Erbengemeinschaft-Zwangsversteigerung

Eine Grundlegende Frage,

Wenn eine Erbengemeinschaft angenommen 5 Erben mit je 1/5 verkauft und jeweils eine Firma oder unbeteiligte 3. 2/5 und 3/5 erweben so das kein einziger Erbe mehr in der Erbengemeinschaft ist, gelten dann die Regeln zur zwangsweisen Auflösung durch Zwangsversteigerung weiter?
Oder erlischt der Status Erbengemeinschaft mit dem letzten Verkäufer, der Erbe war?
Und welchen Fachanwalt braucht man für dieses spezielle Fachgebiet?

mfg und Danke

Hallo,

ich verstehe die Frage nicht. Eine Erbengemeinschaft besteht nicht in Bezug auf ein einzelnes Objekt, sondern in Bezug auf einen kompletten Nachlass. Wenn ein Objekt aus den Nachlass verkauft wird, ist es natürlich nicht mehr im Eigentum der Erbengemeinschaft. Die kann aber trotzdem noch auf Ewigkeiten weiter bestehen, wenn sie sich nicht auch bzgl. des restlichen Nachlasses abschließend auseinandersetzt. Dies geschieht sinnvollerweise durch notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag. Ein spezialisierter Anwaltskollege hilft weiter.

Gruß vom Wiz