Hallo Experten,
mal angenommen.
Eine Frau hat ein Haus mit 2 WE, es gehört ihr zu 100%. Sie stirbt und hinterlässt einen Ehemann, 2 Kinder und kein Testament.
Wenn ich richtig informiert bin erben:
Der Ehegatte: 1/4 = 2/8
jedes Kind: 3/8.
Richtig?
Das Haus gehört nun der Erbengemeinschaft. Der Mann der Verstorbenen wohnte mit ihr in denm Haus in einer WE, die andere stand leer. Der Mann will dort wohnen bleiben.
Auch die Kinder wollen gemeinsam in das Haus ziehen, jeder mit seiner Familie in eine WE. Die Geschwister haben ein gutes Verhältnis zueinander, zum Vater und Ehemann der Verstorbenen gibt es keinen Kontakt.
Wer hat nun das Recht in dem Haus zu wohnen? Wer kann das bestimmen? Haben die Geschwister mit ihrem Anteil von 6/8 zusammen die Stimmenmehrheit um den Vater aus dem Haus zu bekommen.
Können Sie den Vater ausbezahlen, auch wenn der es nicht will.
Oder gibt es dann nur die Teilungsversteigerung, wo dann die Geschwister das Haus ersteigern müssen.
Vielen Dank für Antworten und Tips…
Peter