Eine Frage zum Zivildienst

Mahlzeit!

Folgende Situation: Mein kleiner Bruder ist seit 02.07. zum Zivi eingezogen. Sein Wohnort ist Berlin, Dienstort ist irgendwo bei Stuttgart j.w.d.

Am Dienstort wird ihm kostenfrei ein Zimmer mit Dusche/Klo zur Verfügung gestellt und natürlich umsonst Speis und Trank. Wie das halt so ist.

Seine Wohnung hier in Berlin hat er natürlich weiter, er ist ja am Weekend immer hier.

Da seine Einberufung auf seinen Wunsch hin sehr schnell lief (wegen Arbeitslosigkeit) hat er noch nicht alle Bescheide beisammen hinsichtlich Kostenübernahmen usw.
Beim Zivi´amt haben sie ihm mündlich gesagt, die übernehmen selbstverständlich alle anfallenden Kosten für seine Wohnung hier in Berlin.

Jetzt hat ihm da in Stuttgart jemand geflüstert, das das Amt nicht gleichzeitig eine Dienstunterkunft und zusätzlich die Wohnung bezahlt. Er hätte ja schließlich auch hier vor Ort seinen Dienst machen können. Nu hat er Muffensausen, das die ihm echt die Wohnung nicht zahlen. Dann müßte er nämlich umgehend hier nach Berlin versetzt werden, weil er sie von dem bißchen Penunse vom Staat nicht bezahlen kann. Und das will er auch nicht. Wie gesagt, er hat noch keinen Bescheid hinsichtlich der Kostenübernahme bekommen.

Jetzt kann mir hoffentlich einer der Experten von w-w-w sagen, wie es wirklich ausseht.

Ich erwarte Eure Antworten.

Bis dahin Grüße

Mathias

Jein!

Grundsätzlich ist es richtig, dass weder Bundeswehr noch das Amt für Zivildienst Kosten für eine Wohnung übernehmen müssen, weil ja (zumindest in Deinem Fall) eine Dienst-Wohnung gestellt wird. Wenn der Zivi aber nachweisen kann, dass er beispielsweise noch Möbel in seiner Ursprungswohnung hat, die er am Dienstort nicht unterbringen kann, oder aber einen Mietvertrag ohne schnelle Kündigungsmöglichkeiten hat, muss das Amt zahlen. Dabei ist es auch egal, ob die Wohnung beispielsweise im elterlichen Haus ist. Denn auch mit seinen Eltern kann man ja vorab schriftliche Verträge gemacht haben! Alles klar?

Gruß

Boris

Hi, Boris!

Zunächst mal Danke. Hab ich das jetzt richtig verstanden?

Grundsätzlich ist es richtig, dass weder Bundeswehr noch das
Amt für Zivildienst Kosten für eine Wohnung übernehmen müssen,
weil ja (zumindest in Deinem Fall) eine Dienst-Wohnung
gestellt wird.

Naja, Wohnung wäre zuviel gesagt. Ist halt ein Zimmerchen mit Dusche und so. Ich habe gestern abend erfahren, das dieses Zimmer übrigens vom Zivi’anbieter und nicht vom Bund gestellt wird. Ist das irgendwie relevant?

Wenn der Zivi aber nachweisen kann, dass er
beispielsweise noch Möbel in seiner Ursprungswohnung hat, die
er am Dienstort nicht unterbringen kann,

… Er hat überhaupt keine eigenen Möbel dort, seine Wohnung hier ist unverändert, er wohnt ja noch hier, zumindest am Wochenende.

oder aber einen
Mietvertrag ohne schnelle Kündigungsmöglichkeiten hat, muss
das Amt zahlen.

Drei Monate Kündigungsfrist hat er. Reicht das? Er will ja auch gar nicht aus der Wohnung raus, war schwer genug die zu kriegen.

