Erbrecht - Grundfragen (lang)

Hallo,

folgende Situation:
Ein Erblasser hat zwei Erben 1.Ordnung (Kinder) und einen Erben 2.Ordnung.
Bitte korrigieren, wenn ich es falsch verstanden habe.

  1. Im Normalfall erhalten beide Erben 1. Ordnung 50 % des Erbes.

  2. Wird eine Immobilie vererbt und nur ein Erbe der 1.Ordnung wohnt in dem Haus für mindestens 10 Jahre, geht dieser Erbe Steuerfrei aus.
    Wie wird nun der zweite Erbe 1.Ord. „ausbezahlt“?

  3. Streit in der Familie
    a) Erblasser vermacht einem Erben 1.Ordnung das gesamte Erbe:
    der zweite Erbe 1.Ord. erhält 25% des Gesamterbes (50% des Pflichtteiles).
    b) Erblasser vererbt sein Erbe dem Erben 2.Ord:
    Erben 1.Ord. erhalten jeweils 25% des Erbes, Erbe 2 Ord. 50%.
    c) Enterbung ist nur möglich, wenn Erben ein Verbrechen gegen den Erblasser begehen.
    d) Erblasser möchte einem Erben so wenig wie möglich vererben: Erblasser schenkt dem anderen Erben vor seinem Tod alles.

  4. Ein Erbe hat keinen Kontakt zur Restfamilie, Erblasser verstirbt. Muss der Erbe informiert werden oder geht er leer aus, weil er von Tod nicht erfährt und innerhalb von 3 Jahren keinen Anspruch erhebt?

  5. Erblasser verfasst Testament mit folgender Klausel:
    „Sollten meine Kinder mich für nicht geschäftsfähig erklären lassen oder mich nicht zu Hause pflegen, vermache ich mein Erbe XYZ.“
    Rechtens (Folge daraus Punkt 3b) oder wegen nicht Zumutbarkeit nichtig?

Fragen kamen nach der Lektüre eines Artikels im „Stern“ auf.

Gruß

Holger