Entzug der Fahrerlaubnis - was tun?

Hallo,

angenommen, jemand ist selbständig und braucht sein Auto unbedingt für seine Existenz, sammelt aber leider mit der Zeit immer mehr Punkte in Flensburg. Irgendwann wird der Mann wiedermal geblitzt, holt sich dabei drei Punkte auf einen Schlag und soll nun für drei Monate die Fahrerlaubnis entzogen bekommen, wobei aber die Sperrzeit noch nicht angebrochen ist und noch Zeit besteht, Widerspruch einlegen zu können. Offenbar ist die kritische Grenze von 18 Punkten in Flensburg erreicht oder nunmehr sogar überschritten, aber von MPU ist keine Rede. Fest steht, daß der vorübergehende Entzug der Fahrerlaubnis eine besondere Härte bedeuten würde, weil das für den PKW-Fahrer den Ruin der Selbständigkeit bedeuten würde. Was also tun? Danke für Infos!

Rüdiger

Keine Ahnung! Aber …
Hi!

Kann man nicht Punkte durch ein eine „Nachschulung“ in einer Fahrschule abbauen?

Ich habe keine Ahnung, aber wenn man bspw. 19 Punkte hat und durch eine Nachschulung 3 davon abbauen kann, erübrigt sich evtl. das Fahrverbot.

Klar ist das ein gewisser Zeitaufwand, aber besser, als drei Monate ohne Lappen!

Wie gesagt: Keine Ahnung ob das geht, wenn es so weit ist, dass man den Lappen schon abgeben soll!

LG
Guido

Kann man nicht Punkte durch ein eine „Nachschulung“ in einer
Fahrschule abbauen?

Hallo Guido,

das ist genau die Frage, die mich auch beschäftigt und soviel ich weiß, geht das auch. Aber mal sehen, was noch für Tipps kommen. Danke erstmal.

Gruß Rüdiger

Hallo

Die Zuständigkeit liegt zunächst bei der Verwaltungsbehörde,welche durch das zuständige Verwaltungsgericht überprüft werden kann.
Bsp.:
Selbst 18 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei führen nicht zwangsläufig zum Führerscheinentzug. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier ist Voraussetzung für den Entzug, dass der Autofahrer zuvor die Möglichkeit hatte, an einem so genannten Aufbauseminar teilzunehmen Das Verwaltungsgericht befand allerdings, ein Führerscheinentzug sei nur gerechtfertigt, wenn zuvor verkehrspädagogische und -psychologische Maßnahmen ohne Erfolg geblieben wären. Dies setze aber voraus, dass sie entweder stattfanden oder der Betroffene aus eigenem Verschulden daran nicht teilgenommen habe.
(VerwG Trier, Beschl., Az.: 1 L 225/01).

Allerdings stellt sich auch die Frage ob die jetzige Verfehlung nicht nur allein mit Punkten bedroht war sondern gleichzeitig auch mit einem Fahrverbot.
In diesem Fall kann man zwar nicht die Entscheidung an sich angreifen,was das Fahrverbot angeht,
man kann aber,was rechtlich zulässig und in Ausnahmefällen,möglicherweise erreichen das
die Fahrerlaubnis zum Erwerbszweck-Berufserfüllung,gestattet wird.

Und nun kritisch,denn auch die Verwaltungsbehörde oder dann das Verwaltungsgericht wird dieser Frage nachgehen.

Wenn jemand schon weis das er aus Beruflichen Gründen auf sein Fahrzeug und somit auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist,stellt sich die Frage zwangsläufig auf dessen Eignung.

Es wird daher auch darauf ankommen in welchem zeitlichen Zeitraum die Verfehlungen insgesamt zu sehen sind.

