Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Die Eltern eines 9-jährigen Kindes praktizieren seit Jahren das Wechselmodell; das Kind wird also von beiden gleichermaßen betreut. Es wird gegenseitig kein Unterhalt gezahlt; die Hälfte des Kindergeldes überweist die Mutter an den Vater. Das Kind ist bei der Mutter gemeldet.
Nun wird die Mutter arbeitslos, aber das Alg I liegt unterhalb des Alg-II-Regelsatzes. Daher hat sie beim Amt eine entsprechende Aufstockung beantragt.
Wie verhält es sich in diesem Fall mit den Unterhaltszahlungen?
Muss der Vater, da er ja nun deutlich mehr verdient als die Mutter, einen Betrag X an die Mutter überweisen? Wenn ja: Wie viel wäre das ?
Könnte der Vater verlangen, dass das Kind komplett bei ihm wohnt, da die Mutter ja nicht für dessen Unterhalt sorgen kann?
Besten Dank
xrax