Erbe antreten

Moin!

Kurze Frage: Muss ein Erbe angetreten oder ausgeschlagen werden?
Anders gefragt: Wenn jemand stirbt müssen die Erben beim Nachlassgericht ihren Erbwillen kundtun, oder sind sie automatisch Erben, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit das Erbe ausschlagen? Und wie sind in einem solchen Fall die Fristen?

Fragenden Gruß
Andreas

Hallo,

also ich kenne es so, dass der gesetzliche Erbe (Ehepartner, Kinder oder Eltern) automatisch Erben sind, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen das Erbe ausschlagen.

Gruß
Ingrid

Hallo,

manchmal ist Wikipedia ja mal nützlich, vor allem, wenn die betreffenden Vorschriften gleich verlinkt sind:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung

Hier steht alles drin: 6 Wochen ab Kenntnis von dem Erbfall muss man ausschlagen, sonst wird man automatisch Erbe.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1944.html

VG
EG