Erbe im Trennungsfall

Folgende Situation. Die Ehefrau ist allein erwerbstätig, der Ehemann lebt vom Gehalt der Ehefrau mit. Jetzt kommt es zu einem Erbfall, der Ehemann erbst 100 Tsd Euro. Die werden zunächst auf ein gemeinsames Konto eingezahlt. Dann wird dem Mann gesagt, er müsse sich selbst versichern wenn er über ein so hohes Vermögen verfügen kann. Das will er aber nicht, er will weiterhin die Familienversicherung der Frau in Anspruch nehmen. Also trägt er der Frau auf, das geld vom gemeinsamen Konto zu holen und ein neues aufzumachen. Eine Vollmacht dafür will er zu einem späteren Zeitpunkt einrichten. Da der Ehemann gewalttätig ist, trennt sich die Ehefrau einige Wochen später und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Zu diesem Zeitpunkt sind von den 100 Tsd. nur noch 80 Tsd. Euro da, weil die Ehefrau immer wieder Geld für diverse Sachen abheben sollte. Teilweise nachzuweisen, zB Anwaltskosten, teilweise ist das Geld für den laufenden Haushalt draufgegangen. Jetzt will der Ehemann aber 90 Tsd. Euro haben, die aber gar nicht mehr da sind (hat bei seinem Anwalt behauptet, dass nur 10 Tsd. ausgegeben wurden bis zur Trennung). Die Ehefrau hat über ihren Anwalt bereits angeboten das Geld in der tatsächlichen Höhe zurückzuerstatten, allerdings abzüglich der Miete und laufenden Kosten die von beiden getragen werden müssen (ZB Autos die von ihm gefahren werden). Wie ist zu verfahren? Ist er in der Beweispflicht oder sie? Und wie sieht es aus wenn das Scheidungsverfahren durchlaufen wird, werden die vollen 100 Tsd. als geschützes Vermögen veranschlagt im Rahmen des Zugewinn-Ausgleiches? Sie hat ebenfalls eine Summe geerbt, allerdings eine kleinere.

Hallo,

Erbenschaften gehen nicht in den Zugewinn sondern verbleiben beim Erben; wegen der Gesamtsituation wäre es ratsam, hier anwaltliche Hilfe zu holen und sich nicht auf ein Forum zu verlassen, denn wenn hier nur fiktiv geantwortet wird, besteht Gefahr, dass die Antworten zwar richtig, aber aufgrund fehlerhafte oder unvollständiger Schilderung des Sachverhaltes die Antworten dann nicht korrekt wären.

lG