Dabei ist es auch egal, ob die Wohnung
beispielsweise im elterlichen Haus ist. Denn auch mit seinen
Eltern kann man ja vorab schriftliche Verträge gemacht haben!

Die Wohnung hat nix mit den Eltern zu schaffen, die wohnen in einem anderen Bundesland.

Alles klar?

Noch nicht so ganz glaube ich. Können die von ihm verlangen, das er die Wohnung aufgibt? Ich glaube eher nicht, oder? Wenn nicht und vorausgesetzt ich hab Dich richtig verstanden, dann müssen die die Wohnung bezahlen, oder?

Kompliziertes Thema. Und irgendwie blöd, aber man muß sich ja damit befassen :frowning:

Danke schon mal für weitere Aufklärung.

Gruß
Mathias

Die müssen zahlen
Hi Mathias,

Naja, Wohnung wäre zuviel gesagt. Ist halt ein Zimmerchen mit
Dusche und so. Ich habe gestern abend erfahren, das dieses
Zimmer übrigens vom Zivi’anbieter und nicht vom Bund gestellt
wird. Ist das irgendwie relevant?

Die Größe der Wohnung ist egal. Und dass der Zivianbieter die Wohnung stellt, ist auch nicht relevant.

… Er hat überhaupt keine eigenen Möbel dort, seine Wohnung
hier ist unverändert, er wohnt ja noch hier, zumindest am
Wochenende.

Das ist gut. Denn er kann ja nicht gezwungen werden, die Möbel aufzugeben. Also muss er sie irgendwo unterstellen, am besten eben in seiner Ursprungswohnung. In die Ziviwohnung passen sie - so habe ich Dich verstanden - ja eh nicht hinein.

Drei Monate Kündigungsfrist hat er. Reicht das? Er will ja
auch gar nicht aus der Wohnung raus, war schwer genug die zu
kriegen.

Da die Möbel nirgends anders reinpassen, ist die Kündigungsfrist egal. Das „Möbel-Argument“ genügt völlig.

Noch nicht so ganz glaube ich. Können die von ihm verlangen,
das er die Wohnung aufgibt? Ich glaube eher nicht, oder? Wenn

Genau, das können die nicht.

nicht und vorausgesetzt ich hab Dich richtig verstanden, dann
müssen die die Wohnung bezahlen, oder?

Ja.

Kompliziertes Thema. Und irgendwie blöd, aber man muß sich ja
damit befassen :frowning:

Glücklicherweise musste ich weder zum Bund, noch zum Zivildienst. Aber das ist wieder ein anderes Thema. :smile:

Danke schon mal für weitere Aufklärung.

Helfe gern!

Gruß
Boris

1 Like

Hi Boris,

Das ist gut. Denn er kann ja nicht gezwungen werden, die Möbel
aufzugeben. Also muss er sie irgendwo unterstellen, am besten
eben in seiner Ursprungswohnung. In die Ziviwohnung passen sie

  • so habe ich Dich verstanden - ja eh nicht hinein.

Yup. So sieht es aus.

Da die Möbel nirgends anders reinpassen, ist die
Kündigungsfrist egal. Das „Möbel-Argument“ genügt völlig.

Noch nicht so ganz glaube ich. Können die von ihm verlangen,
das er die Wohnung aufgibt? Ich glaube eher nicht, oder? Wenn

Genau, das können die nicht.

nicht und vorausgesetzt ich hab Dich richtig verstanden, dann
müssen die die Wohnung bezahlen, oder?

Ja.

Gut zu wissen, da wird sich mein kleiner Bruder aber freuen. Er hatte schon Bedenken… :smile:

Glücklicherweise musste ich weder zum Bund, noch zum
Zivildienst. Aber das ist wieder ein anderes Thema. :smile:

Ich auch nicht, is auch ´ne andere Geschichte :wink:

Helfe gern!

Ich auch. Dank Dir bin ich jetzt schlauer. Dafür *…

Gruß und Dank
Mathias