Guten Tag
Im Fall geht es um eine Witwe. Zu Lebzeiten des Ehemannes wurde das sog. „Berliner Testament“ beurkundet. Darin wurde Kind eins enterbt.
Die Witwe hatte zwei Kinder
Kind eins ist verstorben - hinterläßt jedoch vier Erwachsene Kinder mit eigener Familie
Kind zwei lebt noch - hat ein erwachsenes Kind
Wer erbt welche Anteile? (Da Kind eins enterbt wurde)
Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?
Muss der Pflichtteil eingeklagt werden?
Treten die Erben des verstorbenen Kindes automatisch an deren Stelle in der Erbfolge?
Kind zwei erbt alles?
oder Kind zwei 2/3 und Erben von Kind eins 1/3 ?
Hilfe bitte
Kermit dankt vorab und grüßt