Erbrecht, Erbschaftssteuer

Liebe/-r Experte/-in,

vor zwei Wochen ist meine Mutter gestorben. Als wäre das nicht schon schlimm genug, machen einem die Behörden die Hölle heiß.
Ich bin Alleinerbin da Einzelkind, und meine Mutter war Witwe. Das macht die Sache ein klein wenig einfacher und ich muss mich nicht rumstreiten. Zu Erben an sich gibt es nicht viel. Was ich in der Kürze in ihren Räumen (sie wohnte in einer Art WG) finden konnte, waren nur Bankunterlangen und div. Unterlagen zu Versicherungen. Nach mehr hatte ich auch noch nicht geschaut. Das war erst mal das Wichtigste. Mehr hab ich noch nicht rausholen können. Das Zimmer ist polizeilich versiegelt bis ich den Erbschein vorlege. Somit habe ich keinen großen Überblick. Meine Mutter lebte sehr zurückgezogen. Und so ist sie leider auch gestorben.
Vom Geld auf den Bankkonten kann ich (wenn ich Glück habe) grad so die Beerdigung bezahlen. Ansonsten dürfte nur noch Schmuck vorhanden sein, der für mich mehr persönlichen Wert hat und den ich in Ehren halten möchte. Ich glaube nicht, das da großer materieller Wert dahinter steckt.
Nun bekam ich ein Schreiben vom Notariat mit einem Fragebogen. Eine der Fragen lautete: „Existiert Vermögen über die Bestattungskosten hinaus“? Ich habe „Nein“ angekreuzt, nach telefonischer Rücksprache mit dem Notar. Aber was ist mit dem Schmuck? Ich weiß nicht was vorhanden ist, was es für einen Wert hat. Ich steig bei den Tabellen im Internet nicht durch. Muss ich den Schmuck schätzen lassen und darauf Steuern zahlen oder fällt das alles in diesen Freibetrag von 400 000 Euro?
Außerdem ist da noch die Frage mit dem Testament. Hinterlegt beim Nachlassgericht war keins, in den Unterlagen die ich momenten habe, war keines zu finden. Meinem Notar muss ich die eidestattliche Erklärung abgeben, das wirklich keins vorhanden ist, sonst mach ich mich strafbar. Ich kann natürlich nicht ausschließen das sich in dem Zimmer noch eines versteckt befindet. Die Erklärung muss ich aber abgeben um den Erbschein zu beantragen. Nur so komm ich zum Schlüssel und die Polizei entfernt mir das Siegel. Das ist doch ein Widerspruch.
Wer kennt sich aus in dem Wirrwarr. Mach ich mich wirlich strafbar, sollte doch noch eins auftauchen und was ist mit dem Schmuck?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Corinna

Hallo,
zunächst wundert es mich stark, dass die Polizei das Zimmer der Mutter versiegelt hat. Wer hat das beantragt oder gewünscht?
Sie sind die einzige gesetzliche Erbin und bauchten für Kleinigkeiten eigentlich gar keinen Erbschein. Bei den Banken verlangt man einen Erbschein aber sehr unterschiedlich. Bei kleineren Summen wird bei Vorlage der Familienbücher und Eindeutigkeit der gesetzlichen Erbfolge kein Erbschein verlangt. Auch die Beerdigungskosten werden von dem Guthaben auf den Konten ohne Erbschein von der Bank überwiesen. Wie dem auch sei. Den Erbschein bekommen Sie ja kurzfristig. Was nun die Versicherungen angeht, geht es nur darum, dass das Gericht zur Erbscheinserteilungskostenberechnung einen brauchbaren Wert hat. Dieser Wert muss nur mit dem übereinstimmen, was Sie wissen. Wenn sich später große weitere Vermögenswerte auftun, können Sie diese Werte problemlos nachmelden.
Ich verstehe auch nicht, warum Ihr Notar Sie nicht beruhigen kann. Normal ist, dass in dem Erbscheinsantrag von IHnen eidesstattliche versichert wird, dass Sie kein Testement gefunden haben, also keines vorliegt. Sollten Sie - was ich nicht glaube - später doch noch ein Testament finden und dieses dem Gericht vorliegen, ist das auch nicht schlimm. Was Sie nicht wissen, können Sie auch nicht versichern, was sich später herausstellt, können Sie also jederzeit nachmelden. Das gilt auch für Vermögenswerte.
Also, alle Füße still halten, keine Sorgen machen. Nur wenn Sie „wissentlich“ falsche Angaben machen, hat das evtl. Folgen für Sie.
MfG
PB

Hallo Corinna,

nur die Ruhe. Sie machten sich nur strafbar, wenn sie bewusst ein Testament zurück hielten. Da Sie sich aber noch gar keinen Überblick verschaffen konnten, können Sie natürlich auch nicht wissen, ob überhaupt ein Testament existiert. Wahrscheinlich haben Sie da auch einiges missverstanden. Denn wenn sie etwas an eides Statt versichern, muss man sie darüber belehren, dass Sie sich strafbar machten, wenn sie dies wider besseren Wissens täten.

