Hallo.
da ich als Einrichter von Emailsystemen die Wünsche meiner
Kunden erfüllen muss hätte ich dazu mal ne Frage.
Wenn ein Arbeitgeber bei der Einrichtung des Emailsystems
wünscht, dass alle ein und ausgehenden Mails an eine
zusätzliche Person weitergeleitet werden, ist das eigentlich
mit dem Datenschutz und den persönlichkeitsrechten vereinbar?
Die Mitarbeiter haben von solchen Regelungen keine Kenntnis
und haben disbezüglich auch keine Vertriebsverinabrungen o.ä.
Darf also ein Arbeitgeber ohne Kenntnis der Mitarbeiter deren
Emails lesen?
Das Thema ist nicht ganz ohne : Grundiziell darf ein Chef natürlich anordnen (und sollte das aus Gründen der Rechtssicherheit sogar), dass sein betrieblicher Mailserver nicht privat genutzt werden darf. Achtung, vereinfachte Darstellung!
Vertriebsverinabrungen
soll wohl Betriebsvereinbarung heißen, nehme ich an. Solche gibt es eh nur da, wo ein BR existiert. Wenn dem so ist, unterliegen Kontrollmaßnahmen, unsbesondere die technischen Einrichtungen dazu, der Mitschnabelung des BR. Ist dem nicht so, besteht Direktionsrecht. Das hört aber da auf, wo das Postgeheimnis (und auch e-Mails fallen darunter) tangiert wird. Ich halte die von Dir beschriebene Vorgehensweise, insbesondere, ohne die Beschäftigten darüber in Kenntnis zu setzen, für sehr bedenklich.
Du als Dienstleister solltest Deinen Auftraggeber darauf dezent hinweisen - ansonsten kann er von Dir eigentlich nicht verlangen, dass das, was er von Dir installiert bekommt, im Innenverhältnis rechtlich unangreifbar ist. Massentheoretisch könnte ja auch eine BV existieren, die den Einsatz von Technologien jenseits von Marmorblock und Meißel verbietet - das ist aber nicht das Problem des IT- Dienstleisters …
Problematisch würde es nur dann, wenn Dein Kunde von Dir erwartet, dass Du illegale Soft- oder Hardware installierst. Das ist aber m.E. hier nicht gegeben - das BDSG greift sowieso erst dann, wenn Personendaten mit dem System verarbeitet werden - und das kannst Du nicht beeinflussen.
Gruß kw