Hallo,
hoffentlich kann mir einer weiterhelfen. Folgende Konstellation
der Verstorbene ist unverheiratet und hinterläst zwei leibliche Kinder. Eines davon will das Erbe aus persönlichen Gründen (Schulden) ausschlagen.
Bekommt das zweite Kind dann alles?
Beide Kinder sind verheiratet und haben jeweils zwei Kinder.
Bekommen die vier Kinder 50% des Erbes?
Oder nur die zwei Kinder vom Sohn des Verstorbenen, der das Erbe ausgeschlagen hat 50%.
Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schon mal
Uwe