Hallo,
der Bruder eines Mannes ist gestorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Er hat einen ca. 30 jährigen Sohn und eine von ihm geschiedene Ehefrau. Außerdem leben noch seine Eltern und mehrere Geschwister.
Da er nur Schulden hinterlassen hat, wollen alle das Erbe ausschlagen. Nun die Frage: Muss ein Bruder des Verstorbenen von selbst zum Amtsgericht gehen und dort das Erbe ausschlagen oder muss er das nur tun, wenn sich das Amtsgericht vorher an ihn wendet? Und gibt es eine Frist, die einzuhalten ist, wenn man ein Erbe ausschlagen möchte?
Vielen Dank!
Norma.