Hallo, bei mir gab es vor kurzem einen Besuch vom Gerichtsvollzieher. Er hatte den Auftrag meine Wohnung zu durchsuchen, zeigte mir eine einstweilige Verfügung und fand natürlich nicht was er suchte.
Wie sich herausstellte ging es um eine Sac he,die längst nicht mehr aktuell war. Ich war mal als Empfänger von Ebayretouren für einen Händler aus Belgien kontaktiert worden. Daraus wurde dann aber nichts, weil in dem einen Monat,in dem mein Name bei ebay drinstand für die Retouren,keine angefallen sind.Daraufhin habe ich dem Händler wieder abgesagt.
Ich habe also niemals eine Retoure angenommen.
Der Anwalt des Auftraggebers für die hausdurchsuchunghatte einfach behauptet,ich wäre auch für das Versenden von Waren zuständig,was aber nicht stimmte.
Ich wüßte jetzt gerne mal,ob jemand weiß, wieviel Schadenersatz ich bekommen kann. Denn schließlich kann man sich nicht alles bieten lassen.