Erbrecht bei Erbengemeinschaft

Mein Lebenspartner ist vor kurzem verstorben. Wir waren seit 13 Jahren zusammen und haben auch solange zusammen gelebt. 2000 sind wir dann in unser gemeinsammes Haus eingezogen. Hier gehören ihm 1/4 vom Grundstück. Es gibt noch ein Minderjähriges Kind aus einer anderen Beziehung und unser noch ungeborenes Kind. Deshalb ist der Nachlass im Moment auch gesperrt. Jedes Kind erhält 1/12 vom Grundstück, Vermögenswerte sind nicht vorhanden. Das Haus ist mit einem Kredit belastet in den wir beide zu gleichen Teilen einzahlen, sein Auto ist 11 Jahre alt und dann hat er noch bischen Werkzeug (Säge, Hobel, Schleifer …).
Es gibt hier viel Stres mit seienen Brüdern, seit seinem Tod werde ich regelrecht von seinen Brüdern bedroht. Sie denken, dass sie Ansprüche erwirken können, am liebsten wäre es der Familie es würde mich und unser Kind nicht geben. Ein Testament gibt es nicht.
Was passiert jetzt, wenn die Ex von meinem Lebenspartner das Erbe für ihren Sohn ausschlägt, kann sie hier die Mutter meines Lebenspartners oder die Geschwister einsetzten - oder geht dann alles an unser gemeinsammes Kind?
Damit droht mir die Familie. Es wäre für mich wichtig zu wissen, denn ich habe keine Lust mich noch weiter mit der Familie rumzustreiten. Ich finde dazu im Netz nichts - ich hoffe es kennt sich jemand damit aus und kann mir eine Antwort geben.

Hallo melli.st,

ich würde mich gar nicht rumstreiten und spekulieren,
sondern bei einem anwalt für erbrecht vorstellig werden. Dem würde ich die situation und meine befürchtungen genau schildern. So wüsste ich
dann genau was eventuell passiert.
Eine erstberatung kostet auch nicht so viel geld und
würde sich wahrscheinlich lohnen.

mfg
lara50

Ich weiß da nicht Bescheid.
Gruß

hallo,
bei solchen komplikationen würde ich immer einen rechtsanwalt für familienrecht aufsuchen. das erste gespräch kostet nicht so viel.

Tja, eine verzwickte Situation. Viele leben zusammen und bauen sich gemeinsam Werte auf, vergessen aber dann, beizeiten ein Testament aufzusetzen, nach dem Motto " was soll schon passieren?". Ich würde einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen, das ist das einzig Vernünftige, was Sie momentan tun können. Eigene Kinder gehen aber Erbrechtlich immer vor andere Verwandschaft.
Tut mir leid, da keine anderee Auskunft geben zu können, als einen Anwalt aufzusuchen.

Hallo melli.st,
meines Wissens kann man nicht bestimmen, an wen ein ausgeschlagenes Erbe geht. Ausgeschlagen ist ausgeschlagen und kommt damit in den „Pott“ der Erbengemeinschaft, der dann verteilt wird.

Tut mir leid, da bin ich leider überfragt.
Das hört sich aber ziemlich heftig an; ich persönlich würde da RS mit einem Anwalt halten.

Also erstmal mein Beileid!
Leider gibt es beim erben immer Streit…
Also-ohne Testament bekommen die Kinder,sowie die Mutter einen Pflichteil(Eltern und Kinder sind pflichteilberechtigt)die Brüder haben keinerlei Anspruch.Die Ex kann auch nicht jemand an die Stelle des Jungen setzen,bei Minderjährigen bestimmt normalerweise das Vormundschaftsgericht einen Vormund,der das Erbe verwaltet!
Wem gehören denn die Reste des Grundstücks?Ihnen?
Eigtl.ist die Rechtslage ganz klar zu Ihrem vorteil!Lassen Sie sich nicht einschüchtern!Den „feinen“ Brüdern steht nichts,absolut nichts zu!Einziges Problem das ich sehe,ist die Mutter,da wie gesagt auch ein Pflichteilanspruch besteht.Würde an ihrer Stelle auf jeden Fall einen Anwalt nehmen und nichts verschenken.
Liebe Grüsse und alles gute für Sie-
alles wird gut!

guten Abend,
folgendes ist keine Rechtsauskunft, sondern nur die freiw., hilfsbereite u. kostenfreie Weitergabe von langjährigen Praxiserfahrungen:
Ihre Angabe von je 1/12 Anteil verwirrt mich. Die gesetzliche Erbfolge wäre so, falls keine Ehe mehr bestanden hat, dass nur die Abkömmlinge Erben geworden sind. Falls die Ehe beim Tod bestanden hatte, dann richten sich die Erbteile nach dem Güterstand. Die Ausschlagung eines Kindes bewirkt, dass das verbleibende Kind allein erbt, bzw. den frei gewordenen Anteil erhält.
Ich hoffe, hiermit einwenig geholfen zu haben. Wenn Sie zufrieden sind, dann teilen Sie dieses einfach auch den w-w-w-Betreibern mit – danke! Notfalls fragen Sie mich erneut unter genauer Angabe des Vorgangs.
Mit freundlichem Gruß aus dem nördlichen Wesertal
H.G.

Sehr geehrter Herr Gintermann,

ok war ein Rechenfehler, die Hälfe von 1/4 ist ja 1/8 und das würde ja dann ja auf jedes Kind entfallen.

Ihre Antwort hat mir schon sehr weiter geholfen. Meine Bedenken waren, dass im Falle eines nicht angenommen Erbes durch das 2. Kind dann doch die Famiele meines Lebenspartners Erbansprüche stellen könnte, denn seit seinem Tod herrscht hier so ziemlich Krieg. Sie sind der Meinung, dass wir unmengen an Werten angehäuft haben. Dabei waren wir sehr sparsamm und haben jeden Cent in unser Haus gesteckt. Wir wollten so schnell wie möglich den Kredit los werden.

Gestern musste ich erst die Polizei rufen, da kamen die Brüder wieder an und erzählten mir mal so das ist meine und das ist meine und wenn du das nicht raus gibst …

Nur es könnte ja da jeder kommen, habe sie des Grundstücks verwiesen und ihnen erklärt solange das mit dem Nachlass nicht geregelt ist verlässt nichts unser Grundstück. Meines wissens nach ist auch nichts von seinen Brüdern bei uns, außer was er geschenkt bekommen hat und somit sein Eigentum ist.

Mein Lebenspartner war da immer sehr ordentlich und das was ihm nicht gehörte landete auch nie in einem Schrank sondern lag immer separat und da war nichts.

Mit freundlichen Grüßen

melli.st

Erbberechtigt sind nur die beiden Kinder, die Mutter hat keinen Erbanspruch.

Die Kinder sind Erben erster Ordnung und die Mutter ist Erbe 2. Ordnung und hat erst Anspruch wenn beide Kinder das Erbe nicht antreten.

Die Rangfolge ist gesetzlich geregelt.

Der Fall wird nicht eintreten, da unser Kind sein Erbe antritt.

Viele Grüße

na wenn sie sich so gut auskennen,ist ja alles bestens!
Liebe Grüsse

Ich kann leider nicht helfen, da ich kein Experte in puncto Erbrecht bin.

MfG
Ulla