Ein etwas komplizierter SV

Hallo habe mal folgenden Sachverhalt zur Diskusion:

Ein älteres Ehepaar hat 6 erwachsene Kinder, die alle schon ausgezogen sind. Sie sind im Besitz eines Hauses samt Grundstück und etwas Ackerland. Der Ehemann verstirbt.
Einige Zeit später hat die Frau einen schweren Unfall und wird zum Pflegefall. Da sie nun gelähmt im Bett liegt und nicht mehr sprechen kann, entschließt sich eines der Kinder die Frau bei sich aufzunehmen und zu pflegen. Sie bekommt vom Gericht die Betreuung bzw. Vormundschaft zugesprochen. Das Haus indem die Frau wohnte steht leer. Die Betreuerin entschließt sich das Haus zu vermieten. Mieter wurden gefunden, ein Mietvertrag wurde erstellt. Nach 1,5 Jahren, die die Mieter nun schon im Haus wohnten, kommt plötzlich eines der Kinder und setzt der Betreuerin eine Frist von 8 Wochen, in der die Mieter das Haus zu verlassen haben.

Und hier die Fragen die zur Diskussion stehen:

  1. Wie sieht die Verteilung des Erbes nach dem Tod des Ehemanns aus, wenn kein Testament existiert? (Es geht nur um das Haus und Grundstück!)
  2. Kann die Betreuerin das Haus einfach so vermieten?
  3. Darf das eine Kind einfach so fordern, dass die Mieter ausziehen? Wer hat hier das Sagen?
  4. Wie sieht der ganze Sachverhalt aus, wenn alle Kinder zugunsten der Mutter auf ihren Erbanteil vom Vater verzichtet haben?

Hallo habe mal folgenden Sachverhalt zur Diskusion:

Ein älteres Ehepaar hat 6 erwachsene Kinder, die alle schon
ausgezogen sind. Sie sind im Besitz eines Hauses samt
Grundstück und etwas Ackerland. Der Ehemann verstirbt.
Einige Zeit später hat die Frau einen schweren Unfall und wird
zum Pflegefall. Da sie nun gelähmt im Bett liegt und nicht
mehr sprechen kann, entschließt sich eines der Kinder die Frau
bei sich aufzunehmen und zu pflegen. Sie bekommt vom Gericht
die Betreuung bzw. Vormundschaft zugesprochen. Das Haus indem
die Frau wohnte steht leer. Die Betreuerin entschließt sich
das Haus zu vermieten. Mieter wurden gefunden, ein Mietvertrag
wurde erstellt. Nach 1,5 Jahren, die die Mieter nun schon im
Haus wohnten, kommt plötzlich eines der Kinder und setzt der
Betreuerin eine Frist von 8 Wochen, in der die Mieter das Haus
zu verlassen haben.

Und hier die Fragen die zur Diskussion stehen:

  1. Wie sieht die Verteilung des Erbes nach dem Tod des
    Ehemanns aus, wenn kein Testament existiert? (Es geht nur um
    das Haus und Grundstück!)

Es tritt die gestzl. Erbfolge ein.
Zu klären wäre noch der Güterstand der Eheleute zum Zeitpunkt des Todes des Mannes.

  1. Kann die Betreuerin das Haus einfach so vermieten?

Sie kann. Die Betreuerin vertritt die zu Betreuende in Rechtsgeschäften usw.
So als wenn die verbliebende Ehefrau (Betreute) selbst vermietet hätte.

  1. Darf das eine Kind einfach so fordern, dass die Mieter
    ausziehen?

Fordern kann jeder was er will. Die Frage ist, ob sie einen Rechtsanspruch ableiten kann?
Kann sie nicht.

Wer hat hier das Sagen?

Der gesetzl. bestellte Betreuer.

  1. Wie sieht der ganze Sachverhalt aus, wenn alle Kinder
    zugunsten der Mutter auf ihren Erbanteil vom Vater verzichtet
    haben?

Im Bezug worauf?

