Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,

vielen Dank, dass Sie sich in diesem Forum befinden.

Meine Frage an Sie betrifft die Schenkung einer Immobilie
zu Lebzeiten des Erblassers an sein Enkelkind.

In meinem Fall, ich bin aufgrund einer Erkrankung vor
17 Jahren frühberentet worden. Im Jahr 2001 bekam ich einen gesetzlichen Betreuer…durch das Amtsgericht
zugeteilt.

Ich bin das vierte Kind, des Erblassers (meiner Mutter
die noch lebt) und meine Mutter hat eine Immoblilie aus
dem Jahr 1970/1071 Wohnfläche ca. 200 QM, Grundschück ca. 1000 QM Wohnlage: ein kleines Dorf, die Immoblie
ist schuldenfrei; Wert ca. 300 Tsd bis 350 Tsd Euro.

Vor ca. 1 Jahr hat meine Mutter diese Immoblie bei
einem Notar meiner Nichte, ihrem einizigen Enkelkind
geschenkt…!

Uns leiblichen Kindern will sie nach Ihrem Ableben
jeweils den Mädchen 2.500,oo Euro zukommen lassen und
Ihren einizigsn Sohn lebenslängliches Wohnrecht…in dem
Haus anbieten was Sie an Ihr Enkelkind verschenkt hat.

Ich bin das vierte Kind…und die einzigste die nicht
mehr berufstätig ist und mit einer kleinen Rente aus-
kommen muss.

Meine Frage, ist es richtig, dass ich (so sagt mein
Betruer) ein Gespräch mit meiner Mutter und meiner
Nichte (die das Haus geschenkt bekommen hat) führen
muss…wegen meinem „entgangenen Pflichtteil“ der
als viertes Kind von vier Kindern bei ca. 25. Tsd. bis 35 Tsd Euro liegen würde…sprechen muss, notfalls
einen Anwalt einschalten muss.

Fakt ist dass ich am Montag nächster Woche im Beisein meines Beteuers meine Mutter anrufen soll und in dem
Telefonat erklären soll, das ich mit meinem Betreuer ein Gespräch mit Ihr (meiner Mutter) und meiner Nichte
(Ihr Enkelkind) suche wo es um die Schenkung der
Immobilie an meine Nichte geht.

Ich habe jetzt schon Angst vor diesem Telefonat…ob-
wohl mein Betruer gesagt hat, wenn Ihre Familie nicht
gesprächsbereit ist müssen wir uns anwaltlich beraten
lassen.

Ich habe den Betreuer so verstanden, dass er gesagt hat
ich müsse dagegen vorgehen…denn ansonsten könnte es sein dass in 9 Jahren wenn ich in ein Pflegeheim
kommen würde…der Pflichtteil vom Gericht
eingefordert werden könnte.

Ich danke Ihnen soweit fürs „zuhören“ und für Ihre
Mühe bei der Beantwortung meiner Frage.

Freundliche Grüße
Christiane

Hallo Christiane,

nein, nein und nochmals nein! Solch ein Telefonat hat keinen Nachweischarakter, auch nicht wenn Dein Betreuer dabei ist.
In diesem Fall ist Ärger vorprogrammiert. Die Beschenkte wird sich niemals ohne Gegenwehr an ihrem Geschenk rütteln lassen - selbst wenn Deine Mutter anders denkt.
D e i n P f l i c h t t e i l s t e h t D i r z u! Du musst es allerdings innerhalb von 3 Jahren nach dem Erbfall geltend machen. U n d zwar schriftlich (aus
Nachweisgründen ).
Deshalb ist keine Eile geboten - nehme Dir unbedingt einen Fachanwalt zur Geltendmachung Deiner Ansprüche.
Nicht nur Haus und Grundstück sind pflichtteils-berechtig, auch Bankguthaben, Mobiliar, Schmuck, Werkzeug etc. Den Nachweis muss die Beschenkte führen, ansonsten wird sie durch das Gericht dazu aufgefordert.
Auch das geplante Wohnrecht Deines Bruders muss anwalt-
lich geklärt werden, da das Haus ansonsten nur schwer-
eigentlich garnicht- verkäuflich ist.
An Deiner Stelle würde ich ggf. Deine Mutter über den rechtlichen Schritt informieren - kommt auf die familiäre Situation an. Für meine Begriffe war die Aufteilung aber keinerswegs gerecht - und das wird Deine Mutter wissen!
Schöner Gruß und scheue den Weg zum Anwalt nicht. Die
paar Euro kannst Du leicht abdrücken - die kommen am anderen Ende wieder herein!