Emails und Datenschutz

Hallo,

da ich als Einrichter von Emailsystemen die Wünsche meiner Kunden erfüllen muss hätte ich dazu mal ne Frage.
Wenn ein Arbeitgeber bei der Einrichtung des Emailsystems wünscht, dass alle ein und ausgehenden Mails an eine zusätzliche Person weitergeleitet werden, ist das eigentlich mit dem Datenschutz und den persönlichkeitsrechten vereinbar? Die Mitarbeiter haben von solchen Regelungen keine Kenntnis und haben disbezüglich auch keine Vertriebsverinabrungen o.ä. Darf also ein Arbeitgeber ohne Kenntnis der Mitarbeiter deren Emails lesen?

cu
raiko

Hi !

Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB
§ 202 StGB verbietet es, verschlossene Briefe oder Schriftstücke zu öffnen oder zu lesen, wenn diese nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind. Im Gegensatz zu § 184 StGB fehlt hier ein Verweis in § 11 Abs.3 StGB, der Schriftstücke und Daten gleichstellt. Eine Verletzung des Briefgeheimnisses durch unbefugtes Lesen von e-Mails ist also nicht möglich, da e-Mails nicht von § 202 StGB umfasst sind.

Ausspähen von Daten, § 202a StGB
Man könnte jedoch an eine Strafbarkeit nach § 202a StGB wegen Ausspähens von Daten denken. Dies erfordert aber, dass die Daten gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Eine unverschlüsselte e-Mail fällt also nicht in den Schutzbereich des § 202a StGB. Wird die Mail hingegen verschlüsselt, ist eine Strafbarkeit nach § 202a StGB gegeben, wenn diese unberechtigterweise gelesen wird.

Hallo.

da ich als Einrichter von Emailsystemen die Wünsche meiner
Kunden erfüllen muss hätte ich dazu mal ne Frage.
Wenn ein Arbeitgeber bei der Einrichtung des Emailsystems
wünscht, dass alle ein und ausgehenden Mails an eine
zusätzliche Person weitergeleitet werden, ist das eigentlich
mit dem Datenschutz und den persönlichkeitsrechten vereinbar?
Die Mitarbeiter haben von solchen Regelungen keine Kenntnis
und haben disbezüglich auch keine Vertriebsverinabrungen o.ä.
Darf also ein Arbeitgeber ohne Kenntnis der Mitarbeiter deren
Emails lesen?

Das Thema ist nicht ganz ohne : Grundiziell darf ein Chef natürlich anordnen (und sollte das aus Gründen der Rechtssicherheit sogar), dass sein betrieblicher Mailserver nicht privat genutzt werden darf. Achtung, vereinfachte Darstellung!

Vertriebsverinabrungen

soll wohl Betriebsvereinbarung heißen, nehme ich an. Solche gibt es eh nur da, wo ein BR existiert. Wenn dem so ist, unterliegen Kontrollmaßnahmen, unsbesondere die technischen Einrichtungen dazu, der Mitschnabelung des BR. Ist dem nicht so, besteht Direktionsrecht. Das hört aber da auf, wo das Postgeheimnis (und auch e-Mails fallen darunter) tangiert wird. Ich halte die von Dir beschriebene Vorgehensweise, insbesondere, ohne die Beschäftigten darüber in Kenntnis zu setzen, für sehr bedenklich.

Du als Dienstleister solltest Deinen Auftraggeber darauf dezent hinweisen - ansonsten kann er von Dir eigentlich nicht verlangen, dass das, was er von Dir installiert bekommt, im Innenverhältnis rechtlich unangreifbar ist. Massentheoretisch könnte ja auch eine BV existieren, die den Einsatz von Technologien jenseits von Marmorblock und Meißel verbietet - das ist aber nicht das Problem des IT- Dienstleisters …

Problematisch würde es nur dann, wenn Dein Kunde von Dir erwartet, dass Du illegale Soft- oder Hardware installierst. Das ist aber m.E. hier nicht gegeben - das BDSG greift sowieso erst dann, wenn Personendaten mit dem System verarbeitet werden - und das kannst Du nicht beeinflussen.

Gruß kw

Vielen Dank für deine ausführliche und schnelle Antwort!

Installiert werden die Systeme nur als „Standard-System“. Dem Kunden werden nur die Möglichkeiten der Software und deren Auswirkungen erläutert. Was der Kunde dann damit macht und wie er es dann einsetzt geht mich nichts mehr an…
Ich werde halt nur dann immer von den Mitarbeitern gefragt, ob denn jemand seine Emails mitlesen kann und ob der Chef weiß, ob sie sich jetzt private Mails schicken. Da habe ich dann immer mit meiner Antwort ein Problem… :wink:

mfg
Raiko

Hallo,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. In einem iX Artikel hatte ich eine solche Formulierung gefunden. Was im Gesetz steht und was derzeitige „Rechtsauffassung“ der Gerichte ist, sind ja zwei paar Schuhe… Wo kann man sich denn diesbezüglich kundig machen?

Gibt es ein Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auch beim betrieblichen Schriftverkehr?
Nein, zumindest nicht, soweit ein Brief an das ‘Unternehmen XY, zu
Händen Mitarbeiter Z’ adressiert ist. Hier ist für jeden sichtbar, dass es sich um einen betrieblichen Schriftverkehr handelt. Etwas anderes gilt nur, soweit das Schriftstück eindeutig mit dem Vermerk ‘persönlich’ versehen ist. Das ist bei E-Mails aber am Header nicht eindeutig erkennbar, was die rechtlich unterschiedliche Handhabung erklärt. Insoweit ist die elektronische Post eher mit Telefonanrufen vergleichbar, die ebenfalls nicht ohne Zustimmung des Betroffenen abgehört werden dürfen.

Hi,

die Verbotsnorm steht im Telekommunikationsgesetz: § 85 TKG stellt das Lesen privater Mails unter Strafe.

Wenn aber das betriebliche Mailsystem vom Arbeitgeber nur für dienstliche Zwecke zugelassen wurde (d.h. jegliche Privatmails nicht geduldet werden), dann greift diese Norm (nach herrschender Meinung) nicht.

Grüße

E. K.

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