Moin!
Kurze Frage: Muss ein Erbe angetreten oder ausgeschlagen werden?
Anders gefragt: Wenn jemand stirbt müssen die Erben beim Nachlassgericht ihren Erbwillen kundtun, oder sind sie automatisch Erben, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit das Erbe ausschlagen? Und wie sind in einem solchen Fall die Fristen?
Fragenden Gruß
Andreas