Erbausschlagung und Zwangsräumung

Hallo, mich interessiert folgende juristische Fragestellung (natürlich nur theoretisch):
Nach Durchsicht der Papiere eines Verstorbenen stellen die gesetzlichen Erben fest, dass er hoch verschuldet war und daß für seine Wohnung (alleiniger Mieter)eine außerordentliche und fristlose Kündigung mit anschließender Räumungsklage bei nicht fristgerechter Räumung vorliegt. Die Frist für die Räumung ist eine Woche vor(!) dem Tod abgelaufen. Die gesetzlichen Erben erwägen, das Erbe aufgrund der Schulden auszuschlagen. Was dürfen sie trotzdem aus der Wohnung entfernen, um es vor einer evtl. Vernichtung bei einer Zwangsräumung zu bewahren (Stichwort: Originalpapiere)? Da sie im Augenblick auch im Besitz des Wohnungsschlüssels sind - hat der Vermieter ihnen gegenüber irgendwelche Ansprüche? Haben der Tod und die Erbausschlagung einen Einfluß auf die Zwangsräumung?

Hallo,

ich bin in Sachen erben nicht gut bewandert, aber hier gilt mMn. das Motto
„Was geht mich fremdes Leid an!“
bei Erbausschlagung.
Allerding dürfte auch nix mitgenommen werden, es sei denn es ist ne Leihgabe der Erben! :wink:
Aussnahmen könnte es geben bei Geburtsurkunden der Erben.

Doch zu allen Punkten würde ich mal das Nachlassgericht befragen!

VG, René