Gruß

Servus,

der Abbau der Punkte ist wie folgt möglich:
1 bis 3 Punkte
Keine Sanktionen
4 bis 8 Punkte
Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren: 4 Punkte Abzug
8 bis 13 Punkte
Verwarnung und Hinweis auf freiwilliges Aufbauseminar
9 bis 13 Punkte
Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren: 2 Punkte Abzug
14 bis 17 Punkte
Teilnahme an Aufbauseminar wird angeordnet
14 bis 17 Punkte
Bei freiwilliger Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung: 2 Punkte Abzug
Ab 18 Punkte
Führerschein wird entzogen

Hi!

Kann man nicht Punkte durch ein eine „Nachschulung“ in einer
Fahrschule abbauen?

der Abbau der Punkte ist wie folgt möglich:
1 bis 3 Punkte
Keine Sanktionen
4 bis 8 Punkte
Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren: 4 Punkte Abzug
8 bis 13 Punkte
Verwarnung und Hinweis auf freiwilliges Aufbauseminar
9 bis 13 Punkte
Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren: 2 Punkte Abzug
14 bis 17 Punkte
Teilnahme an Aufbauseminar wird angeordnet
14 bis 17 Punkte
Bei freiwilliger Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung: 2 Punkte Abzug
Ab 18 Punkte
Führerschein wird entzogen

Ich habe keine Ahnung, aber wenn man bspw. 19 Punkte hat und
durch eine Nachschulung 3 davon abbauen kann, erübrigt sich
evtl. das Fahrverbot.

Nun kann ich mich mit folgender Aussage irren: Meines Erachtens kannst Du nur Punkte abbauen, so lange noch kein neues Vergehen vorliegt, dass eine Strafe zur Folge hat. Ergo: der Führerschein wird entzogen. Erst danach kannst Du wieder Punkte abbauen. Zudem siehe oben: der Abbau von 3 Punkten ist bei dieser hohen Punktzahl gar nicht mehr möglich. Da hättest Du wohl mal früher ans abbauen denken sollen…

Klar ist das ein gewisser Zeitaufwand, aber besser, als drei
Monate ohne Lappen!

Wie gesagt: Keine Ahnung ob das geht, wenn es so weit ist,
dass man den Lappen schon abgeben soll!

Ich denke nicht.

LG
Guido

Mit besten grüßen Steffen

1 Like

Entzug der Fahrerlaubnis - was tun? RUHIG Blut…

  1. Gerade von einem „Berufskraftfahrer“ kann erwaret werden,
    dass er umsichtig fährt, rechne also mit der vollen Härte
    des Entzug.

  2. Den Widerspruch / Einspruch in jedem Falle einlegen, um
    eine eigene Planung machen zu können, denn :

  3. es besteht durchaus die Möglichkeit, dass bestimmte Fahrzeuge
    trotz Entzug der Fahrerlaubnis geführt werden dürfen.
    Beispiel : Ein Abschleppunternehmer wurde mal wieder betrunken
    erwischt, auch Fahrerflucht war dabei, aber mit PRIVATWAGEN.
    Er durfte weiter den Abschleppwagen fahren. Das sah sehr lustig
    aus,wenn er zu ALDI fuhr…

  4. Du kannst Dir im Notfall einen Fahrer einstellen. Wenn Du
    es richtig anstellst, kostet Dich der Fahrer bei 100 %
    Leistung gerade mal etwa 25 % der Kosten. Hierzu weitere
    Infos nur direkt per mail, Telefon.

  5. Du musst sehr genau abwägen, was Du machst, weil Dir im
    „streitigen Verfahren“ enorme Kosten entstehen können und
    der „Lappen“ dann doch weg ist…und dann wird es
    sehr unlustig…

Für die Lösung Nr. 4. brauchst Du aber eine gewisse Menge
Kleingeld zum spielen, weil Du in Vorleistung treten
musst.

  1. Sieh einen möglichen Entzug auch mal positiv. Hast etwas
    mehr Ruhe und Zeit zum Überdenken. Das bedeutet aber,
    vorher zu planen. Sieh es wie ein Schachspiel. Manchmal
    musst Du einen Bauern opfern, um das Spiel selbst zu
    gewinnen.

