Eigentumsrückbehalt

beim hausverkauf wurde mündlich abgemacht, dass ein teil des im haus verbliebenen hausrates des verkäufers noch zwei monate in unbenützten räumen bleiben kann. nach diesen zwei monaten verweigert der käufer dem sachbesitzer den zutritt zum haus zwecks räumung ohne begründung und erhebt gleichzeitig räumungsklage gegen den verkäufer. kann der verkäufer selber klagen und unter welchen rechtstiteln?

Hallo!

das ist bestimmt nicht die ganze Geschichte !

  1. wenn bis zu 2 Monate Lagerung vereinbart war, warum wurde nicht innerhalb der Frist abgeholt ?

und wieso sollte der Käufer die Sachen nicht rausrücken wollen, aber trotzdem auf Abholung klagen ? Der will das Lagergut doch loswerden !
Das passt nicht zusammen.

MfG
duck313

Hallo,
da das ganze ja sicher kein realer Fall ist, kann ich mir lebhaft vorstellen, wie das Science-Fiction-Stück verfilmt wird und erfolgreich Samstagabend in der ARD läuft :wink:

Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass in der Verfilmung der beim Notar ziemlich sicher vorgelesene, genehmigte und beurkundete Absatz „Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen“ auch vorkommt.

Dagegen stelle ich mir grade bildlich vor, wie der eine Sturkopf (nennen wir ihn Verkäufer) völlig unangemeldet beim zweiten Sturkopf (nennen wir ihn Käufer) anklingelt und sagt „So, ich hol jetzt meinen Kram“ und besagte Nummer zwei sich im Umzugsstress an nichts mehr erinnert und nur noch flucht, weil Handwerker nichts machen können, weil besagter Kram im Weg steht oder irgendwas anderes schiefläuft. Der Rest ist Türenknallen, extremer Zeitraffer, ein Brief vom Gericht und ein „Streit um Drei“ - wenns das noch gebe…

Merkst Du was?

Da fehlt einiges zum Sachverhalt!

Übliche Kaufverträge regeln Räumung und Besitzübergang und schließen mündliche Abreden ein für alle mal aus. Menschen, die sich blöderweise nicht daran halten, sind tunlichst auf gegenseitiges Einvernehmen angewiesen und das setzt Kommunikation voraus. Der Klage könnte man sehr leicht entgegnen, dass man gar keine Gelegenheit zur Räumung erhielt… wenn sich das denn tatsächlich so abgespielt hat.

Gruß vom
Schnabel

beim hausverkauf wurde mündlich abgemacht, dass ein teil des
im haus verbliebenen hausrates des verkäufers noch zwei monate
in unbenützten räumen bleiben kann.

Hallo,
Ein Hausverkauf ohne notariellen Vertrag, in dem alles gleich mit geregelt ist?
Mündliche Verienbarungen?
Hier gilt doch- wie immer- das sog. „Schweinehundprinzip“.

Gruß:
Manni

hallo ihr vier
danke, dass ihr euch gemeldet habt.
natürlich ist die geschichte stark verkürzt, aber real ist sie. die zwei monate ergaben sich aus einem auslandaufenthalt und eine liegenschaftsverschreibung enthält üblicherweise einen antrittstermin und verweist auf nebenabsprachen, die je nach vertrauensverhältnis und bedeutung schriftlich oder mündlich getroffen werden.
das verhalten des käufers lässt sich damit erklären, dass er vom gericht einen räumungstermin bekommt, mich aber weiterhin  nicht reinlässt, was derzeit geschiet! weil er hofft, dass er mein eigentum entsorgen oder verwerten kann, weil es ziemlich wertvoll ist.
euer mitgefühl war nicht meine absicht.
ich wollte wissen, ob dieser fakt des zurückbehaltens von fremdem eigentum in der schweiz straf- oder zivilrechtlich anzugehen ist? und wie der juristische titel heisst?
für euch, die ihr mündliche absprachen so für unmöglich einstuft. im appenzellerland werden ganze viehherden per handschlag verkauft. so geht das…