Erbe ausschlagen, obwohl Wohnung bereits gekündig

Tochter hat die Wohnung 3 Tage nach dem Tod des Vaters gekündigt. Jetzt möchte sie aber das Erbe ausschlagen, da der Vater noch Schulden hat, was sie jetzt erst nach Durchsuchen der Unterlagen entdeckt hat. Hat sie mit der Kündigung der Wohnung bereits das Erbe angetreten?

Hi,

solange das Erbe nicht ausgeschlagen wird (notariell oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes) gilt es als angenommen.

Die Frist zur Ausschlagung des Erbes beträgt 6 Wochen.

http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/E/Erbausschlagu…

Gruß
Tina

Mieter ist am 19.03. gestorben und die Wohnung wurde am 21.03. gekündigt. Der Termin ist zur Ausschlagung beim Notar ist am 31.03., also in der Frist. Die gewerbliche Vermieterin allerdings pocht darauf, dass mit der Kündigung die Zahlung der Mieten übernommen werden müssen. Auch wenn jetzt das Erbe ausgeschlagen wird, weil die der Meinung ist, dass mit der Kündigung alles angerkannt wurde…

Nochmal Hallo,

die Vermieterin hat unrecht, siehe hierzu folgenden Link unter B:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tod1.htm

Gruß

Tina