Erbfolge bei lediger Person

Hallo Wissende,

mal angenommen es gibt in einer Familie X Geschwister und aus diesen Reihen verstirbt ein Bruder Y. Dieser Bruder Y hat keine Kinder und auch keine Frau.

Wie sieht dann die Erbfolge aus?

Erben die Geschwister? Gibt es Pflichtteile? Was ist, wenn bereits eineige Geschwister verstorben sind, welche Kinder haben? Tritt dann an deren Stelle ggf. die nächste Generation?

Die Eltern sind schon lange verstorben.

Bin gespannt auf die Antwort.

Alexandra

Also, wenn es keine Eltern mehr gibt, dann erben die Geschwister zu gleichen Teilen, bereits verstorbene Geschwister, die Kinder hinterlassen, da erben diese Kinder (den Anteil, den ihr Vater oder Mutter bekommen hätte).
Es gibt nur gleiche Teile bei Geschwistern !
Gruß Tom

Hallo Thomas, danke für die schnelle Antwort.

Gibt es bei Geschwistern keinen Pflichtteil? Also könnte der Erblasser sein Erbe auch komplett an eine wohltätige Institution übertragen oder an weit entfernte Verwandte oder eine Schwester/Bruder weniger bedenken oder gar vom Erbe ausschließen?

Gruß,
Alexandra

Hallo,

Pflichtteile gibt es nur für enterbte Ehegatten, Kinder, und Enkel deren Eltern vorverstorben sind, bzw. Eltern, wenn der Erblasser keine Kinder hatte.

D.h. leben nur noch Geschwister bzw. deren Kinder gibt es keinerlei Pflichtteilsberechtigte, und der Erblasser kann alles ungeschmälert an wen auch immer vererben.

Gruß vom Wiz

hallo,
aber was passiert, wenn es nur zwei geschwister gibt, einer davon aber das geld des noch lebenden vaters (pflegeheim, nicht mehr geschäftsfähig)im großen stil veruntreut hat und der andere bruder eine generalvollmacht für den vater hat? kann dieser für den vater das geld zurückfordern, vom erbe abziehen, nur auf pflichtteil setzen/enterben oder, oder? und was ist, wenn dieser ledige bruder, der alles veruntreut hat, kurz vor seinem tode noch ein testament macht und sein zukünftiges erbe des vaters einem x-beliebigen vererbt?

lg

Hallo Nina,

vielleicht stellst Du Deine Frage noch mal ganz neu - denn Du hast eine ganz andere Ausgangssituation.

Gruß,
Alexandra

ok werde ich machen, danke!
nina

Hallo,
dabei ist aber zu beachten, daß Geschwister (und deren Kinder) in der Erbschaftssteuer sehr ungünstig gestellt sind. Eine Neuregelung ist aber schon beschlossen.
Wenn man nicht will, daß der Staat der „Haupterbe“ wird, lohnt also ein Blick auf die Freibeträge.

Cu Rene