Eine Grundlegende Frage,
Wenn eine Erbengemeinschaft angenommen 5 Erben mit je 1/5 verkauft und jeweils eine Firma oder unbeteiligte 3. 2/5 und 3/5 erweben so das kein einziger Erbe mehr in der Erbengemeinschaft ist, gelten dann die Regeln zur zwangsweisen Auflösung durch Zwangsversteigerung weiter?
Oder erlischt der Status Erbengemeinschaft mit dem letzten Verkäufer, der Erbe war?
Und welchen Fachanwalt braucht man für dieses spezielle Fachgebiet?
mfg und Danke