Ehegattenunterhalt - Insolvenzverschleppung

Hallo Experten,

mal angenommen ein Ehepaar trennt sich und beide müssen aufgrund von Schulden aus der Ehe in die Privatinsolvenz.
Ein Ehegatte ist dem anderen Ehegattenunterhaltspflichtig.
Der mittellose Ehegatte reicht nach 2 Monaten Trennung den Insolvenzantrag ein und hat nach 3 Monaten den Beschluß des Amtsgerichtes.
Der unterhaltspflichtige Ehegatte hat 7 Monate später immer noch keinen Antrag abgegeben. Dieser Gatte hat mittlerweile Lohnpfändungen der diversen Gläubiger.
Aufgrund dieser Lohnpfändungen müsste der Unterhaltspflichtige rechnerisch nicht mehr zahlen.
Laut meiner Kenntnis gibt es im Insolvenzrecht für Gewerbetreibende den Tatbestand der Insolvenzverschleppung mit drastischen Strafen.

Wie ist das im Familienrecht?
Ist das Thema Ehegattenunterhalt für den Berechtigten gegessen?

Danke!
Bori

Hallo,

zunächst einmal, der unterhaltspflichtige Ehegatte hat keinen Vorteil dadurch, dass er das Insolvenzverfahren nicht eröffnet/verschleppt.

Grundsätzlich können die üblichen Gläubiger wie Banken, Versicherungen und Telefongesellschaften nur bis an die gesetzliche Pfändungsfreigrenze pfänden.

Der Unterhaltsanspruch des anderen Ehegatten geniesst jedoch Vorrechte, d.h. er geht eben auch unter diese Pfändungsfreigrenze, die ja eben nur deshalb besteht, weil der Schuldner einer anderen Person gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Dem Schuldner selbst bleibt dann nur noch sein eigener notwendiger Unterhalt wie Nahrung, Wohnung mit Licht und Heizung, Kleidung, Hausrat und Taschengeld in bescheidenem Umfang. Selbst ein früherer höherer Lebensstandard wird nicht berücksichtigt.

Auch geht der Unterhaltsanspruch durch die Insolvenz nicht verloren. Lediglich die bis zur Insolvenzeröffnung entstandenen Unterhaltsverpflichtungen würden, soweit nach oben beschriebenen Maßgaben noch nicht zwangsvollstreckt, Insolvenzforderungen, für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung entstandene Ansprüche richten sich weiter gegen das insolvenzfreie Vermögen ( wie oben beschrieben - es bleibt ihm dann auch nicht viel mehr ).