Hallo,
ich benötige mal ein paar Hinweise dazu, was zu beachten ist, wenn man eine Frau aus einem anderen Land heiraten möchte.
- Frage: Wird eine in einem anderen Land geschlossene Ehe in Deutschland juristisch anerkannt?
- Frage: Kann ich, bevor ich die Frau dieses fernen Landes dort heirate, bereits in Deutschland einen Ehevertrag aufsetzen lassen, der dort bei der Eheschließung Bestandteil der Heirat wird?
- Frage: Hat dieser Ehevertrag dann auch in Deutschland Gültigkeit?
Der Hintergrund meiner Fragen besteht darin, daß ich verhindern möchte, betrogen zu werden, indem mich diese Frau nur deshalb heiraten möchte, um sich einen Unterhaltsanspruch mir gegenüber zu erwirken.
Hätte sie denn überhaupt einen Unterhaltsanspruch, wenn sie gar nicht gewillt ist, zu mir nach Deutschland zu kommen?
Hat damit jemand schon mal Erfahrungen sammeln können?