Hallo Zusammen,
wäre für schnelle Hilfe dankbar:
Person A möchte ein Auto verkaufen. Käufer B stammt und wohnt in/aus den Niederlanden.
Person A wird das Auto abmelden.
Person A wird auserdem ein Kennzeichen beantragen, mit dem B das Auto nach Hause (NL) fahren kann.
Auskunft der Zulassungsstelle:
- ein Kurzzeitkennzeichen ist ausreichend, da ein Abkommen mit den NL besteht.
Nach Recherche von Person A ist die Situation doch nicht so eindeutig.
Aus den unterschiedlichen Meinungen lässt sich heraushören, dass ein Auslandskennzeichen nötig ist - welches teurer ist.
Was soll Person A nun tun ?
- Kurzzeitkennzeichen (da die Zulassungsstelle ja aktuelle Ahnung haben sollte)
- Auslandskennzeichen (aber teuer)
Wer kann den fiktiven Personen A und B helfen ?
Danke,
Gruß,
Xantia