Einsehen von amtsärztlichem Untersuchungsergebniss

Hallo,
gibt es generell ein Recht auf Einsicht in Untersuchungsergebnisse durch den Amtsarzt? Untersuchung zur Abklärung der Arbeits-und Erwerbsfähigkeit
nach § 59 SGB 2.

Vielen Dank
Peter