Ehefrau begeht OWi, muss PKW-Halter zahlen?

Hallo,

wenn die Ehefrau eines Kfz-Halters mit dessen PKW eine Ordnungswidrigkeit begeht (z.B. parken auf Behinderten-Parkplatz), würde normalerweise der Halter des PKW die entsprechende Verwarnung erhalten (in Form eines unter dem Scheibenwischer klemmenden Überweisungsformulars).

Identifiziert wird das Fahrzeug und damit der Halter ja über das Nummernschild.

Da dieser aber die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hat, seine Ehefrau aber auch nicht belasten will, würde mich jetzt interessieren, wie die rechtliche Lage ist:
Kann sich der Halter von Verantwortung der OWi freimachen, ohne dass im selben Zuge die Ehefrau als Verantwortliche genannt werden muss?

Hallo lalle!

Kann sich der Halter von Verantwortung der OWi freimachen,
ohne dass im selben Zuge die Ehefrau als Verantwortliche
genannt werden muss?

§ 25a Straßenverkehrsgesetz
Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs
(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der
Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der
Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen
unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder
seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine
Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es
unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den
Kosten zu belasten.
(2) Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren
abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten
auferlegt werden sollen.
(3) Gegen die Kostenentscheidung der Verwaltungsbehörde und der
Staatsanwaltschaft kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche
Entscheidung beantragt werden. § 62 Abs. 2 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten gilt entsprechend; für die Kostenentscheidung der
Staatsanwaltschaft gelten auch § 50 Abs. 2 und § 52 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten entsprechend. Die Kostenentscheidung des Gerichts ist
nicht anfechtbar.

Will heißen, die OWi braucht der Halter nicht bezahlen, wohl aber die Kosten
des Verfahrens, die aber billiger sind als das Bußgeld und bei dem Verstoß
sogar als die Verwarnung (35,- EUR).
Gruß HeinzEric

Hallo, und danke schon mal für die Antwort.

Will heißen, die OWi braucht der Halter nicht bezahlen, wohl
aber die Kosten
des Verfahrens, die aber billiger sind als das Bußgeld und bei
dem Verstoß
sogar als die Verwarnung (35,- EUR).

Dass heisst aber nicht, dass die Ehefrau dann aus dem Schneider wäre, oder?
Wird gegen sie (wenn sie benannt wird) oder gegen Unbekannt dann weiter ermittelt?

Hi
der Test ist doch eindeutig: Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann wird der Halter herangezogen, die Kosten des Verfahrens zu tragen (bei Halte- und Parkverstoßen)

Hi,

es ist mal wieder darauf hinzuweisen, dass Anfragen ala „wie kommt man aus der Sache raus, obwohl eigentlich gezahlt werden muss“ hier an sich nicht beantwortet werden.

Wenn die Frau den Verstoß begangen hat, soll das auch angegeben werden. Wenn Du sie schützen willst (wer weiß warum, Fürsorge oder deren Punktekonto), dann nimm es auf Dich. Da hier aber anscheinend versucht wird, ein berechtigtes Bußgeld zu umgehen, hat das hier nichts zu suchen.
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da
hier aber anscheinend versucht wird, ein berechtigtes Bußgeld
zu umgehen,

Reine Spekulation.

hat das hier nichts zu suchen.

Falsche Schlussfolgerung.

Sag mal hälst Du uns für blöd!?

Du schreibst:

wenn die Ehefrau eines Kfz-Halters mit dessen PKW eine
Ordnungswidrigkeit begeht

und

Kann sich der Halter von Verantwortung der OWi freimachen, ohne dass
im selben Zuge die Ehefrau als Verantwortliche genannt werden muss?

Wie soll das jetzt bitte anders verstanden werden, als dass versucht wird, dass WEDER der Halter, NOCH die Ehefrau (also letztlich NIEMAND) das Bußgeld bezahlen, dass nach der Aussage eingangs zu Recht erhoben wird, da die Ehefrau die Ordnungswidrigkeit doch nach eigener Aussage begangen hat?
Würde mich also wundern, wenn hier Juristen antworten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi
der Test ist doch eindeutig: Wenn der Fahrer nicht ermittelt
werden kann wird der Halter herangezogen, die Kosten des
Verfahrens zu tragen (bei Halte- und Parkverstoßen)

Hallo, Hawetie,
zusätzlich wird wohl auch meist die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches gemacht.
Gruß
Eckard

Sag mal hälst Du uns für blöd!?

Ich darf die Frage leider nicht beantworten, ohne dass ich hier rausfliege.

Hallo!

Sag mal hälst Du uns für blöd!?

Weshalb ist das relevant?

Du schreibst:

wenn die Ehefrau eines Kfz-Halters mit dessen PKW eine
Ordnungswidrigkeit begeht

und

Kann sich der Halter von Verantwortung der OWi freimachen, ohne dass
im selben Zuge die Ehefrau als Verantwortliche genannt werden muss?

