Halo ChrisTine,
wenn es nur die rechtliche Auseinandersetzung sein soll, dann ist die Sache einfach: Zum Amstgericht gehen, und die Versteigerung der Immobilie zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragen. Irgendwer erhält den Zuschlag und das Geld wird anteilig geteilt.
Alternativ könnte sich die Erbengemeinschaft in einem notariellen Vertrag auseinander setzen.
Die erste Möglichkeit halte ich - um den Familienfrieden zu erhalten - für nicht sinnvoll. (Der Ersteigerer würde sofort versuchen, den Vater aus dem Haus „raus zu bekommen“.)
Der Teufel steckt wie immer im Detail.
Der Vater bewohnt das Haus noch allein, hat inzwischen keine
Mieter mehr, Instandhaltung findet kaum noch statt.
Welchen Grund gibt es dafür? Hier sehe ich einen Ansatzpunkt, es sollte Geld reinkommen, damit das Haus instand gehalten werden kann.
Der Gemeinde mussten im Zuge von Straßensanierungen einmal
12000 Euro von den Erben gezahlt werden.
Das gibt es. Aus Eigentum kann man nicht nur Geld ziehen, es muss auch reingesteckt werden.
Wie lange noch ist es möglich, dieses Erbe noch auszuschlagen?
Im Moment gibt es nichts zu erben, also kann auch nichts ausgeschlagen werden.
Es werden womöglich in den nächsten Jahren weitere Kosten von
Seiten der Stadt anfallen, der Verkauf des Objektes wird immer
unwahrscheinlicher, und wenn eines Tages der Vater sterben
wird, wird von dem Haus nur noch eine Ruine und Müll
überbleiben, jedenfalls nichts, was noch verkäuflich wäre.
Nochmal, warum wird das Haus langsam zur Ruine?
Kann man sich jetzt das Erbe ausbezahlen lassen? Wie geht das?
Wird der Wert des Hauses geschätzt?
Ich würde dieser Erbengemeinschaft raten, sich an einen Tisch zusetzen und Klartext zu reden. Was möchte der Vater, was möchte jede er drei Schwestern? Auch, was ist die ganze Sache jeder er einzelnen Personen wert? Möchte eine der Personen das Haus „haben“? Dann sollte man weiter sehen.
Ob eine Bewertung der Immobilie hilfreich ist, kann erst gesagt werden, wenn wieitere Informationen gegeben werden.
Oder sollte man dann einfach warten und das Erbe vom Vater
ausschlagen, bevor man da noch Schulden erbt oder zumindest
für die Auflösung zahlen muss?
Das ist auch eine Möglichkeit.
Gruß
Jörg Zabel