Eingangstür schleift am Boden

Hallo zusammen,
als Mieter habe ich folgende Frage: Unsere Wohnungstür schleift beim Öffnen am Boden. Und zwar hat sich nicht etwa der (Stein-)boden gehoben, sondern die Tür ist einfach schief im Rahmen; d.h., sie „hängt“ an der „scharnierfernen“ Seite über 5 Millimeter tiefer als an der „scharniernahen“ Seite. Es ist eine sehr schwere Tür (wohl aus Feuerschutz- oder Einbruchsgründen) und ich vermute schlicht und einfach einen Konstruktionsfehler oder unterdimensionierte Scharniere. Muß ich als Mieter die Reparaturkosten tragen, oder der Vermieter oder haftet die Baufirma? (Mehrfamilienhaus; 4 Jahre alt)
Danke für die Antwort.
Gruß,
Wolfram
(P.S: Die Tür ist nie beschädigt oder zugeschlagen worden.)

Hallo Wolfram,

die Baufirma dürfte raus sein, da üblicherweise bei Bauten die VOB vereinbart wird, wonach Gewährleistungsansprüche nach zwei Jahre verjähren.
Wende dich mal an den Vermieter - der ist für Baumängel zuständig.
Manchmal reicht es auch aus, die obere Halterung der Tür einmal zu drehen, damit sie tiefer in dem Rahmen (oder so) zu sitzen kommt oder eine Unterlegscheibe zu verwenden.

Gruß
HaWeThie

…hat bei mir auch geklappt!
Hallo Wolfram,

versuch es erstmal wie HaWeThie richtig vorgeschlagen hat.

Bei mir war es ähnlich (Tür nicht mehr ordentlich ins Schloß gefallen) und mit einer kleinen Unterlegscheibe ging es dann problemlos.
Sollte die Wohnung also kein absoluter Neubau sein, würde ich es zunächst so versuchen, wenn der Vermieter sich sträubt, selbst tätig zu werden.
Du könntest Deine folgenden Mietraten dann unter rechtlichem Vorbehalt zahlen und hättest ein (klitzekleines) Druckmittel, falls einmal weitere Streitigkeiten entstehen sollten.

Prinzipiell ist es aber eine Kleinigkeit (Lösung siehe oben).

Mit freundlichem Gruß

Jan

Hallo Wolfram,

für gewöhnlich ist es - zumindestens am Anfang - günstiger, nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Wenn es bei Euch im Haus einen Hausmeister gibt, würde ich den Gutsten darauf ansprechen und ihn darum bitten, daß er sich die Sache doch mal bitte anschauen soll. Meistens reicht wirklich eine Unterscheibe und das Problem ist erledigt. Gibt es keinen Hausmeister, bekommt der Vermieter ein freundliches Schreiben, in dem er auf die schleifende Tür hingewiesen und gebeten wird, für Abhilfe zu sorgen. Ob er persönlich Hand anlegt oder einen Handwerker schickt, kann Dir egal sein. Die Wohnungstür ist (ähnlich wie Fenster) Bestandteil der Mietsache, so daß für deren Instandhaltung einzig und allein der Vermieter zuständig ist.

Beste Grüße

Tessa

Danke für die Antworten!
Vielen Dank für Eure Antworten. Das mit der Unterlegscheibe war mir natürlich auch in Sinn gekommen, aber

  1. ist die Tür brutal schwer und gar nicht aus den Angeln zu heben

  2. ist sie ja nicht einfach zu tief, sondern hängt, sodaß ich den Eindruck hab, daß sie mit einer Unterlegscheibe dann nicht mehr außen am Boden, aber innen am oberen Türrahmen schrappt…

hallo Stockpicker,

Tessa hat schon richtig geschrieben, nicht mit Kanaonen auf Spatzen schießen…warum denn die Miete unter Vorbehalt bezahlen, für eine Türe die schlecht ins Schloss fällt??
Wo ist denn da eine Mietminderung zu sehen???

Das ist doch wohl nur als Scherz gedacht, oder (hoffentlich!!)??

Gruß
karl-heinz

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Hallo,

der Vermieter ist zuständig. Er muss die Türe richten lassen. Rufe ihn einfach an, schildere ihm den Vorgang und bitte ihn, den Mangel zu beseitigen. Eine Mietminderung sollte man aus solchen Gründen nicht sofort androhen, sondern nur dann, wenn nach vergeblichen Bemühungen nichts geschieht. Im Übrigen gibt Dir Tessa bereits weitere Hinweise.

Gruss Günter

als Mieter habe ich folgende Frage: Unsere Wohnungstür
schleift beim Öffnen am Boden. Und zwar hat sich nicht etwa
der (Stein-)boden gehoben, sondern die Tür ist einfach schief
im Rahmen; d.h., sie „hängt“ an der „scharnierfernen“ Seite
über 5 Millimeter tiefer als an der „scharniernahen“ Seite. Es
ist eine sehr schwere Tür (wohl aus Feuerschutz- oder
Einbruchsgründen) und ich vermute schlicht und einfach einen
Konstruktionsfehler oder unterdimensionierte Scharniere. Muß
ich als Mieter die Reparaturkosten tragen, oder der Vermieter
oder haftet die Baufirma? (Mehrfamilienhaus; 4 Jahre alt)
Danke für die Antwort.
Gruß,
Wolfram
(P.S: Die Tür ist nie beschädigt oder zugeschlagen worden.)