Ebay Shop wälzt Kosten ab

Folgender Sachverhalt:
Eine Person kauft sich im Juli bei einem Ebay-Shop Sportfedern für ein Auto.
Diese werden im August von einer Werkstatt eingebaut.
Dabei fällt auf, dass die Federn extreme Geräusche (quitschen) beim Fahren/Lenken verursachen.
Nach intensiven Recherchen im Internet auf verschiedenen Seiten, habe hat der Käufer herausgefunden, dass das Problem bei diesen Federn kein Einzelfall bzw. keine Seltenheit sein soll.
Also schrieb er kurzerhand den Ebay-Shop angeschrieben und bat um Rückerstattung des Preises. Der Händler stellt sich hierbei jedoch quer und meint, dass er dieses Problem in 10 Jahren noch nie zuvor hatte. Er bietet „nur“ an, die Federn an die Herstellerfirma
zu senden und diese dort auf defekt prüfen zu lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, soll der Käufer für die hierfür entstandenen Kosten aufkommen.
Für den Ein/-Ausbau der Federn/der alten Federn sowie die Achsvermessung sind diesem jedoch bereits Kosten von ca. 200 Euro enstanden.
Von der Werkstatt sowie laut der im Shop angegebenen Tabelle sind die Federn auch für das Auto des Käufers geeignet.

Man könnte also auch davon ausgehen, dass die Federn einfach nicht die entsprechende Qualität haben - sie müssen ja nicht mal defekt sein.

Wie muss man sich als Käufer verhalten?? Darf der Verkäufer das??
Steht er nicht innerhalb der ersten 6 Monate in der Beweispflicht??

Warum 3x die gleiche Frage? Geht dann auch nicht schneller!!!
Warum 3x die gleiche Frage? Geht dann auch nicht schneller!!!

Was ein Sachmangel ist, auf den man sich offenbar beruft, kann man in § 434 BGB nachlesen. Das Nachbauteile nicht millmetergenau der Erstausrüster- oder Originalqualität entsprechen noch dies zugesichert wurde („Passend für“ meint eben nicht „original“) kann man wissen. Dass das Quietschen höchstwahrscheinlich daran liegt, auch.

Richtigerweise kann der Verkäufer die vermeindliche Qualitätsreklamation oder Behauptung eines Fabrikationsfehlers beim Hersteller prüfen lassen.

Die Nachbesserungsansprüche bestehen bestenfalls in Ersatzlieferung oder eben ungünstigenfalls in Abweisung der Reklamation tatsächlich einwandfreier Ware.

Auf einen Kostenersatzanspruch der Ein- und Ausbauten vermag ich nicht zu erkennen.

G imager

es tut mir leid, ich bin hier neu und irgendwie konnte ich die frage nicht mehr einsehen und daher versehentlich 3x. Wie lösche ich denn die anderen?