Hallo,

angenommen, jemand ist selbständig und braucht sein Auto
unbedingt für seine Existenz, sammelt aber leider mit der Zeit
immer mehr Punkte in Flensburg. Irgendwann wird der Mann
wiedermal geblitzt, holt sich dabei drei Punkte auf einen
Schlag und soll nun für drei Monate die Fahrerlaubnis entzogen
bekommen, wobei aber die Sperrzeit noch nicht angebrochen ist
und noch Zeit besteht, Widerspruch einlegen zu können.
Offenbar ist die kritische Grenze von 18 Punkten in Flensburg
erreicht oder nunmehr sogar überschritten, aber von MPU ist
keine Rede. Fest steht, daß der vorübergehende Entzug der
Fahrerlaubnis eine besondere Härte bedeuten würde, weil das
für den PKW-Fahrer den Ruin der Selbständigkeit bedeuten
würde. Was also tun? Danke für Infos!

Rüdiger

Umwandlung in Geldstrafe möglich?
Hallo Lambert,

ich selber bin nicht der Fahrer, um den es geht, ich mache mir die Mühe für einen anderen. Der ist kein Berufskraftfahrer, sondern braucht sein privates Auto einfach dazu, um seine künstlerischen Auftritte heute hier und morgen dort machen zu können: Davon lebt der und das kann der ohne Auto nicht tun. Also ist es auch eine besondere Härte, den Lappen vorübergehend entzogen zu kriegen, oder? Kann nicht sowas auch in Geldstrafe umgewandelt werden?

Gruß Rüdiger

Hallo Rüdiger!

… Davon lebt der und das :kann der ohne Auto nicht tun.

Kann nicht sowas auch
in Geldstrafe umgewandelt :werden?

Bin zwar juristischer Laie und berichte nur aus der Sicht eines früher selbst Betroffenen.

Soweit ich weiß, kann man gegen den Bescheid der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung, der Führerschein wird also zunächst nicht eingezogen. Das Verfahren geht vor Gericht. Was dabei herauskommt, weiß vorher keiner, denn der Richter entscheidet nach freier Beweiswürdigung. Dabei stellt sich der Sachverhalt regelmäßig wie folgt dar: Der Fahrer ist ganz sicher Wiederholungstäter, hat also schon etliche Verkehrsverstöße begangen, wobei das jeweils fällige Bußgeld offenkundig zu keiner nachhaltigen Änderung des Verhaltens führte. Gegen solche sicher nicht aus den Fingern gesogene Sichtweise fällt eine schlüssige Argumentation schwer und wer nicht sehr aufpaßt, gerät in den Verdacht, ungeeignet zum Führen eines Kfz zu sein.

Auch mit der Härte des Fahrverbots argumentiert es sich schwer. Immerhin wußte der Sünder, wie wichtig der Führerschein für ihn ist und ließ sich trotz mehrerer punkte- und kostenträchtiger Warnungen nicht beeindrucken.

Es ist also keineswegs ausgemachte Sache, daß die vom Richter verfügten Sanktionen leichter zu tragen sein werden. Darüber hinaus sind die Kosten des Verfahrens sowie der eigene Anwalt zu bezahlen.

Dies vorausgeschickt, rate ich dazu, Geldbuße, Punkte und Fahrverbot zu schlucken. Das ist zwar unangenehm, aber wenigstens sicher. Dagegen ist beim Gang vor Gericht nur sicher, daß alles erheblich teurer wird.

Darüber hinaus halte ich es für wichtig, den „Schalter im Kopf“ zu finden. Wenn der Führerschein so elementar wichtig ist, hält man sich eben sklavisch an z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ab Schild 80 fährt man eben höchstens Strich 80 und nicht 100, hält sich strikt an rote Ampeln, Stop-Schilder und Überholverbote. Ich glaubte früher auch, daß ich als Vielfahrer (>>50 Tkm p. a.) zwangsläufig Punkte sammle. Das ist aber Blödsinn. Die Ignoranz wird nur zur Gewohnheit - bis der Lappen weg ist.