  1. Wie sieht die Verteilung des Erbes nach dem Tod des
    Ehemanns aus, wenn kein Testament existiert? (Es geht nur um
    das Haus und Grundstück!)

Es tritt die gestzl. Erbfolge ein.
Zu klären wäre noch der Güterstand der Eheleute zum Zeitpunkt
des Todes des Mannes.

Es geht hier nur um das Haus, zum Zeitpunkt des Todes stand der Mann alleine im Grundbuch!

  1. Kann die Betreuerin das Haus einfach so vermieten?

Sie kann. Die Betreuerin vertritt die zu Betreuende in
Rechtsgeschäften usw.
So als wenn die verbliebende Ehefrau (Betreute) selbst
vermietet hätte.

  1. Darf das eine Kind einfach so fordern, dass die Mieter
    ausziehen?

Fordern kann jeder was er will. Die Frage ist, ob sie einen
Rechtsanspruch ableiten kann?
Kann sie nicht.

Wer hat hier das Sagen?

Der gesetzl. bestellte Betreuer.

  1. Wie sieht der ganze Sachverhalt aus, wenn alle Kinder
    zugunsten der Mutter auf ihren Erbanteil vom Vater verzichtet
    haben?

Im Bezug worauf?

Im Bezug auf Haus und Grundstück!

Hallo Roy,
bevor hier keine weitere Antwort kommt - hier meine Meinung.
Zu 1. bis 3. hast Du ja schon korrekte Antworten erhalten.
Zu 4.
Dann haben die Kinder eben verzichtet, die Mutter ist Alleinerbin.
Die Kinder sind erst nach dem Tod der Mutter wieder dran. Somit haben
die Kinder - besonders die eine Tochter - gar kein Recht, etwas zu
fordern.
Wenn der Wert des Hauses über den Freibeträgen liegt, freut sich in
so einem Fall der Finanzminister besonders.

Mit ratlosem Gruß
R.

  1. Wie sieht der ganze Sachverhalt aus, wenn alle Kinder
    zugunsten der Mutter auf ihren Erbanteil vom Vater verzichtet
    haben?

Im Bezug worauf?

Im Bezug auf Haus und Grundstück!

Mal angenommen, die Kinder haben nicht auf das Erbe des Vaters verzichtet und es steht ihnen laut der gesetztl. Erbfolge ein Pflichtanteil aus dem Nachlass des Vaters zu. Darf das eine Kind nun den Auszug der Mieter fordern?

In diesem Sachverhalt wären es 6 Kinder, es besteht ja in diesem Fall eine erbgemeinschaft. Mal angenommen es fordern jetzt 4 Kinder den Auszug der Mieter, nicht nur 1 Kind.

Mfg

Roy

Hallo,
ianal.
Pflichtanteile sind immer ein Geldanspruch. Keines der Kinder hat Anspruch auf das Haus. Ergo hat erst recht keiner Anspruch auf Entfernen des Mieters. Siehe auch hier: http://www.ard.de/ratgeber/finanzen/recht-im-alltag/…
(‚Pflichtteil berücksichtigen‘).
Gruß
loderunner

Nehmen wir mal an ein Kind forderd nun vom Betreuer den Pflichtanteil ein!

Hallo,

Nehmen wir mal an ein Kind forderd nun vom Betreuer den
Pflichtanteil ein!

dann muss es ausgezahlt werden!

Gruß

Ein älteres Ehepaar hat 6 erwachsene Kinder, die alle schon
ausgezogen sind. Sie sind im Besitz eines Hauses samt
Grundstück und etwas Ackerland. Der Ehemann verstirbt.
Einige Zeit später hat die Frau einen schweren Unfall und wird
zum Pflegefall. Da sie nun gelähmt im Bett liegt und nicht
mehr sprechen kann, entschließt sich eines der Kinder die Frau
bei sich aufzunehmen und zu pflegen. Sie bekommt vom Gericht
die Betreuung bzw. Vormundschaft zugesprochen. Das Haus indem
die Frau wohnte steht leer. Die Betreuerin entschließt sich
das Haus zu vermieten. Mieter wurden gefunden, ein Mietvertrag
wurde erstellt. Nach 1,5 Jahren, die die Mieter nun schon im
Haus wohnten, kommt plötzlich eines der Kinder und setzt der
Betreuerin eine Frist von 8 Wochen, in der die Mieter das Haus
zu verlassen haben.