Im Übrigen dürfte der gesamte Nachlass Ihrer Mutter in den Freibetrag von 400.000,- € fallen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Meine Mutter ist im Schlaf in ihrem Bett gestorben. Daher wird wohl automatisch die Polizei eingeschaltet. Der Notarzt hatte mich telefonisch über das Geschehene informiert. Leider funktionierte die Kommunikation nicht zwischen Notarzt, Polizei, Leichenschauarzt und Bestattungsunternehmen. Denn denen wurde mitgeteilt, das es keine Verwandtschaft gibt. Wer das auch immer behauptet hat. Ich wurde ja angerufen. Es hat mich volle drei Stunden rumtelefonieren gekostet (ich wohne reichlich 250km von meiner Mutter entfernt) um überhaupt mal zu erfahren, wo meine Mutter jetzt ist. Keine wollte was wissen, selbst die Polizei gab mir die Auskunft, sie wären nie vor Ort gewesen. Dabei wurde das Bestattungsinstitut von der Polizei beauftragt, meine Mutter abzuholen. Es war alles so traurig.
Da sich der Mitbewohner meiner Mutter (der sie bis zum Schluss aufopfernd pflegte) theoretisch an ihren Sachen vergreifen könnte, wurden die Räumlichkeiten polizeilich versiegelt und der Schlüssel liegt beim Nachlassgericht bis ich mit dem Erbschein anrück.
Um nicht ständig nach Stuttgart zu müssen (ich hab zwei kleine Kinder) hab ich den Erbschein bei einem Notar vor Ort beantragt. Er hat angerufen als ich auf Arbeit war. Mein Mann hat sich dann die Info eingeholt wie ich vorgehen muss. Vorab hab ich alle nötigen Unterlagen per Email geschickt und er wollte Freitag noch alles in die Wege leiten. Nun warte ich auf seinen Anruf wann ich vorbeikommen kann, da er ja sicherlich die Originale (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde beider Elternteile…) benötigt.

Bei der Bank kann ich die Rechnungen einreichen, die werden dann vom Geld meiner Mutter beglichen. Aber um die Konten aufzulösen verlangt sie einen Erbschein.

Bürokratie ist schrecklich. Wer blickt denn da noch durch?

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Sie machen sich unnötige Sorgen!
Das Notariat will nur seine Gebühren für das Erbscheinsverfahren berechnen und benötigt dazu den Geschäftswert. Schätzen lassen ist nicht nötig, wenn Sie Beträge angeben, die im Rahmen liegen. Wenn Sie großen Zweifel über den Wert haben, dann suchen Sie einfach einen örtlichen, gefälligen Juwelier auf. Der sagt Ihnen sicher, was der Schmuck wert ist.- Mit dem Testament ist es ebenso einfach: Nur wenn Sie wissentlich, grob fahrlässig und in betrügerischer Absicht etwas Falsches angeben, gibt es Ärger. Sollte sich doch noch ein T. auffinden, dann übergeben Sie es dem Gericht. Das Gesetz verlangt nichts Unmögliches von Ihnen. Ist danach der Erbschein falsch, entstehen neue Kosten, die Sie vermeiden können, wenn Sie genauer suchen. Mehr hat es nicht auf sich…
MfG aus dem Norden Niedersachsen
H.G.

Das Problem ist, ich kann nicht suchen. Das Zimmer ist polizeilich versiegelt und nur mit Erbschein bekomm ich vom Nachlassgericht den Schlüssel, der dort hinterlegt ist, und die Polizei entfernt das Siegel. Ein total Widerspruch.
Ich muss also diese Angaben machen und diesen Weg gehen um überhaupt suchen zu können. Toll, das dann Extrakosten kommen, sollte ich was finden.
Ich handle ja nicht fahrlässig.

Die Siegelung hat ihren Sinn darin, den Nachlass vor unberechtigten Zugriff zu schützen. Erst dann, wenn sich der/die Erben ausweisen können, steht fest, wer berechtigt ist. Das Verwandtschaftsverhältnis besagt nichts über die Legitimation, nur ein Erbschein. Sie müssen also diesen etwas ungewöhnlichen Weg gehen. Ich denke, dass Sie nun ein gewisses Verständnis für diese Umstände finden. Vorschriften haben nicht nur Nachteile…
H.G.

