Hallo,
glücklicherweise ist der nachfolgende Fall völlig fiktiv.
Oma und Sohn 1 versterben (in unklärbarer zeitlicher Reihenfolge, evtl. gar zeitgleich) bei einen Unfall (bspw. Flugzeug). Es gibt noch Sohn 2 und Enkel 1, der der Nachkömmling von Sohn 1 ist. Eine letztwillige Verfügung liegt weder bei Oma noch bei Sohn 1 vor.
Es geht um die Hinterlassenschaft von Oma. Sohn 2 ist definitiv (mind. zu 50%) der gesetzliche Erbe von Oma. Enkel 1 zu 100% von Sohn 1. Aber wie sieht es die höchstrichterliche Rechtssprechung in D mit einem eventuellen Anspruch des Enkels 1 auf die Hinterlassenschaft von Oma?
Gruß
vdmaster