Erbfall - Änderung des bestehenden Hypothekendarlehens und Grundbucheintrag

Folgender Sachverhalt:

Der Vater ist vor drei Jahren verstorben, die Mutter hat jetzt einen Erbschein beantragt. Es gab kein Testament.
Die Mutter und die zwei Töchter sind nun im Grundbuch eingetragen. Mutter will die Rate vom Hypothekendarlehen bis nächstes Jahr August aufgrund von niedrigerem Gehalt kürzen.
Die Bank verlangt jetzt, dass die Töchter im neuen Darlehensvertrag Sicherungsgeber sind bzw. bürgen.

Die Frage ist nun: Müssen die Töchter aus rechtlicher Sicht bürgen oder nicht?
Kann die Bank dies verlangen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Hallo!

Ob das so geregelt werden muss, sei mal dahingestellt.
Aber grundsätzlich haften die Erben(also auch die Töchter) für das Darlehen.

Sie hätten ja das Erbe ausschlagen können (und dürfen). Dann säße Mutter allein da mit den Darlehnsschulden und dem Haus.

Und die Bank ist am längeren Hebel. Sie kann kündigen und dann gäbe es 2 Möglichkeiten. Darlehen wird irgendwie abgelöst oder umgeschuldet. Oder Bank lässt Haus zwangsversteigern und bedient sich dann am Erlös.

mfG
duck313