Liebe Experten,
folgender (hypothetischer) Fall:
Der Vater stirbt.
Er hat drei Söhne und eine Ehefrau (Zugewinngemeinschaft).
Sohn 1 hat zwei Kinder (die Enkelkinder des „Vaters“).
Sohn 2 hat ebenfalls zwei Kinder (weitere Enkelkinder des „Vaters“).
Sohn 3 hat keine Kinder.
Sohn 1 verzichtet vor Jahrzehnten auf sein zukünftiges Erbe (seine Kinder sind damals noch minderjährig). Er schlägt beim Tod des Vaters das Erbe erneut aus (inzwischen sind die Kinder volljährig).
Sohn 2 stirbt vor dem Vater.
Nun tritt, wie gesagt der Erbfall ein. Es gibt kein Testament oder Erbvertrag
Die Ehefrau (da Zugewinngemeinschaft) sollte 50% des Erbes bekommen (richtig?)
Was passiert nun mit den anderen 50% des Erbes?
Variante 1:
Die Kinder von Sohn 2 und Sohn 3 teilen sich die 50%, also 12,5% für Kind 1 von Sohn 2 und 12,5% für Kind 2 von Sohn 2. Sohn 3 bekommt 25%.
Variante 2:
Aufgrund der Ausschlagung des Erbes durch Sohn 1 treten seine Kinder an seine Stelle (Eintrittsrecht).
Das bedeutet:
- Kinder von Sohn 1 jeweils ca. 8%
- Kinder von Sohn 2 jeweils ca. 8%
- Sohn 3 ca. 16,6%
Welche Variante ist richtig?
(Oder sind beide falsch?)
Was passiert wenn ein Kind von Sohn 2 sein Erbe auch ausschlägt (er hat keine Kinder).
Die Erbfolge als Übersichtsschema:
Vater - Ehefrau
Sohn 1 (Ausschlagung) Sohn 2 (Tod) Sohn 3
Kind 1 Kind 1
Kind 2 Kind 2
Bin gespannt auf eure Antworten!
Gruß,
Sax