Folgender Sachverhalt:
Eine Person kauft sich im Juli bei einem Ebay-Shop Sportfedern für ein Auto.
Diese werden im August von einer Werkstatt eingebaut.
Dabei fällt auf, dass die Federn extreme Geräusche (quitschen) beim Fahren/Lenken verursachen.
Nach intensiven Recherchen im Internet auf verschiedenen Seiten, habe hat der Käufer herausgefunden, dass das Problem bei diesen Federn kein Einzelfall bzw. keine Seltenheit sein soll.
Also schrieb er kurzerhand den Ebay-Shop angeschrieben und bat um Rückerstattung des Preises. Der Händler stellt sich hierbei jedoch quer und meint, dass er dieses Problem in 10 Jahren noch nie zuvor hatte. Er bietet „nur“ an, die Federn an die Herstellerfirma
zu senden und diese dort auf defekt prüfen zu lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, soll der Käufer für die hierfür entstandenen Kosten aufkommen.
Für den Ein/-Ausbau der Federn/der alten Federn sowie die Achsvermessung sind diesem jedoch bereits Kosten von ca. 200 Euro enstanden.
Von der Werkstatt sowie laut der im Shop angegebenen Tabelle sind die Federn auch für das Auto des Käufers geeignet.
Man könnte also auch davon ausgehen, dass die Federn einfach nicht die entsprechende Qualität haben - sie müssen ja nicht mal defekt sein.
Wie muss man sich als Käufer verhalten?? Darf der Verkäufer das??
Steht er nicht innerhalb der ersten 6 Monate in der Beweispflicht??