Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte Dir nachfolgend einen kurzen Überblick über mich und eine Situation geben. Danach habe ich ein paar Fragen zusammengestellt.

##############################

Ich bin 27 Jahre alt und ein österreichischer Staatsbürger der die ersten 12 Jahre seines Lebens dort auch verbracht hat. Dann ließen sich meine
Eltern scheiden und meine aus Deutschland stammende Mutter zog mit mir nach Deutschland zurück. Dort lebe ich bis heute. Habe hier meine
Schule fertig gemacht und meine Ausbildung. Inzwischen bin ich auch voll im Berufsleben angekommen.

Nun ist es so das mein Vater mir gerne sein Haus in Österreich vermachen bzw. überschreiben würde. Er hätte gerne
alles zu Lebzeiten geregelt und das ist natürlich auch in meinem Interesse. Desweiteren ist das auch eine „Sache“ um gewisse
Steuern zu umschiffen. Letztendlich wird dies alles nur auf dem Papier stattfinden und ich werde meinen Wohnsitz nicht wechseln.

Nun ist es aber so das ich nächstes Jahr auch ein Techniker-Studium in Deutschland beginnen möchte. Dazu würde ich gerne
Meister-Bafoeg beantragen. Nun ist mir aber in den Sinn gekommen das ich mit dem Haus ja auch ein „Vermögen“ besitze. Wie
verhält sich nun der Sachverhalt? Wird dies bei der Bafoeg-Berechnung mit einfließen? Muss ich dies überhaupt mit angeben oder
gilt da die Devise „Was keiner weiß macht keinen heiss!“? Letzendlich ändert sich ja nur im österreichischen Grundbuch der
Besitzername. Wäre es von Vorteil sich in Österreich wieder anzumelden um alles über eine dortige Adresse abzuwickeln?

Wie verhält es sich generell wenn ich arbeitlos werde? Wäre dieses „Vermögen“ dann mit einzurechnen? Ich habe keinen Steuerbetrug
oder ähnliches vor. Nur ich möchte mich nicht in die Nesseln setzen und mir etwas verbauen. Weil dann würde ich mit der Übergabe noch warten.

Vielleicht kannst Du mir helfen und ein paar Tipps geben!? Würde mich freuen! Wie würdest Du das machen?

Vielen Dank vorab!

Gruß
Florian

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die Übertragung des Grundstücks im Wege der Vorwegerbfolge ist auf jedenfall erwägenswert. Dies kann auf unterschiedliche Weise gesehen, etwa dass sich Ihr Vater den Nießbrauch vorbehält. Dann hätten Sie aus diesem Vermögen kein Einkommen.

Ich bin kein Spezialist für BAFÖG-Recht - aber da kann man sich ja bei der Uni bzw. Bafög-Stelle erkundigen, ob bereits Vermögen oder nur Einkommen aus diesem Vermögen (Miete) angerechnet wird.

Als Österreicher in Deutschland spielt auch das interantionale Privatrecht eine Rolle. Für das Erb- und Erbschaftssteuerrecht wäre zu klären, ob österreichisches oder deutsches Recht Anwendung findet.

Viel spricht dafür, dass die Vorwegerbfolge allein nach österreichischem Recht erfolgen wird, zumal Sie auch Österreicher sind. Ohne dies geprüft zu haben, gehe ich nicht davon aus, dass es auf den Wohnsitz ankommt, sondern auf die Staatsbürgerschaft. Dies gilt voraussichtlich auch für im Todesfall anwendbare Recht.

Insoweit dürfte die Übertragung des Grundstücks zu Lebzeiten keine Probleme bereiten.

Was beim Bafög-Antrag angegeben werden muss, kann ich Ihnen nicht sagen, aber Sie sollten bei der Wahrheit bleiben, andernfalls können Sie sich wegen Betrugs strafbar machen.

Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt

Dr. Wolfgang Buerstedde
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]

Liebe/-r Experte/-in,

Da ich leider keine Rechtsexpertin bin und das Tema ziemlich kompliziert ist mein Rat, dass in jedem Fall zu einem Rechtsexperter wenden muss.

Gruss

guten Abend, von einer Reise zurück, kann ich erst jetzt antworten. Hier geht es um Sozialrecht, wofür ich micht nicht registriert habe. Sorry…

Hallo,
ich war krank, daher die späte Antwort.
Ich kann Dir wenig weiterhelfen. Bei DeinenFragen handelt es sich nicht um Fragen aus dem Erbrecht, sondern um Fragen aus dem BaFöG-Recht bzw. Sozialrecht (Hartz IV), in das auch noch österreichisches Recht hinspielt. Nach meinen bisherigen Erfahrungen aus diesen Rechtskreisen nimmt man jeglichen Umgehungsversuch ziemlich übel. Wenn Du Dein Vermögen verschweigst, kann es sein, dass Du wegen Betrug bzw. Betrugsversuchs angeklagt wirst. Ich würde wegn einer popligen Steuererparnis kein Risiko eingehen. Und wenn die Steuzererparnis nicht poplig ist, dann ist es erst rechthochgefährlich. Ich würde mit der Vermögensübertragung bis nach Ende der Ausbildung warten.
Ingeborg