Erbe ausschlagen

Wenn ein Vater hohe Schulden hat und stirbt, können dann alle Kinder das Erbe ausschlagen um den Schulden zu entkommen? Wer trägt dann die Schulden?

Moin,

Wenn ein Vater hohe Schulden hat und stirbt, können dann alle
Kinder das Erbe ausschlagen um den Schulden zu entkommen?

selbstverständlich.

Wer
trägt dann die Schulden?

Die Gläubiger haben dann Pech gehabt.

Gandalf

Hallo!
Anmerkung: Es sollten dann alle denkbaren Erben ausschlagen, denn auch wenn Kinder ausschlagen, könnten ggfs. deren Abkömmlinge (Enkel u.a.) erben.
Und die Gläubiger haben dann nicht unbedingt Pech gehabt!

Und: „Nur“ (=ausschließlich) die Schulden kann man nicht ausschlagen, wenn dann alles!

Rat: Beim zuständigen Nachlassgericht beraten lassen!

mfG, Jogi

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Wenn ein Vater hohe Schulden hat und stirbt, können dann alle
Kinder das Erbe ausschlagen um den Schulden zu entkommen? Wer
trägt dann die Schulden?

Hallo,

nicht vergessen, das Erbe muß binnen 6 Wochen nach dem Todesfall bei einem Notar schriftlich ausgeschlagen werden. Ansonsten gilt das Erbe als angenommen! In der Regel ist es so, daß nach einer Erbausschlagung keine weitere Erbenermittlung erfolgt, da das betreffende Nachlaßgericht ja auch sieht, daß sowieso nichts da ist. Eine weitere Erbenermittlung erfolgt i.d. Regel nicht und es erfolgt ein Beschluß des Nachlaßgerichts, daß kein Nachlaß vorhanden ist, die Erben das Erbe ausgeschlagen haben und eine weitere Ermittlung der Erben nicht durchgeführt wird. Ist das Erbe angenommen haftet man für die Schulden des Erblassers mit seinem Privatvermögen. Merkt man zu spät, daß das Erbe überschuldet ist, kann man Nachlassinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Ich hoffe, das hilft etwas.

Gruß Gerd

Ergänzung
Hallo!

nicht vergessen, das Erbe muß binnen 6 Wochen nach dem
Todesfall

Sechs Wochen, nachdem der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung erfahren hat, nicht sechs Wochen nach dem Todesfall, § 1944 I BGB. Das kann ja auch mal auseinanderfallen.

bei einem Notar schriftlich ausgeschlagen werden.

Üblicherweise ggü. dem Nachlassgericht, § 1945 BGB

Gruß,

Florian.

Hallo,

Anmerkung: Es sollten dann alle denkbaren Erben ausschlagen,
denn auch wenn Kinder ausschlagen, könnten ggfs. deren
Abkömmlinge (Enkel u.a.) erben.

Du meinst: vorsorglich? Das ist wohl eher Unsinn, man hat dazu doch immer noch 6Wochen Zeit, wenn man erfährt, daß man zum Erbe geworden ist, oder?
Gruß
Axel

Anmerkung
Hallo,

In der Regel ist es
so, daß nach einer Erbausschlagung keine weitere
Erbenermittlung erfolgt, da das betreffende Nachlaßgericht ja
auch sieht, daß sowieso nichts da ist. Eine weitere
Erbenermittlung erfolgt i.d. Regel nicht und es erfolgt ein
Beschluß des Nachlaßgerichts, daß kein Nachlaß vorhanden ist,
die Erben das Erbe ausgeschlagen haben und eine weitere
Ermittlung der Erben nicht durchgeführt wird.

Naja, in unserem Falle hatte meine Mutter das Erbe ihres Vaters ausgeschlagen. Daraufhin bekamen mein Bruder und ich ein Brief des Nachlaßgerichtes. Der Notar hatte bei unserer Erbausschlagung gleich darauf hingewiesen, dass nun unsere Kinder, sprich die Urenkel des Verstorbenen, in der Erbreihenfolge stehen. Da die noch minderjährig sind, konnten wir als Erziehungsberechtigte mit unserer Auschlagung auch gleich die unserer Kinder angeben.
Ich glaube, so leicht geben die Gerichte die Ermittlungen nicht auf.

Viele Grüße
Jekyll

Hallo!

Du meinst: vorsorglich? Das ist wohl eher Unsinn, man hat dazu
doch immer noch 6Wochen Zeit, wenn man erfährt, daß man zum
Erbe geworden ist, oder?

Genau. Das bedeutet für den Enkel des Erblassers, dass dieser erst Erbe wird, wenn sein Vater ausgeschlagen hat. Und ab da hat er sechs Wochen Zeit, also sechs Wochen, nachdem er von der Ausschlagung seines Vater Kenntnis erlangt hat.

Gruß,

Florian.