Erbengemeinschaft ja oder nein?

muss man als Erbe einer Erbengemeinschaft beitreten?

ich sehe keien Vorteil darin, da mir der gesetzliche Erbteil zusteht, und ich befürchte, das bei einem beitritt zu einer Erbengemeinschaft, wenn es 2 oder mehr Parteien gibt, für mich unnötige und erhebliche Anwaltskosten endstehen

Hi,

wenn man durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zu einem Erbe werden kann wird man schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.

Nachdem man darüber in Kenntnis gesetzt wurde hat man 6 Wochen lang Zeit das Erbe aus zu schlagen. Dies kann man ohne Angabe von Gründen tun.

MFG

schon klar, aber das war nicht meine Frage

nochmal, kann man mich zwingen einer Erbengemeinschaft bei zu treten?

wenn man durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zu einem
Erbe werden kann wird man schriftlich darüber in Kenntnis
gesetzt.

Eine Information das man gesetzlicher Erbe wurde erfolgt nur in den Bundesländern in denen eine amtswegige Erbenermittlungspflicht besteht. In Bayern gibt diese, im Nachbarland Thüringen nicht.

ml.

schon klar, aber das war nicht meine Frage

nochmal, kann man mich zwingen einer Erbengemeinschaft bei zu
treten?

Grundsätzlich NEIN,

wie mein Vorposter schon geschrieben hat, hat man dies größtenteils selbst in der Hand. Man kann das Erbe form- und fristgerecht ausschlagen. Hat man dies verbaselt, ist man Teil der Erbengemeinschaft.

ml.

Hi,

ist schon richtig, ich habe ja nicht darüber geschrieben wie man informiert wird. Wichtig ist nur, dass man 6 Wochen nachdem man über den Tod/das Erbe informiert wurde ausschlagen kann. Dies kann durchaus Jahre nach eintreten des Todes sein, zB von einem Privatermittler im Auftrage eines anderen Erben oder jemandem der eine Rechnung bezahlt haben will oder einem Inkassounternehmen.

MFG

vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt, ich möchte das Erbe nicht ausschlagen, nur ein Teil der Erben haben sich mit einem Anwalt zu einer Erbengemeinschaft zusammen geschlossen, der soll ich nun beitreten(wahrscheinlich um den Anwalt mit zu bezahlen)und ich befürchte, da es 2 Parteien gibt dass die Kosten dafür für mich dann unüberschaubar werden

Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft. Da gibt es keinen „Beitritt oder Nichtbeitritt“.

Kosten, die mit dem Erbe in Zusammenhang stehen, werden von der Erbmasse abgezogen.

also bleibt mir nichts anderes überig, ich muss mich eine der 2 Parteien anschließen und deren Anwalt mit bezahlen?
die dann schön Jahrelang sich gegenseitig Briefe schreiben, bis vom Erbe nichts mehr da ist