Erbrecht bei Verheiratenden

Liebe wer-weiss-was-Gemeinde,
es stellt sich folgendes Problem:
Ein Mann und eine Frau trennen sich, ohne dass sie sich scheiden lassen wollen. Der Mann zieht in eine neue Wohnung. Die beiden lassen sich nicht scheiden, weil eine Scheidung zu viel kostet und weil im Todesfall des Mannes die Frau Anspruch auf Witwenrente hat. Der Mann zahlt der Frau monatlich 500,- € Unterhalt.
Der Mann hat eine Mutter, der ein abgezahltes Haus mit Grundstück gehört. Der Sohn ist der Alleinerbe.
Was passiert, wenn die Mutter stirbt? Dann erbt der Sohn das Haus. Muss er der von ihm getrennt lebenden Frau die Hälfte des Wertes des Hauses zahlen?
Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe.
Habt noch einen schönen Tag!
Stefan

Hi, Erbe, Zuwendungen etc. gehören grundsätzlich alleinig dem der sie erhält.
Ein Rolle könnte dies nur im Falle einer Scheidung spielen und, wenn der Mann vor der Frau verstirbt.
MfG ramses90

Servus,

wie sähe denn die Rolle aus, die der Anfall des Erbes während der Ehe im Fall einer Scheidung spielte?

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Wieso ?

Wenn man sich nicht scheidet, dann sind doch alle Unterhaltszahlungen freiwillig.
Und wieso sollte man sein geerbtes Haus nun irgendwie zu Geld machen und aufteilen ?

Nein.

Was einmal im Erbfall (Tod des Mannes) sein wird ist eine andere Sache. Da würde ja die Ehefrau Erbin werden, (mind. Pflichtteil) wenn nicht laut Testament anderes bestimmt wird.

MfG
duck313

Hallo Donalds Auto,

Wenn man sich nicht scheidet, dann sind doch alle
Unterhaltszahlungen freiwillig.

wie kommst du auf dieses schmale Brett?

http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/trennung…

Gruß

=^…^=

Servus,

wie sähe denn die Rolle aus, die der Anfall des Erbes während
der Ehe im Fall einer Scheidung spielte?

In dieser Konstellation kann es möglich sein, dass die Ehefrau Anspruch auf den
Zugewinnausgleich hat, falls die Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestand
MfG ramses90

Schöne Grüße

MM

Servus,

das ist allerdings durch § 1374 Abs 2 BGB ziemlich stark eingeschränkt, nämlich beschränkt auf eine eventuelle Wertsteigerung des Grundstücks in der Zeit zwischen Anfall des Erbes und Auflösung der Ehe.

Das Erbe selber zählt zum Anfangsvermögen und bleibt damit beim Zugewinnausgleich ohne Einfluss.

Schöne Grüße

MM

Noch einmal konkretisiert…
Der Mann und seine Frau hatten zur Zeit ihres Zusammenlebens eine Zugewinngemeinschaft.
Müsste, auch wenn Mann und Frau getrennt voneinander leben, der Mann im Falle eines Erbes in Höhe von 200.000,- € der Frau 100.000,- € geben?

Servus,

nein, das müsste er nicht - weder während bestehender Ehe noch bei Scheidung. Es sei denn, er kann ggf. einer Unterhaltspflicht nur nachkommen, indem er das Erbe antastet: Dann liegt es aber nicht am Erbe, sondern an der Unterhaltspflicht.

Wegen der Nichtberücksichtigung angefallener Erbschaften beim Zugewinnausgleich nochmal der Hinweis auf § 1374 Abs 2 BGB.

Schöne Grüße

MM

Danke
Jetzt weiß ich Bescheid. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Stefan

Eben und deshalb wurde ja auch geschrieben „könnte“.
ramses90