Erben trotz Abfindung zu Lebzeiten

Meine Mutter (war im Pflegeheim) ist verstorben(Vater lebt auch nicht mehr). 1983 wurde mir das Haus überschrieben, meine 2 Brüder wurden abgefunden, einer mit Grundstück, der andere erhielt entsprechenden Geldbetrag - alles notariell beurkundet.
In den Verträgen heißt es: …erkläre ich mich nach Erhalt der Beträge vom elterlichen Vermögen für abgefunden und verzichte auf Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Bei dem anderen (hat das Grundstück) steht im Vertrag: eerklärt sich aufgrund der Übertragung bzgl. seiner Pflichtteilsansprüche für abgefunden und verzichtet darauf.
Meine Mutter hat noch etwas Guthaben auf dem Konto (ca. 4-5000), ich hatte vorher Vollmacht, nach ihrem Tod wurde das Konto als Nachlasskonto eingestellt. Haben die Geschwister jetzt noch Anspruch hierauf?
Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus. Denn bei diesem niedrigen Betrag ist wohl kein Notar notwendig.

Hallo

Meine Mutter hat noch etwas Guthaben auf dem Konto (ca. 4-5000), ich hatte vorher Vollmacht, nach ihrem Tod wurde das Konto als Nachlasskonto eingestellt. Haben die Geschwister jetzt noch Anspruch hierauf?

Wer sollte denn sonst darauf Anspruch haben? Gibt es außer ihnen noch irgendeinen Erben? Wenn es sonst keinen Erben gibt, und der Pflichtteil keine Rolle mehr spielt, dann wird das Erbe aufgeteilt bzw. die Beerdigung davon bezahlt. - Da alle (oder habe ich das falsch verstanden) unterschrieben haben, dass sie ausreichend geerbt haben (bzw. abgefunden wurden), brauchen sie sich auch nicht darum zu streiten, ob dem einen mehr davon zusteht als dem anderen, dann wird das einfach durch drei geteilt.

Ich bin kein Experte, aber das finde ich im Moment sehr logisch.
Anders wäre es, wenn es noch irgendjemanden gäbe, der Erbansprüche stellen könnte. Da würde ich mich dann aber raushalten.

Viele Grüße

Guten Tag,

Sie haben alle drei Anspruch auf dieses Geld (oder gibt es noch weitere Erben? Uneheliche Kinder o.ä.?).

Von dem „Guthaben“ von 4.-5.000,00 € wird aber wohl eh nichts mehr übrig bleiben, da die Beerdigung ja auch von etwas bezahlt werden müsste oder?

Nein,denn lt.Notarbeurkundung wurden Sie ja bereits abgefunden und haben verzichtet.Ausserdem muss ja auch Beerdigung etc.bezahlt werden.In der Regel wird dies vom Bargeld des Verstorbenen,falls vorhanden bezahlt.Wenn also Sie alleine die Kosten übernommen haben,würde Ihnen das Geld auch ohne Verzichtserklärung zustehen.

Hallo
ich sehe das genauso, für sich selber hat keiner von Ihnen dreien Anspruch darauf, da ja jeder bereits abgefunden wurde.
Dieses Geld sollte dafür verwendet werden, um die Beerdigung zu begleichen und den evtl. veranstalteten Leichenschmaus, sowie Alles, was dann zum Einrichten der Grabstätte notwendig ist, wie Grabstein, Einfassung, Grabinschrift, etc.
Wobei dieses Ausgaben den Betrag auf dem Konto sicher übersteigen werden.

Hallo,

die beiden Geschwister haben sich für abgefunden erklärt. Somit haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Geld.

Gruß

Hallo,

die beiden Geschwister haben sich für abgefunden erklärt.

Ich hatte es so verstanden, dass sich alle drei für abgefunden erklärt hatten.

Gruß

Hallo

Ich hatte es so verstanden, dass sich alle drei für abgefunden
erklärt hatten.

Gruß

ich nicht.

Gruß