Eherecht: Leistungsfähig vs. Erwerbstätig ?

Im Eherecht steht der Begriff „Leistungsfähig“ im Kapitel „Unterhalt“. Der/die jenige muß den Unterhalt bezahlen, solange er/sie leistungsfähig ist. Wenn er/sie wesentlich irgednwann weniger verdient, dann ist eine Anpassung des Unterhalts möglich.

Nun angenommen, eine Scheidungsvertrag enthält den Begriff „Erwerbstätig“ und nicht „Leistungsfähig“ und der Person, der den Unterhalt bezahlen muß ist die Frau, und sie ist schwanger, was passiert denn nun ?

Ab wann muß die Frau den Unterhalt nicht mehr bezahlen ?

Gruß
Antoine

Ach ja, und die Frau bekommt Zwillinge noch dazu…

Ab wann muß denn die Frau den Unterhalt nicht mehr bezahlen ?

Gruß
Antoine