Erbfall und Vormundschaftsgericht

hallo,

folgender Fall würde mich mal interessieren:

Ehefrau verstirbt und hinterlässt Ehemann und 17-jährigen Sohn.

Erbmasse besteht im wesentlichen aus einem noch nicht abbezahlten Einfamilienhaus, ein Testament wurde (leider) nicht gemacht.

Erben sind ja je zur Hälfte der Ehemann und der Sohn, andere Pflichtteile können nicht bestehen, wenn keine „unehelichen“ Kinder da sind, oder ?

Was ist, wenn der Mann das Haus aus finanziellen Gründen nicht halten kann?
Da muss das Vormundschaftsgericht einem Verkauf doch zustimmen, oder?
Oder kann es die Genehmigung verweigern?

Was ist, wenn der Sohn 18 wird und seine Hälfte ausgezahlt haben möchte? Muss der Ehemann verkaufen, wenn er es ansonsten nicht finanzieren kann?

Die Hausfinanzierung wurde natürlich von Ehemann und Ehefrau unterschrieben, ist nun auch der Sohn verpflichtet, die Raten zu bezahlen?

Was ist, wenn der Sohn 18 wird, der Ehemann kann das Haus aus finanziellen Gründen nicht mehr halten, aber der Sohn möchte nicht verkaufen? Kann er sich dagegen wehren?
Kann es allein aus diesem Grund im Extremfall zur Zwangsversteigerung kommen?

Fragen über Fragen…

fragt der petz

Erben sind ja je zur Hälfte der Ehemann und der Sohn, andere
Pflichtteile können nicht bestehen, wenn keine „unehelichen“
Kinder da sind, oder ?

Richtig

Was ist, wenn der Mann das Haus aus finanziellen Gründen nicht
halten kann?
Da muss das Vormundschaftsgericht einem Verkauf doch
zustimmen, oder?

Da der minderjährige Sohn beteiligt ist: ja.

Oder kann es die Genehmigung verweigern?

Wohl kaum, denn wenn der Ehemann die Darlehen nicht bedienen kann, kann das Gericht sich dem Verkauf ja nicht entgegenstellen.

Die Hausfinanzierung wurde natürlich von Ehemann und Ehefrau
unterschrieben, ist nun auch der Sohn verpflichtet, die Raten
zu bezahlen?

Der Sohn erbt natürlich auch das Darlehen mit. Solange er kein eigenes Einkommen hat, ist die Frage aber hypothetisch.

Was ist, wenn der Sohn 18 wird, der Ehemann kann das Haus aus
finanziellen Gründen nicht mehr halten, aber der Sohn möchte
nicht verkaufen? Kann er sich dagegen wehren?

Wenn das Darlehen nicht mehr bedient werden kann, ist ein Verkauf unausweichlich, egal wer was gerne möchte.

Kann es allein aus diesem Grund im Extremfall zur
Zwangsversteigerung kommen?

Ja. Die Bank will ihr Geld sehen und wenn es nicht kommt (egal warum es nicht kommt) wird sie irgendwann die Zwangsversteigerung beantragen.

Hallo, bin kein Experte.
Der Sohn als Minderjähriger erbt nur wenn das Erbe keine Nachteil für ihn bildet. Sprich mehr sichere Masse da ist als Darlehen.
Ein Verkauf des Hauses, bzw. halt des Grundstückes mit Immobilie, geht solange er minderjährig ist nur in so weit wie dieser positiv für ihn verläuft. So kann der Vormund nicht ohne weiteres zustimmern ein 1 Millioen Grundstück für 100 tausend zu verkaufen.
Ein Notar ist verpflichtet dies zu überprüfen.

So stehst jedenfalls in etwa im meinen Lehrbuch fürn Meister :smile:

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