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Tatsächlich ist die Beschaffung eines Erbscheins meist eine mühsame Angelegenheit, daher empfiehlt sich bereits zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge - durch Vorsorgevollmachten und ggf. notarielle letztwillige Verfügungen.

Zur Vorsorge und weil sie so wichtig ist:
http://www.vorsorgeordnung.de

Da nun Sie nun einen Erbschein benötigen, können Sie diesen beim Notar oder beim Amtsgericht direkt beantragen.

Um einen eidesstattliche Versicherung werden Sie kaum herumkommen. Da müssen Sie aber auch nur wahrheitsgemäß aussagen. Wenn Sie also von keinem Testament wissen, dann sagen Sie das einfach.
Sollten noch weitere Nachlassgegenstände vorhanden sein, so können Sie nicht sagen, es gebe keinen Nachlass.
Sie müssen also - damit der Notar und das Gericht - die Gebühren berechnen kann, den Wert des Nachlasses ungefähr angeben. Eine Schätzung des Schmuckes ist also deswegen nicht erforderlich.
Auch können Sie den sonstigen Nachlass, wie den Hausrat schätzen. Da es auf dem Verkehrswert ankommt, dem Wert der bei einem Verkauf erzielt werden kann, hat der Hausrat in der Regel keinen besonderen Wert.
Sollte noch wertvolle Nachlassgegenstände auftauchen, können Sie Ihre Angaben immer noch korrigieren.
Erbschaftsteuerlich gibt es mehrere Freibeträge. Sollte der Nachlass weniger um 400.000 Euro liegen, werden Sie im Zweifel keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Das entbindet Sie jedoch nicht eine entsprechende Erbschaftssteuererklärung abzugeben.

Gerne stehe ich Ihnen auch über meine Hotline zur Verfügung:
0900 10 40 80 1 - für 3 Euro aus dem deutschen Festnetz.

Weiter Hinweise finden Sie auch unter:
http://www.dr-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]

Hallo, Corinna,mein gut gemeinter Rat: jetzt atme erst einmal ganz ruhig ein und aus. Das wiederholst Du so oft, bist Du etwas ruhiger geworden bist, denn die ganze Angelegenhiet ist wirklich ganz einfach.

Du gibst beim Amtsgericht den Wer von Schmuck, Hausrat etc. mit insgesamt 3.000 Euro an. Ich habe das eine große Klamer um alle Fragen gemeinsam gemacht und dahinter geschrieben „max. 3000 Euro“. Dieser Wert dient ausschließlich dazu, die Gebühren für den Erbschein festzusetzen - keine Sorge, das kostet nicht viel!

Die eidesstattliche Versicherung kannst Du unbesorgt abgeben, denn strafbar macht sich nur, wer wider besseres Wissen versichert, dass kein Testament da ist, obwohl es vorhanden ist. Wenn Du wieder in das Zimmer kannst und Du findest ein Testament, dann gibst Du das dann beim Nachlassgericht ab (dazu bist Du in jedme Fall verpflichtet).