Wie soll das jetzt bitte anders verstanden werden, als dass
versucht wird, dass WEDER der Halter, NOCH die Ehefrau (also
letztlich NIEMAND) das Bußgeld bezahlen, dass nach der Aussage
eingangs zu Recht erhoben wird, da die Ehefrau die
Ordnungswidrigkeit doch nach eigener Aussage begangen hat?

Wo ist das Problem? Hier werden u.a. fiktive juristische Fragestellen diskutiert.
Die Formulierung der FRage erfolgte entsprechend, also was willst Du??

Würde mich also wundern, wenn hier Juristen antworten.

Warum ?

Grüße,

Mathias

Auch eine Formulierung kann nicht immer helfen.
Hier geht es eindeutig darum, ein berechtigtes (das wurde ja selbst behauptet) Bußgeld nicht zu bezahlen und wie man sich da am besten anstellen kann. Hierfür soll keine juristische Hilfe geleistet werden.
Wenn Du anderer Ansicht bist, bitte sehr.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

NEIN!

Hier geht es eindeutig darum, ein berechtigtes (das wurde ja
selbst behauptet) Bußgeld nicht zu bezahlen und wie man sich
da am besten anstellen kann.

NEIN, NEIN, NEIN !!!

Du tüdelst hier andauernd um deine eigenen Interpretationen und die damit verbundenen Spekulationen herum!

Da dieser aber die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hat, seine Ehefrau
aber auch nicht belasten will, würde mich jetzt interessieren, wie die
rechtliche Lage ist:
Kann sich der Halter von Verantwortung der OWi freimachen, ohne dass im
selben Zuge die Ehefrau als Verantwortliche genannt werden muss?

Das ist die Frage.
„Wie ist die rechtliche Lage?“, nicht „Wie kann ich mich am besten davor drücken?“

Vor Gericht ist es auch so, dass ich weder mich noch meine Familienangehörigen belasten muss, und da spekuliert ausser der Gegenseite auch keiner, ob man sich vor der Strafe drücken will, nur weil man sein Recht auf Zeugnisverweigerung in Anspruch nimmt.

Hallo!

Auch eine Formulierung kann nicht immer helfen.
Hier geht es eindeutig darum, ein berechtigtes (das wurde ja
selbst behauptet) Bußgeld nicht zu bezahlen und wie man sich
da am besten anstellen kann. Hierfür soll keine juristische
Hilfe geleistet werden.
Wenn Du anderer Ansicht bist, bitte sehr.

Also hier verstehe ich dich auch nicht, ich bin ebenfalls anderer Ansicht. Jeder, der wegen irgendetwas beschuldigt wird, hat das Recht sich herauszureden und zu versuchen, der Strafe zu entgehen. Das funktioniert meistens eh nicht (wäre auch schlecht für unsere Rechtsordnung wenn das so wäre) und ist auch nicht immer schlau, aber es gehört zum Verteidigungsrecht von Jedermann, sich herausreden wollen zu dürfen und hiefür kann Jedermann selbstverständlich auch juristische Hilfe in Anspruch nehmen.

Gruß
Tom

Hi!

Auch eine Formulierung kann nicht immer helfen.
Hier geht es eindeutig darum, ein berechtigtes (das wurde ja
selbst behauptet)

…vielleicht hat sich der Fragesteller bei dieser Einschätzung ja geirrt. Das muss zunächst geprüft werden, wofür man hier im Forum Hilfe erhalten kann.
Ich sehe da somit kein Problem.

Bußgeld nicht zu bezahlen und wie man sich
da am besten anstellen kann.

Falls das so ist, dürften auch viele andere Mitleser daran interessiert sein. Ich möchte in diesem Punkt fast schon von gesteigertem öffentlichen Interesse sprechen…

Hierfür soll keine juristische
Hilfe geleistet werden.

Wer sagt das?

Wenn Du anderer Ansicht bist, bitte sehr.

Dankesehr.
Toleranz ist eine Zier…

Grüße,

Mathias

Hallo!

Sag mal hälst Du uns für blöd!?

Weshalb ist das relevant?

Du schreibst:

wenn die Ehefrau eines Kfz-Halters mit dessen PKW eine
Ordnungswidrigkeit begeht

und

Kann sich der Halter von Verantwortung der OWi freimachen, ohne dass
im selben Zuge die Ehefrau als Verantwortliche genannt werden muss?

Wie soll das jetzt bitte anders verstanden werden, als dass
versucht wird, dass WEDER der Halter, NOCH die Ehefrau (also
letztlich NIEMAND) das Bußgeld bezahlen, dass nach der Aussage
eingangs zu Recht erhoben wird, da die Ehefrau die
Ordnungswidrigkeit doch nach eigener Aussage begangen hat?

Wo ist das Problem? Hier werden u.a. fiktive juristische
Fragestellen diskutiert.
Die Formulierung der FRage erfolgte entsprechend, also was
willst Du??

