Erbe ausschlagen

Hallo wwwler,

angenommen eine Mutter hat Schulden auf dem Haus, in dem sie wohnt. Im Bereich von 80.000€ und lebt von Hartz 4. (möglich durch Nutzung als Ferienwohnung)
Und es ist absehbar, daß sie die Schulden nicht begleichen kann.
Wie wird mit den Kindern verfahren im Fall der Insolvenz oder des Todes?
Ich habe schon von "Schulden vererben"und „Erbe ausschlagen“ gehört…
Und wenn diese das Erbe eben für sich und ihre minderjährigen Kinder ausschlagen, wer muss dann zahlen?
Was wäre mit einem geschiedenen Ex-Partner von ihr, mit dem das Haus gebaut wurde?
Würde der auch noch belangt, obwohl sie vor dem Bau schon geschieden waren?
Der Ehemann wäre doch noch vor den Kindern in der Erbfolge, oder?

Danke schonmal für Eure Hilfe.
Gruß
Ch12

Hallo,

wieso sollte ein geschiedener Partner in der Erbfolge sein???

VG
EK

Hallo,

wieso sollte ein geschiedener Partner in der Erbfolge sein???

weil er in dem selben Haus wohnt. Aber eigener abgetrennter Besitz.

Ch12

Hallo,

der geschiedene Ehemann ist außen vor, wenn er nicht noch Miteigentümer/selbst Kreditschuldner oder Bürge für entsprechende Verbindlichkeiten ist.

Die Kinder können das Erbe natürlich ausschlagen, stellt sich nur die Frage, ob das im Einzelfall wirklich Sinn macht. In solchen Situationen werden gerne vorschnell nur die Schulden, nicht aber die Werte gesehen. Ein Haus mit einer Belastung von € 80.000,-- wird, wenn es nicht gerade die letzte Bruchbude in der hinterletzten Ecke ist, dadurch nicht bis unter das Dach belastet sein. D.h. im Verkaufsfall würde nach Begleichung der Bankverbindlichkeiten vermutlich noch etwas übrig bleiben. Daher sollte man vor vorschneller Ausschlagung hier sehr genau rechnen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

nur weil man mit dem Erblasser im selben Haus wohnt, ist man noch lange nicht Erbe. Geschiedene erben außerhalb von Testamenten nichts. Sie behalten aber ihr schon vorher bestehendes Eigentum natürlich auch nach dem Tod eines Dritten.

Was soll „abgetrennter Besitz“ sein? Miteigentum auch nach der Scheidung? Wohneigentum? Mieter? Wohnt nur da?

VG
EK

Der Ehemann wäre doch noch vor den Kindern in der Erbfolge,
oder?

Ja der Ehemann aber nicht der EXehemann…

Der Ehemann wäre doch noch vor den Kindern in der Erbfolge,
oder?

Ja der Ehemann aber nicht der EXehemann…

Auch dann nicht.

Was soll „abgetrennter Besitz“ sein? Miteigentum auch nach der
Scheidung? Wohneigentum? Mieter? Wohnt nur da?

Also das Haus wurde aufgeteilt. Einst eine Ehe, dann eine Scheidung und zwei getrennte Eingänge, zwei Eigner.
Der abgetrennte Gegenpart wird zur Wertminderung des anderen Teils.

Gruß
Ch12

Danke an alle für die Antworten.

Ch12