Gruß
Wolfgang

4 Like

HI,

der Widerspruch kann ein zweischneidiger Bumerang werde.
Ein Bekannter wollte es nicht einsehen und mußte dann zur PU.
Er wartet noch heute auf seinen Lappen (2 Jahre)

nicki

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Rüdiger,
habe ein paar tips die ich mal gehört habe, also nimm sie lieber als Gerüchte hin nicht als Fakt.
Überprüfen was dran ist musst du selbst.

Mach eien MPU udn dir werden 7 Punkte erlassen :smile:
Mach eine Führerschein Nachschulung das löscht auch 3 - 7 Punkte.

Schriebe deinen Wiederspruch persönlich gerichtet,
schildere genau deinen Fall, warum du den Führerschein brauchst, warum du soviele Punkte hast und warum, sei einsichtig.

Also wenn du 100000 KM im Jahr mit den PKW fährst und die in 10 Jahren 18 Punkte eingesammelt hast dann ist das ja eh wenig.

Gerade wenn es so kleien sachen sind, wie mitlerer Ring 10 KM/h zu schnell etc dann ist es vieleicht nicht so wild für den Staatsanwaalt oder Richter mal ein Auge zuzudrücken. Das sind auch Menschen.

Vieleicht kannst du ja etwas anbieten, das du 2 Monate nur Berufssfahren mit eine besztimmten Firmen PKW machst.

Schriebe aber am besten auch gleich wies mit deine Finanzen aussieht.
Wenn du schriebst das du dadurch 30000 Verlust machst das du 3 Monate nicht fahren kannst, sagt das Gericht, Ok kein Problem, fahren sie weiter und zahlen sie 10000 Strafe :smile:

Vielleicht hilft es dir etwas weiter.

Grüsse zoomi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Zoomi,

das mit der freiwilligen MPU klingt ja interessant, falls das so geht, aber das ist natürlich nur so lange interessant, wie von der freiwilligen MPU nichts weiter abhängt! Denn wer legt schon Wert darauf, daß man die freiwillige MPU nicht besteht und dann den Lappen komplett gesperrt bekommt, obwohl doch nur Punkte in Flensburg abgebaut werden sollten? Da ist es auf alle Fälle angesagt, sich darüber vorher ganz genau zu informieren. Danke für Dein Posting und danke auch an alle anderen, die mir geschrieben haben!

Gruß Rüdiger

Ausgangspunkt aller Überlegungen ist der Gesetzestext. Es kommt also auf § 4 StVG an. Der Text ist zu finden unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvg/ . Dort steht auch alles über den Punkteabbau durch Nachschulungen usw. Grundsätzlich gilt: „Ergeben sich 18 oder mehr Punkte, so gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen.“ Die Behörde hat also keinerlei Ermessen, sondern MUSS bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen entziehen, egal um wen es sich handelt!
Die Behörde muss aber gestuft vorgehen, damit der Betroffene frühzeitig gewarnt ist und reagieren kann. Sonst werden zu dessen Gunsten niedrigere Punktzahlen fingiert: „Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 13 reduziert. Erreicht oder überschreitet der Betroffene 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 17 reduziert.“

Hallo Rüdiger,

ich habe hier ein Buch zur neuen FeV die seit dem 01.01.1999 gültig ist und da steht zu den 18 Punkten drin:

„Hat der betroffene 18 Punkte erreicht, ist die FE für die Dauer von 6 Monaten zu entziehen (§4 Abs3 Nr3 StVG) Ein Widerspruch nach §68VwGO hat keine aufschiebende Wirkung (§4 Abs7 StVG)“

Wird also Zeit, daß er sich mal nach nem Fahrer umschaut. Er muß aber schon bei 8 und 14 Punkten einen Brief bekommen haben, den ersten mit Verwarnung wegen der erreichten 8 und den zweiten bei 14 mit Verpflichtung zum Aufbauseminar innerhalb 3 Monaten. War er nicht dort, ist die FE weg.

gruß

dennis