Einheitswertbestimmung

Hallo,

gerade habe ich wieder die aktuelle Grundsteuer bekommen.
Und sagenhafte 560€ soll ich für 2014 bezahlen. (Standort Einfamilienhaus in Wehretal Reichensachsen).
Nach Einsichtnahme meines Vaters seiner Abrechnung, ist das das fast 25 !!! fache, was dieser bezahlt. (22€). Der wohnt in einem kleinen Ortsteil der gleichen Gemeinde.

Ich habe auch nicht so eine „Prunkbau“, dass ich sagen würde, das wäre berechtigt.

Was kann ich machen. Soll ich den Einheitswert neu bestimmen?
Kann ich das selber machen, oder soll ich eine Anwalt mitzuziehen??
Oder Steuerbüro?

Danke für jede Info.

Servus,

der Vergleich der beiden Objekte hat keine Aussagekraft, wenn man nicht am Einheitswert selbst und den für dessen Feststellung eingereichten Erklärungen ansetzt.

Der weitere Rechenweg bis zur Festsetzung der Grundsteuer lässt sich nur ausgehend von der Festsetzung des Einheitswertes vergleichen und prüfen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo

Für ein EFH sind 560€ Grundsteuer ungewöhnlich hoch, 22€ ungewöhnlich wenig.
Einflussfaktoren sind

  1. Einheitswert und Grundsteuermessbetrag (Finanzamt)
  2. Hebesatz der Gemeinde - z.B. laut Liste von 140-800% (Grundsteuer B)
    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuer_%28Deutschl…

Wenn die bebauten Grundstücke in der gleichen Gemeinde liegen, dürfte der große Unterschied sich aus unterschiedlichem Einheitswert/Grundsteuermessbetrag ergeben.
Also erstmal die entsprechenden Berechnungsgrundlagen vergleichen.

Grüsse Rudi