Eigentumsrecht - Kabelanschluß

Hallo

Wir haben eine Eigentumswohnung und wollen den Kabelanschluß kündiegen.
Beim Kabelanbieter wurde uns gesagt das der Vorbesitzer (vom ganzen Haus ) einen Pauschalvertrag über alle Einheiten ( 18 ) abgeschlossen hat. Daher können wir nicht kündigen sondern nur der Vertragspartner (Vorbesitzer und noch Verwalter). Vom Verwalter wurde uns nun gesagt das wir zwar als Mieter aber nicht als Eigentümer den Kabelanschluß kündigen können, da wenn wir als Eigentümer kündiegen würden, die anderren Eigentümer mehr bezahlen müßten.
Wir haben schon die Teilungerklärung (oder so) und den Kaufvertrag genau gelesen aber da steht nichts über den Kabelanschluß drinnen.
Als wir den Verwalter daraufhin angesprochen haben wurde uns nur mitgeteilt das dieses nicht drinnenstehen muß da sonst alles mögliche in den Kaufvertrag aufgenommen werden müßte. Es kann nur in der Eigentümerversammlung entschieden werden ob wir den Anschluß kündiegen können und die restlichen Parteien mehr bezahlen müßten.
Da aber keiner bereit ist mehr zu Zahlen wurde das natürlich abgewiesen.
Nun entlich zu meiner Frage:
Kann es sein das wir nun an den Kabelanschluß gebunden sind, obwohl wir nichts unterschrieben haben oder sollte man Rechtlich dagegen vorgehen?

Dieter

Hallo Dieter,

Beim Kabelanbieter wurde uns gesagt das der Vorbesitzer (vom
ganzen Haus ) einen Pauschalvertrag über alle Einheiten ( 18 )
abgeschlossen hat. Daher können wir nicht kündigen sondern nur
der Vertragspartner (Vorbesitzer und noch Verwalter).

Da hat der Verwalter Recht. - Leider ist es so.
In einem Haus mit mehreren Parteien muss man sich einigen welchen Fernsehempfang haben nimmt.
Sat oder Kabel nur über gar einstimmiges Votum!

Meist läuft auch der Pauschalmietvertrag über mehrere Jahre und der kann auch dann erst gekündigt werden.

Nun entlich zu meiner Frage:
Kann es sein das wir nun an den Kabelanschluß gebunden sind,
obwohl wir nichts unterschrieben haben oder sollte man

Vielleicht steht doch etwas in einem Protokoll einer Eigentümerversammlung!?! oder in der Leistungsbeschreibung des Kaufvertrages? Es muss irgendwann doch eine schriftlich fixierte Einigung gegeben haben, welche ihr dann als Erstbesitzer der ETW zugestimmt oder per Kaufvertrag als Zweitbesitzer übernommen habt.

Rechtlich dagegen vorgehen?

Ohne Erfolg!

Tschüüüsss

Olaf

Hallo Dieter,

Vielleicht steht doch etwas in einem Protokoll einer
Eigentümerversammlung!?! oder in der Leistungsbeschreibung des
Kaufvertrages? Es muss irgendwann doch eine schriftlich
fixierte Einigung gegeben haben, welche ihr dann als
Erstbesitzer der ETW zugestimmt oder per Kaufvertrag als
Zweitbesitzer übernommen habt.

Im Kaufvertzrag steht nichts darüber drinnen, daher waren wir ja so erstaunt das, überhaubt ein Pauschalvertrag besteht.

Trotzden Vielen Dank für die Schnelle Antwort

Dieter

Hallo

Wir haben eine Eigentumswohnung und wollen den Kabelanschluß
kündiegen.
Beim Kabelanbieter wurde uns gesagt das der Vorbesitzer (vom
ganzen Haus ) einen Pauschalvertrag über alle Einheiten ( 18 )
abgeschlossen hat. Daher können wir nicht kündigen sondern nur
der Vertragspartner (Vorbesitzer und noch Verwalter). Vom
Verwalter wurde uns nun gesagt das wir zwar als Mieter aber
nicht als Eigentümer den Kabelanschluß kündigen können, da
wenn wir als Eigentümer kündiegen würden, die anderren
Eigentümer mehr bezahlen müßten.
Wir haben schon die Teilungerklärung (oder so) und den
Kaufvertrag genau gelesen aber da steht nichts über den
Kabelanschluß drinnen.
Als wir den Verwalter daraufhin angesprochen haben wurde uns
nur mitgeteilt das dieses nicht drinnenstehen muß da sonst
alles mögliche in den Kaufvertrag aufgenommen werden müßte. Es
kann nur in der Eigentümerversammlung entschieden werden ob
wir den Anschluß kündiegen können und die restlichen Parteien
mehr bezahlen müßten.
Da aber keiner bereit ist mehr zu Zahlen wurde das natürlich
abgewiesen.
Nun entlich zu meiner Frage:
Kann es sein das wir nun an den Kabelanschluß gebunden sind,
obwohl wir nichts unterschrieben haben oder sollte man
Rechtlich dagegen vorgehen?

Hallo,

der Verwalter hat recht.

Im Übrigen kann auch ein Mieter den Kabelanschluss in solchen Fällen nicht kündigen, es sei denn, der Vermieter trägt die Kosten für die Nichtinanspruchnahme selbst. Lehnt der VM dies ab, muss der Mieter zahlen auch wenn er die Anlage nicht beansprucht.

Gruss Günter

Hallo,

daran würde ich versuchen zu drehen.

Wenn ich mich nicht irre, liegt Lüdenscheid in NRWn (war zu faul zum Nachschauen) und dein Anbieter ist ish.

Bei 18 Wohneinheiten, dürfte dies preislich für die anderen kein Unterschied machen, soweit ich dies beim Überfliegen der Preisliste verstanden habe.

http://www.ish.de/ishtv/mnv.html
http://www.ish.de/Generic/AGB-Preisliste_ish_Kabelan…

Diphda, Glück wünschend

Hallo,

daran würde ich versuchen zu drehen.

Wenn ich mich nicht irre, liegt Lüdenscheid in NRWn (war zu
faul zum Nachschauen) und dein Anbieter ist ish.

Ja - Da liegt es, und es ist ish :smile:

Bei 18 Wohneinheiten, dürfte dies preislich für die anderen
kein Unterschied machen, soweit ich dies beim Überfliegen der
Preisliste verstanden habe.

Das sehe ich genauso, ich drucke gerade die Preißliste für die anderren Eigentümer aus damit ich sie überzeugen kann.
Vielen Dank für die links.

http://www.ish.de/ishtv/mnv.html
http://www.ish.de/Generic/AGB-Preisliste_ish_Kabelan…

Dieter , auf gück hoffend