muss man als Erbe einer Erbengemeinschaft beitreten?
ich sehe keien Vorteil darin, da mir der gesetzliche Erbteil zusteht, und ich befürchte, das bei einem beitritt zu einer Erbengemeinschaft, wenn es 2 oder mehr Parteien gibt, für mich unnötige und erhebliche Anwaltskosten endstehen