hallo,
folgender Fall würde mich mal interessieren:
Ehefrau verstirbt und hinterlässt Ehemann und 17-jährigen Sohn.
Erbmasse besteht im wesentlichen aus einem noch nicht abbezahlten Einfamilienhaus, ein Testament wurde (leider) nicht gemacht.
Erben sind ja je zur Hälfte der Ehemann und der Sohn, andere Pflichtteile können nicht bestehen, wenn keine „unehelichen“ Kinder da sind, oder ?
Was ist, wenn der Mann das Haus aus finanziellen Gründen nicht halten kann?
Da muss das Vormundschaftsgericht einem Verkauf doch zustimmen, oder?
Oder kann es die Genehmigung verweigern?
Was ist, wenn der Sohn 18 wird und seine Hälfte ausgezahlt haben möchte? Muss der Ehemann verkaufen, wenn er es ansonsten nicht finanzieren kann?
Die Hausfinanzierung wurde natürlich von Ehemann und Ehefrau unterschrieben, ist nun auch der Sohn verpflichtet, die Raten zu bezahlen?
Was ist, wenn der Sohn 18 wird, der Ehemann kann das Haus aus finanziellen Gründen nicht mehr halten, aber der Sohn möchte nicht verkaufen? Kann er sich dagegen wehren?
Kann es allein aus diesem Grund im Extremfall zur Zwangsversteigerung kommen?
Fragen über Fragen…
fragt der petz