Erben - Vorsicht, etwas länger!

Hallo!
Mit Freunden das herrliche Wetter auf der Terrasse genießend, kamen wir aufs Erben und wie kompliziert es da oft zugeht. Wir schwadronierten uns ein fiktives Szenario zurecht:
Eltern haben klein’ Häuschen und zwei Kinder. A stürzt sich in riskante Ich-AG, Eltern bürgen mit Häuschen für Kredit in Höhe von 75.000€. B tritt Erbanspruch ab, damit der Kredit gewährt werden kann, kann erst wieder erben, wenn die Bank ihre Hand von dem Haus genommen hat. A geht pleite, aber gründlich! Vater stirbt, Mutter, der eine Hälfte des Häuschens ohnehin gehört, erbt noch die Hälfte von Vaters Hälfte, die beiden Kinder je ein Viertel. Richtig soweit? Ändert sich an der Situation etwas dadurch, dass A jetzt pro forma Besitzer von einem Achtel des verbürgten Hauses ist? A zahlt anständig die monatlichen Tilgungsraten, allerdings nur im Rahmen der beschränkten finanziellen Möglichkeiten, die Summe verkleinert sich also nur allmählich. Wenn jetzt die Mutter stirbt, bevor die Schulden getilgt sind und sie B das Haus vermacht, samt der Bürgschaft, welche Ansprüche hat A? Sein Anteil wäre die Hälfte vom Geldwert der Immobilie? Geht der Betrag automatisch an die Bank, zur Schuldentilgung? Ist es für B interesant, ein Haus zu erben, das im Grunde der Bank gehört?

Vielleicht hat hier jemand Lust und besitzt die Kenntnisse, sich da hindurchzuwursteln :smile:Bei uns war man geteilter Meinung: Haus verkaufen, B steckt seine Hälfte Moneten ein, A bezahlt seine Schulden. Oder: A hat quasi seine Ansprüche verwirkt, da es die 75 000€ in den Sand gesetzt hat. Oder: Falls B das Haus behält, ist er gelackmeiert: Muss investieren, um das verwohnte Häuschen zu renovieren und noch A auszahlen, kann nicht einmal eine Hypothek aufnehmen, weil das Haus ja schon belastet ist, also - da B auch nicht im Geld schwimmt - eher ein Klotz am Bein als ein Gewinn.

Grüßle,
Eva

Vater stirbt, Mutter, der eine Hälfte des Häuschens ohnehin
gehört, erbt noch die Hälfte von Vaters Hälfte, die beiden
Kinder je ein Viertel. Richtig soweit?

Das ist nur richtig, wenn kein Testament vorliegt. Ein Testament kann etwas völlig anderes bestimmen.

Zum Rest kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Nelly