Würde mich also wundern, wenn hier Juristen antworten.

Warum ?

Grüße,

Mathias

Servus!

Wenn die Frau den Verstoß begangen hat, soll das auch
angegeben werden.

Mit Verlaub, Herr Ordnungsamtsleiter, aber das ist doch Humbug. Da mußt Du Dir schon die Frage gefallen lassen, wer jetzt im eigenen Interesse handelt, wenn Du so einen Satz schreibst. Natürlich wäre es für die Behörden viel einfacher, wenn alle sofort bezahlten. Deswegen aber hier so zu tun, als gäbe es nicht das Recht, weder sich selbst noch seine Angehörigen der Verfolgung auszusetzen, ist nicht gerechtfertigt.

Da
hier aber anscheinend versucht wird, ein berechtigtes Bußgeld
zu umgehen, hat das hier nichts zu suchen.

Nö, es geht hier um rechtsstaatliche Prinzipien. Und insofern darf die Antwort nur lauten: Zur Sache muss der Ehemann gar nichts sagen, er darf selbstverständlich angeben, dass er den Verstoß nicht begangen hat, ohne gleichzeitig in der Pflicht zu sein, seine Frau zu belasten. Er darf auch angeben, dass sein Onkel gefahren ist, der im Laufe seiner noch drei Jahre dauernden Weltreise bei ihm zu Besuch war. Ob’s ihm geglaubt wird, ist eine andere Frage. UNd weil der Onkeltrick früher so beliebt war, gibt’s ja auch den unten zitierten Paragraphen.

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Dass heisst aber nicht, dass die Ehefrau dann aus dem
Schneider wäre, oder?
Wird gegen sie (wenn sie benannt wird) oder gegen Unbekannt
dann weiter ermittelt?

Hier noch mal ein Zitat aus § 25a Abs. 1 StVG:
Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen.

Voraussetzung ist also, dass der Führer des Fahrzeuges nicht ermittelbar ist, warum auch immer. Die OWi wird nach Erlass des Halterhaftungsbescheides nicht weiter verfolgt, es sei denn, der Halter verpetzt dann noch den Fahrer (oder die Fahrerin). Wenn aber die OWi schon verjährt ist, bleibt der Halter in der Haftung (kostet nur 20,60 €, bestimmt billiger als die OWi :wink:.

P.S. An alle, die sich in der Sache hier heiß machen:
Niemand ist verpflichtet, seinen Ehepartner oder seine nahen Verwandten zu verpfeifen. Dass man das nicht tut, ist normale Rechtspraxis, egal ob die Tat nun begangen wurde oder nicht.
Und das man einen Tatvorwurf zunächst immer erst mal abstreitet, ist doch wohl auch gängige Praxis und gehört nicht nur zur deutschen (Leit-)Kultur. Das sehen auch und gerade Juristen so. Denn damit verdienen die schließlich ihr Geld. :smiley:
Gruß HeinzEric

Hallo!

Das sehen auch und gerade
Juristen so. Denn damit verdienen die schließlich ihr Geld. :smiley:
Gruß HeinzEric

Es geht nicht darum, ob Juristen damit Geld verdienen. Das wird deswegen so gesehen, weil es zum Rechtsstaat dazugehört. Ich gebe dir natürlich im Übrigen Recht.

Gruß
Tom

Auch Servus!

Da mußt Du Dir schon die Frage gefallen lassen, wer
jetzt im eigenen Interesse handelt, wenn Du so einen Satz
schreibst.

Das mag sicher sein.

Zur Sache muss der Ehemann gar
nichts sagen, er darf selbstverständlich angeben, dass er den
Verstoß nicht begangen hat, ohne gleichzeitig in der Pflicht
zu sein, seine Frau zu belasten. Er darf auch angeben, dass
sein Onkel gefahren ist, der im Laufe seiner noch drei Jahre
dauernden Weltreise bei ihm zu Besuch war. Ob’s ihm geglaubt
wird, ist eine andere Frage. UNd weil der Onkeltrick früher so
beliebt war, gibt’s ja auch den unten zitierten Paragraphen.

Das ist mir alles klar. Wer meine Beiträge hier kennt weiß, das ich der erste bin, der rechtsstaatliche Grundsätze anführt. Insofern habe ich auch bisher auf alle Fragen entsprechend geantwortet. Hier scheint es mir, sicher auch aufgrund der Nähe zur Sache, aber ausschließlich so, dass man „sich drücken“ will, wobei ich natürlich nicht auf den Fragesteller allein abstelle (das ist fraglos, dass er das kann), sondern beide als Einheit sehe und nicht verstehe, warum der Verursacher nicht einfach sagt, dass ers war und gut ist die Sache. Gegen die Rechtmäßigkeit des Bußgelds wurde schließlich nichts eingewedet.

Da ich aber in der Materie anscheinend anscheinend zu subjektiv bin, lass ichs einfach gut sein.
Gruß,
Dea