Ehevetrag bei Heirat einer Frau aus dem Ausland?

Hallo,

ich benötige mal ein paar Hinweise dazu, was zu beachten ist, wenn man eine Frau aus einem anderen Land heiraten möchte.

  1. Frage: Wird eine in einem anderen Land geschlossene Ehe in Deutschland juristisch anerkannt?
  2. Frage: Kann ich, bevor ich die Frau dieses fernen Landes dort heirate, bereits in Deutschland einen Ehevertrag aufsetzen lassen, der dort bei der Eheschließung Bestandteil der Heirat wird?
  3. Frage: Hat dieser Ehevertrag dann auch in Deutschland Gültigkeit?

Der Hintergrund meiner Fragen besteht darin, daß ich verhindern möchte, betrogen zu werden, indem mich diese Frau nur deshalb heiraten möchte, um sich einen Unterhaltsanspruch mir gegenüber zu erwirken.
Hätte sie denn überhaupt einen Unterhaltsanspruch, wenn sie gar nicht gewillt ist, zu mir nach Deutschland zu kommen?

Hat damit jemand schon mal Erfahrungen sammeln können?

Hallo!

ich benötige mal ein paar Hinweise dazu, was zu beachten ist,
wenn man eine Frau aus einem anderen Land heiraten möchte.

  1. Frage: Wird eine in einem anderen Land geschlossene Ehe in
    Deutschland juristisch anerkannt?

Normalerweise ja, wobei man hier keine Pauschalauskünfte erteilen sollte. Da müsste man jetzt alle Komponenten kennen.

  1. Frage: Kann ich, bevor ich die Frau dieses fernen Landes
    dort heirate, bereits in Deutschland einen Ehevertrag
    aufsetzen lassen, der dort bei der Eheschließung Bestandteil
    der Heirat wird?

Das kommt schonmal drauf an, welchem Recht dann die Ehe unterliegt etc.

  1. Frage: Hat dieser Ehevertrag dann auch in Deutschland
    Gültigkeit?

siehe oben

Der Hintergrund meiner Fragen besteht darin, daß ich
verhindern möchte, betrogen zu werden, indem mich diese Frau
nur deshalb heiraten möchte, um sich einen Unterhaltsanspruch
mir gegenüber zu erwirken.
Hätte sie denn überhaupt einen Unterhaltsanspruch, wenn sie
gar nicht gewillt ist, zu mir nach Deutschland zu kommen?

Kommt wieder darauf an, welchem Recht die Ehe unterliegt. Einen Unterhaltsanspruch wird sie wohl grundsätzlich bekommen.

Wir bräuchten hier mehr Informationen über alle Umstände des Einzelfalles, dann kann man möglicherweise besser Auskunft geben.

Gruß
Tom

Hallo,

grundsätzlich sollte jeder einen Ehevertrag abschliessen. Den notariellen Ehevertrag solltest du in Deutschland und zusätzlich in dem Land, aus dem deine Künftige kommt, beurkunden lassen und dort auch jeweils auf die Besonderheiten des jeweiligen Landes achten.

Primär gilt immer das Scheidungs- und Scheidungsfolgerecht, an dem die beiden Ehegatten ihren „Lebensmittelpunkt“ haben bzw. bei Kindesunterhalt dort, wo sich die Kinder aufhalten.

Zu deiner Frage müsste man wissen, um welches Land es sich handelt. Islamisches Eherecht ist z. B. völlig anders, als US-amerikanisches.

Viele Grüsse,
Simone

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Ich möchte eine Frau von den Philippinen heiraten.
Welche Besonderheiten gibt es dort?

Hallo,

schau dir mal diese Seite an, dort ist vieles aufgelistet:
http://www.philippineninfo.de/forum/index.php?showto…

Danke für diesen Hinweis, er ist sehr hilfreich.

Hallo Ralf,

natürlich kannst du bereits hier einen Ehevertrag aufsetzen. Der ist dann aber nur ein Stück Papier und wird erst durch Beurkundung (hier oder dort) gültig. Allerdings unterliegt diese Gültigkeit dann trotzdem dem Recht des Staates in dem die Ehe geschlossen wird, soweit dieses hierfür nicht auf das Recht des Heimatlandes verweist. D.h. du musst wussen, welche Regelungen dort überhaupt zulässig sind, und solltest gleichzeitig im Auge haben, was hier unzulässig wäre. Dies deshalb, weil man dir sonst vor einem deutschen Gericht ggf. Regelungen kippen könnte, die zwar im Land der Heirat zulässig sind, hier aber als Verstoß gegen elementare Rechtsprinzipien (Orde public-Prinzip) gekippt werden könnten. Hierzu ist auf jeden Fall der Rat eines auf internationales (Familien-)Recht spezialisierten Anwalts notwendig, der sich in deinem konkreten Fall zudem auch noch im Recht der Philipinen auskennen sollte. Viel Spaß bei der Suche. Vermutlich wirst du da Abstriche machen müssen. Aber glücklicherweise gibt es ja für den Praktiker einige Sammelwerke zum internationalen Eherecht, da kann man sich dann ausreichend schlau machen.

Gruß vom Wiz

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