Ich habe mich zwar schon längere Zeit nicht mehr mit Erbrecht befaßt, aber grundsätzlich müßte es so sein:

  1. Wie sieht die Verteilung des Erbes nach dem Tod des
    Ehemanns aus, wenn kein Testament existiert? (Es geht nur um
    das Haus und Grundstück!)

Es gilt gesetzliche Erbfolge. Unterstellt, die Eheleute lebten im gesetzlichen Güterstand, dann ist die überlebende Ehefrau mit 1/4 und jedes Kind mit jeweils 1/8 am Nachlaß beteiligt.

  1. Kann die Betreuerin das Haus einfach so vermieten?

Nein. Die Vermietung ist eine Maßnahme der Nachlaßverwaltung, die einen entsprechenden Mehrheitsbeschluß der Erben erfordert. Die Betreuerin verwaltet den 1/4-Anteil der Mutter sowie ihren eigenen Anteil von 1/8. Macht zusammen 3/8. Das ist offensichtlich nicht die Mehrheit. Und die Vermietung ist auch keine notwendige Erhaltungsmaßnahme, die zur Not auch ohne Mitwirkung der anderen getroffen werden könnte.

Ohne Mehrheitsbeschluß dürfte der Mietvertrag unwirksam sein. Wenn die Unwirksamkeit nicht z.B. durch Nachholung einer Mehrheitsentscheidung behoben wird, müßte der Vertrag u.U. rückabgewickelt werden.

Noch unangenehmer könnte es werden, wenn die Betreuerin beim Abschluß des Mietvertrages gar nicht im Namen der Erbengemeinschaft, sonder allein im Namen der Mutter oder sogar nur in eigenem Namen gehandelt haben sollte.

In einem realen Fall wäre der Gang zum Anwalt längst überfällig.

  1. Darf das eine Kind einfach so fordern, dass die Mieter
    ausziehen? Wer hat hier das Sagen?

Das Kind gehört der Erbengemeinschaft an, diese ist Eigentümer der Immobilie und der Eigentümer kann vom unrechtmäßigen Besitzer (Mietvertrag ist unwirksam, s.o.) die Herausgabe verlangen. Fragen müßte man sich allenfalls noch, ob er diesen Anspruch allein geltend machen darf und ob der Anspruch nicht u.U. ausnahmsweise ausgeschlossen ist, weil die Vermieter-Betreuerin die Zustimmung der Miterben zur Vermietung verlangen kann. Spätestens hier müßte man zunächst ins Gesetz und vielleicht auch mal in einen Kommentar schauen - oder (im Real Life) den Anwalt fragen.

Mit Pflichtteil hat das ganze übrigens rein gar nichts zu tun. Den Pflichtteil erhalten nur Kinder, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind. Dazu braucht es ein entsprechendes Testament (oder eine sonstige Verfügung von Todes wegen). Ohne Testament kein Ausschluß von der Erbfolge und ohne Ausschluß kein Pflichtteil.

  1. Wie sieht der ganze Sachverhalt aus, wenn alle Kinder
    zugunsten der Mutter auf ihren Erbanteil vom Vater verzichtet
    haben?

Wer wirksam verzichtet hat, ist erbrechtlich gesehen „Luft“. In diesem Fall wäre die Mutter Alleinerbin und könnte (ggf. durch die Betreuerin) die Immobilie nach Belieben vermieten, ohne dass die Kinder irgendetwas zu melden hätten.

Ein Verzicht ist aber nur wirksam, wenn er notariell beurkundet worden ist.