Eilig - mit Kurzzeitkennzeichen nach Holland

Hallo Zusammen,

wäre für schnelle Hilfe dankbar:

Person A möchte ein Auto verkaufen. Käufer B stammt und wohnt in/aus den Niederlanden.

Person A wird das Auto abmelden.
Person A wird auserdem ein Kennzeichen beantragen, mit dem B das Auto nach Hause (NL) fahren kann.

Auskunft der Zulassungsstelle:

  • ein Kurzzeitkennzeichen ist ausreichend, da ein Abkommen mit den NL besteht.

Nach Recherche von Person A ist die Situation doch nicht so eindeutig.
Aus den unterschiedlichen Meinungen lässt sich heraushören, dass ein Auslandskennzeichen nötig ist - welches teurer ist.

Was soll Person A nun tun ?

  • Kurzzeitkennzeichen (da die Zulassungsstelle ja aktuelle Ahnung haben sollte)
  • Auslandskennzeichen (aber teuer)

Wer kann den fiktiven Personen A und B helfen ?

Danke,
Gruß,
Xantia

Hallo,
(nehme an, es handelt sich um einen Citroen) :wink:
Dieses ist keine rechtliche Auskunft, aber in Frankreich wäre es so, daß man in Frankreich mit einem Überführungskennzeichen (WW-Zeichen) nur bis zur Grenze fahren darf. Dort muß dann für Deutschland das vorher besorgte rote Überführungskennzeichen ans Auto geschraubt werden.
Warum also nicht andersherum? Mit dem roten deutschen Kennzeichen bis zur Grenze, ab Grenze mit dem holländischen Überführungskennzeichen, das man sich vorher besorgt hat (oder wie es dort heißt) bis zum Wohnort. Dann das deutsche rote Kennzeichen wieder nach Deutschland schicken.
Gruß Fritz