Ehevertrag nachträglich

Hallo Experten,

eine Bekannte will sich nach 3-jähriger Ehe scheiden lassen. Da damals der Himmel voller Geigen hing, hat man natürlich keinen Ehevertrag abgeschlossen. (Und ich sach’ noch…!).

Nun ist es soweit, die Ehe ist kaputt und man will sich friedlich trennen. Um die Sache in Bahnen zu bekommen, will man jetzt noch nachträglich einen Ehevertrag abschließen und sich dann ein Jahr später scheiden lassen. Geregelt werden soll hauptsächlich Unterhaltsverzicht und Verzicht auf Versorgungsausgleich. (Der zukünftige Ex-Mann meiner Bekannten ist eine eher unbeständige Natur - sowohl charakterlich als auch beruflich - , deshalb will sie auf jeden Fall noch diesen Vertrag, solange er noch „gutwillig“ ist)

Soweit, so gut. Als Muster wollten wir der Bekannten unseren eigenen Ehevertrag zuschicken. Ein anderer Bekannter (Rechtspfleger) meinte aber jetzt, dass würde nichts bringen, weil sich Eheverträge, die VOR der Heirat abgeschlossen werden, gravierend von denen unterscheiden, die DANACH abgeschlossen werden. Genaueres wusste er aber auch nicht, murmelte nur was von Bezügen auf andere BGB §'en beim Unterhalt *blubber*…

Wer weiss darüber Näheres oder hat sogar ein Beispiel für so einen „nachträglichen“ Ehevertrag? (Das die Beratung und das Aufsetzen des Vertrages in den Notargebühren drin ist, ist klar. Es geht nur um eine Vorabinfo für das Noch-Ehepaar). Falls es eine Rolle spielt: Die Scheidung findet in HH statt.

Danke im Voraus
Stefan

Das nennt sich dann …
Scheidungsfolgenvereinbarung oder Scheidungsfolgenvertrag.

Hallo Stefan,

in dieser Scheidungsfolgenvereinbarung werden die Voraussetzungen für eine schnelle und unkomplizierte Scheidung geschaffen.

Geregelt werden z. B.

der Ehegattenunterhalt
(z. B. beidseitiger Verzicht, wenn keine Kinder da sind)

das eheliche Güterrecht
(üblicherweise wird für die weitere Dauer der Ehe Gütertrennung vereinbart)

der Hausrat
(z. B. „Der Hausrat ist verteilt. Die Vertragsteile sind sich darüber einig, dass die dem jeweiligen Ehegatten zugewiesenen Gegenstände diesem zu Alleineigentum gehören.“)

der Versorgungsausgleich
(z. B. Versorgungsausgleichsverzicht. Wird der Versorgungsausgleich ausgeschlossen, muss mit dem Scheidungsantrag ein Jahr ab Datum der notariellen Urkunde gewartet werden, damit der Versorgungsausgleichsausschluss wirksam wird.)

der Erb- und Pflichtteilsverzicht
(Verzicht auf den Nachlass des jeweils anderen.)

und die Kosten der Urkunde (gewöhnlich halbe/halbe).

Konnte ich weiterhelfen?

Gruß
Paula

Hallo Stefan,
wir haben mal während unserer Ehe einen solchen Ehevertrag zur „Vorbereitung einer Scheidung“ abgeschlossen und haben jetzt Gütertrennung (und es uns dann doch anders überlegt). Ich wüßte nicht, inwiefern ein solcher Ehevertrag anders aussieht als einer, der vorher geschlossen wurde. Problematisch ist nur, daß man sich jetzt in einer Krisensituation auf einen Modus einigen muß und nicht zu einer Zeit, wo noch überall Geigen spielen.
Grüße
Gordie

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Ich habe auch einen Ehevertrag während der Ehe abgeschlossen. Da gabs nichts Spektakuläres, was erwähnenswert wäre und sich von einem vorehelichem Ehevertrag unterschieden hätte.
Gruß Norbert

Danke an alle! (owT)
…und ich sach noch: ohne weiteren Text!