Hallöchen,
manche haben schonmal eine ähnliche Frage gestellt, aber da kam es in den Antworten teilweise so rüber als ob der Selbstbehalt beim Elterunterhalt (2880 € für Ehepaare) einen Betrag für den Wohnvorteil bereits in sich beinhaltet. Einige Elternunterhaltrechner haben aber eine seperate Eingabe für Miete oder Wohnvorteil, was Stimmt nun?
Desweiteren noch eine spezielles Szenario zum Wohnvorteil, auf das bisher keine absolut hieb-und stichfeste Antwort zu finden war:
Person A ist Hauseigentümer. Person C ist Niesbrauchhalter hat alle Nutzungsrechte eben dieses Hauses und lässt A+B Mietfrei wohnen.
B die Ehefrau von A soll für Person D Elternunterhalt entrichten.
Bei der Berechnung dürfte A+B kein Wohnvorteil angerechnet werden, da die Wohnung eine freiwillige Leistung Dritter durch C ist Ihnen nicht gehört und A+B auch kein Einkommen damit erwirtschaften können, oder?
Liebe Grüsse
Wandos