Erbrecht, Bruder verstorben

Mein Bruder ist verstorben, er war verheiratet ohne Kinder und nicht gerade arm. Meine Eltern wären, so hab ich es gelesen, erbberechtigt. Muß man sein Recht einklagen oder wird es automatisch veranlaßt? Meine Eltern sind alt und nicht gerade vermögend und es wäre im Sinne meines Bruders, dass es ihnen in Zukunft gut geht.

Hallo,
Sie benötigen einen Erbschein. bitte gehen Sie zu einem Notar, der wird genau sehen wer erbberechtigt ist und dies beim Nachlaßgericht einfordern.
Gruß Martin

Hallo,
erbberechtigt ist in erster Linie die Ehefrau. Sollte ein Testament bestehen, ist ohnehin alles geregelt.

Wenn nicht, sollten sie sich im Namen der Eltern mal beim Anwalt für Erbrecht erkundigen.
Gruß Sylvia

Hallo,

einklagen muss man es nur, wenn es nicht gezahlt wird. Aber automatisch geht da auch nix. Das einzige, was in diesem Fall automatisch eingetreten ist, ist, dass Ihre Eltern zusammen mit der Ehegattin Ihres verstorbenen Bruders eine Erbengemeinschaft bilden. Ihre Eltern werden sich daher mit der Schwiegertochter ins Benehmen setzen müssen, wie weiter verfahren werden soll.

Das alles gilt selbstverständlich nur, wenn die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Hat Ihr Bruder ein Testament hinterlassen, gilt dieses. Dann bestehen evtl. Pflichtteilsansprüche.

Um hier genaueres zu erfahren, lassen Sie sich bitte anwaltlich beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
das ist so, wenn kein Testament vorliegt und keine Gütertrennung besteht, erbt die Ehefrau Ihres Bruders
1/2 (einhalb) des Vermögens und bekommt darüber hinaus 1/4 (einviertel) als Zugewinn, sie erbt mithin insgesamt 3/4 Anteil am Vermögen (nur des Bruders, nicht der Eheleute). Das andere Viertel erben die Eltern Ihres Bruders.

Ein Erbschein beim Nachlassgericht muss beantragt werden, die Eltern, oder ein Elternteil kann auch zu einem Notar gehen, der bekommt nur 19 % Mehrwertsteuer auf die Gebühren, sonst kostet es bei Gericht und beim Notar das Selbe.
Eigentlich müsste aber die Ehefrau schon einen Erbschein beantragt haben, was Sie beim Nachlassgericht (die Abteilung ist bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbenen Bruder gewohnt hat) erfragen.
können. Also, einklagen müssen Sie nichts, aber eine Erbschein haben. Der Erbanspruch verjährt auch nicht.
MfG
PB

Hallo, hir kommt es darauf an, ob Dein Bruder ein testament gemacht hatte oder nicht. Liegt ein Testament vor, sind Deine Eltern pflichtteilberechtigt und Ihnen steht 1/8 des Gesamtvermögens zu. Liegt kein Testament vor, stehtIhnen 1/4 des Vermögens zu.

Vorgehensweise:_ Bei vorliegendem Testament: par Einschreiben mit Rückschein den Erben/ dieErbin informieren, dass man den Pflichtteil geltend macht und bittet mit einer Frist von z.B. von 6 Wochen um Erstellung des Inventars, d.h. der Vermögenswerte und der Schulden. Liegt kein testament vor, informieren die Eltern das Nachlassgericht und bitten um Erteiung eines Erbschein für Sie und die Ehefrau gemeinsam.
Ingeborg

Einklagen muss man erst mal gar nichts. Die Eltern sind Erben zu je 1/8, d.h. die Ehefrau bekommt 3/4 (bei Zugewinnehe). Jeder - d.h. die Ehefrau wie auch die Eltern können einen Erbscheinsantrag stellen - soweit nicht ein Testament vorliegt und die Ehefrau Alleinerbin wäre. Dann steht den Eltern jedoch auch ein Pflichtteilsrecht zu, hier jedoch nur ja 1/16. Der Pflichtteil müsste dann bei der erbin geltend gemacht werden - hier nötigenfalls gerichtlich wenn sich diese weigert.

ml.

hat er ein testament hinterlassen?
wenn nicht gilt das hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Hallo zauberwald2,
an erster Stelle in diesem Fall stehen die Verwandten ersten Grades, das heißt Ehefrau, Geschwister, Eltern und Kinder, durch diese wird dann das Erbe geteilt. Das heißt, - wenn kein Testament vorhanden ist, welches anderen Wortlaut hat -, geht meines Wissens das Erbe durch Drei. 1/3 jeweils die Eltern, die Ehefrau und der Bruder.
Gruß petit

war er zum Zeitpunkt des Erbfalles noch verheiratet ?

Hallo,
wird der Notar/ Rechtsanwalt für uns den Erbschein beantragen und alles Weitere in die Wege leiten?
Danke an alle für die Auskünfte.
Zauberwald2

Hi,
der Erbschein wird beantragt und wird dann nach einigen Wochen am Nachlaßgericht versendet.
Wenn jetzt Ihre eltern auch schon betagt sind un ein erhebliches Vermögen erben, sollte man überlegen wie es weitegeht.
Wer erbt denn dann den Rest, oder ist es nun auch wieder nicht so viel…

Es wird automatisch veranlasst.
LG aus Stuttgart

hallo zauberwald2
sie können veruchen, ihr erbrecht einzuklagen, aber ich weiss darüber nichts genaues.
sie werden haupterbe, wenn ihre eltern verstorben sind.
tut mir leid, dass ich ihnen nichts genaueres sagen kann.
lg sicha.

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ob und inwieweit Ihre Eltern tatsächlich erb- und oder pflichtteilsberechtigt sind, wäre zu klären.

Dann wäre - je nachdem - eine Erbauseinandersetzung mit der erbenden Ehefrau durchzuführen oder gegebenenfalls der Pflichtteil geltend zu machen.

Wenn die Eltern nicht selbst in der Lage die Sache durchzustehen, könnte Sie bzw. ein sonsitger Bevollmächtigter der Eltern die Ansprüche geltend machen.

Erst wenn sich die Ehefrau weigert die Ansprüche zu erfüllen, dann sollte eine Anwalt - am Besten ein Fachanwalt für Erbrecht - eingeschaltet werden.

Gerne übernehme ich ein entsprechendes Mandat.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

kann da leider nich helfen LG

einfach zum amtsgericht und die geburtsurkunden vorlegen, der rest geht von alleine, die erbauseinandersetzung erfolgt dann lediglich mit der witwe und das ist hälftig.