Energie unternehmen fordert Wasserkosten von 2006 bis 2014!Rechtens?

Hallo,

ein Energieunternehmen mahnt mich ich solle eine Wasserrechnung in Höhe von 1400 Euro zahlen, für den Zeitraum 2006 bis 2014. Es geht eine 1. Mahnung uns Haus allerdings ohne Rechnung zuvor!
Als Grund für die Zahlung wurde nichts angegeben. Vermute aber dass geschlampt wurde und man mir unterschieben möchte, dass ich kein Wasser angemeldet habe. Es kam jedes Jahr ein Mitarbeiter und rechnet die Zähler ab und ich habe jedes Jahr geforderte Kontrolleinträge abgesendet, die dann geprüft wurde.

Nun einige Fragen:

1. Ich will Einspruch einlegen!
2. 1. Mahnung ohne eine Rechnung erhalten zu haben geht doch nicht,oder?
3. Ich habe meine Unterlagen durchgeschaut aber die alte Anmeldung nicht gefunden, was kann ich da tun?
4. Sollte ich nach dem Einspruch abwarten oder sofort einen Anwalt einschalten?

Ich hoffe auf einige Tips!

lg

Nat

Hallo,

leider keine hypothetische Frage.

Ich kann aber pauschal darauf hinweisen, dass Forderungen regelmäßig nach drei vollen Kalenderjahren verjähren.

Schöne Grüße

Hallo!

Für so lange zurück kann man bestimmt nicht mehr alles nachfordern. Kunde könnte sich auf die Verjährung berufen.

Aber viel wichtiger wäre doch, ob man bisher überhaupt kein Wassergeld bezahlt hat !

Und was es bedeutet, es käme jährlich ein Ableser und man müsste noch zusätzliche Eigenmeldung abgeben ?
Und dann kam nie eine Rechnung, man hat nie bezahlt, keine Vorauszahlungen wie üblich , keine Jahresrechnung ?

Man muss sich nicht formell anmelden um Kunde der Wasserwerke zu werden. Man braucht nur Wasser abzunehmen und zu verbrauchen, schon ist man Kunde.

Im Eigeninteresse meldet man bei Einzug aber den Zählerstand und alles sollte normal ablaufen. Man bekommt Vorauszahlungen genannt und später eine Jahresabrechnung.

MfG
duck313

Hallo Duck,

Die Stadtwerke stufen einen ja ein! Das bedeutet der Abschlag wird für Wasser Strom etc engesetzt, der wurde immer bezahlt. Bei uns in Niedersachsen ist es so, dass man jährlich Kontrollbögen bekommt, wo der Wasserverbrauch aufgeschrieben wird und den man dann an die Stadtwerke sendet. Einige Wochen oder Monate später kommt ein Mitarbeiter mit diesem Kontrollbogen und bestätigt. Es kam nie eine Forderung oder ähnliches, oftmal bekam ich noch ein Plus am Ende des Jahres. Die Abschläge werden per Lastschrift abgebucht.
Doch ein Rechnung über 1440 Euro kam nie ins Haus sondern eben vor ca einer Woche diese Mahnung. Eine 1. Mahnung. Deshlab bin ich so erstaunt!

Hallo!

das System der Zählerselbstablesung ist mir bekannt.
Und ein jährlicher Kontrollbesuch ? davon hörte ich noch nie, denn das würde ja die Selbstablesung überhaupt nicht wirtschaftlich sinnvoll machen. Wasserwerke sparen nichts, wenn sie doch einen Ableser schicken. Es sind doch diese Personalkosten, die man mit Selbstablesung sparen will.
Mag sein, man muss in gewissen längeren Abständen Kontrollbesuche machen.

Aber das bedeutet doch nicht, es käme nicht JEDES Jahr eine Abrechnung.
Und nach dieser Abrechnung würde die neue Vorauszahlung bemessen.

Hier würde ich persönlich im Kundenzentrum des Wasserversorgers/Stadtwerk vorsprechen.
Alle Unterlagen mitnehmen und die Forderung erklären lassen.

Stichwort „Verjährung“ beachten. Man muss zur Abweisung einer unberechtigten Forderung sich auf „die Einrede der Verjährung“ berufen.
Denn fordern kann man auch bereits verjährte Kosten, auch bezahlen. Zahlt man, stellt später fest, es war schon verjährt, dann kann man es nicht mehr zurückfordern !

MfG
duck313

Hallo,

ein Energieunternehmen mahnt mich ich solle eine Wasserrechnung in Höhe von 1400 Euro zahlen, für den Zeitraum 2006 bis 2014. Es geht eine 1. Mahnung uns Haus allerdings ohne Rechnung zuvor!

Naja, die könnten ja in den letzten Jahren schon jeweils eingegangen sein. Jetzt wird eben der gesamte Außenstand gefordert.

Als Grund für die Zahlung wurde nichts angegeben. Vermute aber dass geschlampt wurde und man mir unterschieben möchte, dass ich kein Wasser angemeldet habe. Es kam jedes Jahr ein Mitarbeiter und rechnet die Zähler ab und ich habe jedes Jahr geforderte Kontrolleinträge abgesendet, die dann geprüft wurde.

Und dann wurde auch bezahlt?

Nun einige Fragen:

1. Ich will Einspruch einlegen!

Kann man da erstmal jemanden telefonisch erreichen oder persönlich vorsprechen, um bestehende Unklarheiten zu klären.

2. 1. Mahnung ohne eine Rechnung erhalten zu haben geht doch
nicht,oder?

Wenn man da einen Vertrag hat und das Wasser bezahlen soll, dann kommt man da wahrscheinlich auch schon in Verzug, wenn weniger/nichts bezahlt wurde.

3. Ich habe meine Unterlagen durchgeschaut aber die alte Anmeldung nicht gefunden, was kann ich da tun?

Aber die Belege über die Ablesungen und Zahlungen der vergangenen Jahre sind da?

4. Sollte ich nach dem Einspruch abwarten oder sofort einen Anwalt einschalten?

Ich würde das erstmal versuchen persönlich zu klären, was genau warum gefordert wird.
Dann kann man immer noch reagieren.
Grüße

Moin, ruhig bleiben mit dem Versorger reden um die Sache zu klären.
Wenn Du gezahlt hast müsste es auf deine Kontoauszügen zu sehen sein, wenn nicht, ist vermutlich ein Teil verjährt. Auch das solltest Du mit deinem Versorger besprechen.Renne nicht blind zum Anwalt der kostet nur Geld, erstmal die Sachlage klären.

Gruß connection

Hallo,

… ist vermutlich ein Teil verjährt.

haben die anderen auch schon vermutet.
Aber ist es nicht so, dass bei den Versorgern nur höchst selten was verjährt, weil schlecht widerlegbar behauptet wird „wenn ihr den Zählerstand immer richtig gemeldet habt, muss der Verbrauch wohl im letzten Ablesezeitraum entstanden sein - oder habt ihr einen Betrug versucht?“?
Ich meine sogar, schon mal was über entsprechende Gerichtsurteile gelesen zu haben.

Btw., was hier von Einstufung, selber ablesen und Ableser und Mahnung erzählt wurde habe ich in keiner Weise verstanden.
Gruß

1 Like