

Und wie lange dauert es durchschnittlich, bis es zu einer etwaigen Verhandlung kommt?

Ich würde gerne Ihre fachkundigen Meinungen dazu hören.

Vielen Dank schon einaml im Voraus.

Das kommt davon, wenn man seinem Unmut ungezügelt freien Lauf läßt.

„Betrüger“ erfüllt locker den TB der Beleidigung und „Dubioser Verkäufer“ ist, da rufschädigend, als unbewiesene Tatsache durchaus eine Verleumdung.

Es kann doch sein, dass dem VK tatsächlich beim Verpacken das Handy auf den Fliesenboden fiel und beschädigt wurde?

Wer in einem Rechtsstreit obsiegt, kann alle Kosten ersetzt verlangen - gerade die seines Anwalts.

Und mehr: wenn der einigermaßen clever ist und nachweist, dass seinem gewerblich handelnden Mandanten seit deinen Bewertungen die Umsätze wegbrachen, verlangt der noch Schadensersatz obendrein und damit von dir noch mehr Vergütung.

HTH
G imager