Eigenmächtige Grenzabmarkung

Ein Grundstücksanrainer hat einen Grenzpunkt entfernt und nach ca. 1 Jahr, erst nach mehrmaligem Hinweis, dann widerrechtlich selbst gesetzt. Verstoß gegen § 19 VermGes.
WO/ bei WEM zeigt man diesen Verstoß an? Da Privatrecht fühlt sich die Polizei nicht
zuständig.

Gruß…Hardy

Hallo
Für so etwas ist eigentlich das Bauamt zuständig . Die leiten einen dann notfalls an die richtige Stelle weiter . Oh das wird für den der den Punkt entfernt hat warscheinlich ganz schön teuer weil das Vermessungsamt alles neu vermessen muß .
viele Grüße  noro

Hallo,

Ein Grundstücksanrainer hat einen Grenzpunkt entfernt und nach
ca. 1 Jahr, erst nach mehrmaligem Hinweis, dann widerrechtlich
selbst gesetzt. Verstoß gegen § 19 VermGes.
WO/ bei WEM zeigt man diesen Verstoß an?

kann es sein, dass sich die ganze Geschichte in Österreich abspielt?

Da Privatrecht fühlt
sich die Polizei nicht
zuständig.

Was soll den die Polizei jetzt machen, den Grenzstein wieder umsetzen? Wenn man sich sicher ist sollte man Klagen und das Gericht entscheiden lassen.

Gruß

BHShuber

Hallo,

Ein Grundstücksanrainer hat einen Grenzpunkt entfernt und nach
ca. 1 Jahr, erst nach mehrmaligem Hinweis, dann widerrechtlich
selbst gesetzt. Verstoß gegen § 19 VermGes.
WO/ bei WEM zeigt man diesen Verstoß an? Da Privatrecht fühlt
sich die Polizei nicht
zuständig.

„Vermessung“ ist Ländersache. Da ich jetzt keine Lust habe, Dein Bundesland rauszufinden kann ich Dir nur raten morgen mal ganz vertrauensvoll Dein zuständiges Kataster- und/oder Vermessungsamt zu kontaktieren.

Möglichwerweise hilft das hier
http://dejure.org/gesetze/StGB/274.html
weiter.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Auf diese Art und Weise beginnen Nachbarschaftsstreite, die manchmal generationenlang währen und wirklich kein Zuckerschlecken sind. Den Nachbarn hat man „immer“ und da ist zu überlegen, was die ganze Sache wert sein könnte.

Da der Nachbar trotz mehrfachen Hinweis auf diese Ordnungswidrigkeit keinerlei Reaktion zeigte und trotzdem den Grenzpunkt „pi mal Daumen“ gesetzt hat, bleibt mir keine andere Möglichkeit. „Wer nicht für sein Recht kämpft, hat schon verloren“

1 Like

Die Geschichte spielt sich in BW ab. Wie es aussieht, sitzt der Grenzpunkt falsch und somit fehlen schnell mal einige m2 vom Grund und Boden. Die Polizei könnte ja die Anzeige aufnehmen. Wofür ist dann der § 19 VermG?

Hallo,
es handelt sich den üblichen Vermessungs- und Katastergesetzen der Länder um eine Ordnungswidrigkeit. Anzuzeigen wäre das bei der im jeweiligen Gesetz angegebenen Ordnungsbehörde (zB beim Katasteramt).

Allerdings erlangt ein von einer „Nichtvermessungsstelle“ versetzter Grenzstein keinerlei Rechtskraft. Der Nachbar kann genausogut seine komplette Grenze damit pflastern und sie würde sich nicht verändern. Erst, wenn er das zur Täuschung im Rechtsverkehr (bzw. im Sinne des 274 BGB „in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen“) machen würde, würde es mehr als eine Owi. Da der Nachbar bereits davon Kenntnis hat, kann man das praktisch vergessen…

Viel interessanter wäre es, ihn nach wiedeholter Aufforderung gem 919 BGB zur Kasse zu bitten, was allerdings eine Investition in Form einer ungesicherten Vorleistung, widerum in Form eines Auftrags an eine Vermessungstelle zur Grenzwiederherstellung o.ä. bedarf…

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Die Geschichte spielt sich in BW ab. Wie es aussieht, sitzt
der Grenzpunkt falsch und somit fehlen schnell mal einige m2
vom Grund und Boden.

Gut.

Wofür ist dann der § 19 VermG?

Steht doch alles da. Zuständig ist die untere Vermessungsbehörde. Dort muss man hin.

Gruß
Jörg Zabel

Die untere Vermessungsbehörde ist bei uns das Stadtmessungsamt. Die halten sich aber raus; weil Privatgrundstück und somit Privatrecht. Ich frage mich, warum es einen Paragrafen im Strafrecht gibt, wenn sich niemand dafür interessiert?

Danke! Dies ist mal ein positiver Hinweis. Aber gerade das will ich vermeiden. Ich will zunächst Anzeige erstatten; Verstoß gegen § 19 VermG (Ordnungswidrigkeit) Dies gibt der Nachbar ja zu. Zahlt er diese Ordnungswidrigkeit, ist dies ein Schuldeingeständnis und er muß die Kosten für die Neuvermessung allein tragen. Dies ist der Hintergrund meiner Anfrage. Ich habe aber bisher noch nicht die zuständige Behörde in Stuttgart ausfindig
machen können. Es gibt zwar Gesetze und Vorschriften, aber wenn es nicht die Behörde selbst betrifft, sondern privat, steht man ziemlich auf verlorenem Posten. Frage ist: Anwalt einschalten?