Erbrecht

Hallo,
hoffentlich kann mir einer weiterhelfen. Folgende Konstellation

der Verstorbene ist unverheiratet und hinterläst zwei leibliche Kinder. Eines davon will das Erbe aus persönlichen Gründen (Schulden) ausschlagen.
Bekommt das zweite Kind dann alles?
Beide Kinder sind verheiratet und haben jeweils zwei Kinder.
Bekommen die vier Kinder 50% des Erbes?
Oder nur die zwei Kinder vom Sohn des Verstorbenen, der das Erbe ausgeschlagen hat 50%.

Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank schon mal

Uwe

Hi Uwe,

vererbt wird in gerader Linie und direkt, also erben nicht die Enkel, sondern die Kinder. Wenn ein Kind sein Erbteil ausschlägt, fällt dem anderen Kind das Erbteil zu.

Vererbt werden kann nur das, was der Erblasser hat. Derjenige, der sein Erbteil angenommen hat, vererbt sein Hab und Gut an seine Erben, also nicht an die Kinder des Bruderes / der Schwester.

Wir sprechen hier natürlich nur von der gesetzlichen Erbfolge, also nicht von irgendewelchen Testamenten oder Vermächtnissen.

Gruß Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]