Erbrecht

Hallo lieber w-w-w Nutzer,
welche rechtl.Einschätzung würde für folgenden Fall gelten !
Die Eltern eines Sohnes bekommen vom Sohn ein Darlehen in Höhe von € 90.000,- zu lebzeite.Jetzt sind beide Eltern verstorben,(1.11.2008)
und der Sohn hat den Darlehensvertrag der Eltern beim Nachlassgericht nicht eingereicht,da offensichtlich kein Bargeld zu vererben war.
Falls man in der nächsten Zeit doch Bargeld finden sollte,bis zu welchem Zeitpunkt nach dem Tod der Eltern muss der Sohn den Darlehensvertrag beim Nachlassgericht einreichen,dass dieser noch auf das gesamte Erbe angerechnet werden kann, und nicht verjährt ?

Hallo,

ich glaube, dass Du die Rolle des Nachlassgerichts verkennst. Dies hat mit deiner Fragestellung überhaupt nichts zu tun.

Ich tippe mal darauf, dass es hier ja darum gehen dürfte, dass es mehrere Erben gibt, und der Darlehensgeber bei der Verteilung neben seinem Erbanteil auch noch sein Darlehen zurück haben will. Dazu gilt, dass er die Anteile der übrigen Erben am Darlehen sofort geltend machen kann, da die Schulden auch zum Erbe gehören, und insoweit von allen Erben im Verhältnis ihrer Erbteile zu tragen sind. Will man die Sache so lösen, dass solange kein Geld gefunden wird, auch nichts vom Darlehen von den übrigen Erben zurückgezahlt werden muss, bietet es sich an, von den übrigen Erben einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung einzufordern, um dann ggf. später noch einmal die Darlehensanteile geltend machen zu können, wenn doch noch Geld im Nachlass gefunden wird.

Gruß vom Wiz