Kopf hoch!
Ingeborg

Vielleicht können Sie mir noch in einer anderen Angelegenheit helfen.
Meine verstorbene Mutter hatte die Generalvollmacht für meine inzwischen 96-jährige Großmutter, die im Pflegeheim lebt. Komischerweise ist meine Cousine zweite Bevollmächtigte, sie hat sich wenig bis gar nicht um meine Oma gekümmert. Nach dem Tod meiner Mutter ist sie quasi an erste Stelle gerutscht.
Doch sie scheint so gar nicht im Interesse meiner Oma zu handeln. Alle Unterlagen meiner Oma befinden sich noch in en Räumlichkeiten meiner Mutter. Bis auf die paar Unterlagen die ich beim letzten Mal rausholen konnte. Das sind lediglich ein paar Unterlagen, die sich zufällig zwischen den Dokumenten meiner Mutter befanden.
Meine Cousine hielt es nicht mal für nötig, zur Beerdigung zu erscheinen. Auch hat sie dem Pflegeheim verboten, das sich andere Menschen mit um meine Oma kümmern dürfen, als sie selbst. So hat z. B. der Lebensgefährte meiner Mutter die Wäsche gewaschen oder die Medikamente besorgt. Meine Cousine wohnt ca. 150km vom Pflegeheim meiner Oma entfernt. Sie lässt nun alles kostenpflichtig übers Altenheim laufen. Mit mir verweigert sie jegliche Kommunikation.
Meine Mutter liegt im Familiengrab, in dem auch schon mein Großvater liegt und meine Oma hat auch bis heute die Grabpflege übernommen. Traurigerweise ist abzusehen, das in absehbarer Zeit meine Oma folgen wird. Meiner Oma war die Grabpflege immer sehr wichtig und hat sie im höheren Maße beim Friedhofsgärtner beauftragt.
Eben erfahre ich vom Friedhofsgärter, das meine Cousine am Tag der Beerdigung meiner Mutter einen Anruf beim Gärtner getätigt hat, um die Grabpflege zu stoppen. Stein soll runter, und das Grab soll eintrocknen. In diesem Grab liegt doch seit knapp einer Woche meine Mutter. Angeblich kann sie es nicht zahlen. Es wurde immer von der Rente meiner Oma bezahlt und es war immer in ihrem Sinne. Selbst wenn meine Cousine der Meinung ist, es ist kein Geld dafür da, dann hätte sie drauf hinweisen müssen das ich die Beerdigung ausgerichtet habe und das sich der Gärtner mit mir in Verbindung setzen soll. Leider ist noch nicht raus, ob das Grabnutzungsrecht in meinen Händen liegt. Meine Oma hätte es auf mich umschreiben müssen, kann sie aber nicht aufgrund ihrer Demenz. Das Bestattungsinstitut hat alles nach meinen Wünschen ausgerichtet. Ich weiß nicht, ob sie mir mit dem Grabnutzungsrecht auch noch reinpfuschen kann. Lt. Institut hätte ich das jetzt. Aber ist das so richtig? Ich werde morgen beim Friedhofsamt nachfragen.

Es gab mal einen Streit per Email, in der sie mir erklärte, das es ihr egal ist was in Stuttgart laufe. Sie hat ihr Leben zu Hause in Bayern, den Rest interessiere sie nicht. Ich finde diese Email nicht mehr, sie liegt ca. zwei Jahre zurück. Evtl. befindet sie sich aber noch auf einer Festplatte nach einer Datensicherung. Damals hab ich sie gebeten, die zweite Vormundschaft an mich abzugeben. Sie hat sich geweigert. Ihre Mutter, meine Tante, hasst mein Oma, und auch meine Mutter. Keiner weiß warum. Es war allen ein Dorn im Auge das meine Mutter Vormund war. Nun haben alle was sie wollen. Meine Mutter ist weg und sie haben die Macht. Ich muss mit noch mehr Streit rechnen. Es werden wohl noch persönliche Gegenstände meiner Oma in der Wohnung sein, da meine Oma nach Auflösung ihrer eigenen Wohnung bei meiner Mutter lebte. Erst als das nicht mehr ging, kam sie ins Heim. Es gibt sicherlich noch Gemälde meines Opas. Und evtl. Schmuck. Wobei ich da nicht mal sagen könnte, was gehörte meiner Mutter, was meiner Oma. Es sei denn es wurde von meinr Mutter getrennt aufbewahrt und beschriftet. Aber all das seh ich erst wenn ich Zutritt habe. Was ist mit dem Eigentum meiner Oma? Meine Mutter hatte damals die Wohnung aufgelöst. Gehört das nun zum Erbe meiner Mutter oder müsste ich alles nachweisbar meiner Oma gehörende meiner Cousine aushändigen? Für mich ist all das Verhalten ein klarer Fall für Erbschleicherei. Bei der Wohnungsauflöserei wollte keiner was haben, keiner hat sich dafür interessiert, nun stehen sie da und zeigen ihr wahres Gesicht.
Mit was muss ich rechnen? Muss ich alles aushändigen, wie kann ich mich absichern, dass das eine oder andere nicht einfach verschwindet? Und kann ich die Vormundschaft anfechten? Brauch ich Beweise (z. B. die Emails, sollten sie noch existieren)? Was für Kosten kommen auf mich zu?
Ich möchte, das die restliche Zeit, die meine Oma noch hat, in ihrem Interesse verläuft. Und davon ist nicht auszugehen, wenn meine Cousine die Vollmacht besitzt.
Kennen Sie sich da auch aus und können mir einen Tipp geben?

Vielen herzlichen Dank und viele Grüße
Corinna

Die eidesstattliche Versicherung beinhaltet nur die Erklärung, dass Du das angegeben hast, was Du weißt. Was Du nicht weißt, kannst Du auch nicht angeben.

Ihr Fragen sprengen den Rahmen des Portals.
Hier kann ich Innen nur empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden, je früher desto besser.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de